«Eine Geste der Höflichkeit»
Am 4. April 1946 hält die Simultanübersetzung Einzug ins Parlamentsgebäude. Zwar noch nicht konkret, aber zumindest schon auf dem Papier. In der Frühjahrssession 1946 musste der Nationalrat nämlich über einen Antrag von Nationalrat René Robert (NE, S) abstimmen, der die Einführung einer sofortigen Übersetzung der Debatte im Nationalrat forderte. Mit diesem Vorschlag soll die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert werden. Der Antrag stützte sich auf das ebenfalls von Nationalrat Robert am 18. Dezember 1945 eingereichte und von 85 Nationalräten unterstützte Postulat, das verlangte, dass der Nationalratssaal «mit Apparaten ausgestattet werden soll, die es jedem Ratsmitglied ermöglichen, den Beratungen wirklich zu folgen».
Die beiden Vorstösse hatten zum Ziel, die unzureichenden Sprachkenntnisse einiger Mitglieder des Nationalrates zu überbrücken. Für Nationalrat Robert ging es um eine «Geste der Höflichkeit gegenüber denjenigen unter uns, die im Laufe ihres Lebens nicht die Gelegenheit hatten, alle Landessprachen zu lernen. [...] Die Verfassung schreibt niemandem die Beherrschung einer anderen Sprache als der Muttersprache vor.» Die grossen multilateralen Institutionen wie der Völkerbund und das Internationale Arbeitsamt kannten solche Simultanübersetzungsanlagen zwar bereits seit den 1920er-Jahren, der eigentliche Durchbruch kam aber erst 1945 und 1946 dank der medialen Aufmerksamkeit für die Nürnberger Prozesse.
Gegenargumente
Die Berichterstatter lehnten den Antrag ab, weil sie befürchteten, dass ohne Dolmetscherinnen und Dolmetscher alle Reden in der anderen Sprache wiederholt werden müssten. Nationalrat Robert war über diese Fehlinterpretation seines Anliegens, das eine
Simultanübersetzung verlangte, amüsiert. Er sah darin den Beweis für die Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Ratsmitgliedern. Er erinnerte bei dieser Gelegenheit auch an die Kritik, die rund 15 Jahre zuvor gegen die Installation einer Lautsprecheranlage für die Redner geäussert worden war (Mikrofon und Lautsprecher wurden 1939 installiert). Einige Ratsmitglieder weigerten sich damals, «in eine Giesskanne zu sprechen».
Im Namen des Gesamtbundesrates beantragte Bundesrat Eduard von Steiger, das Postulat abzulehnen. Als Gründe nannte er neben den Kosten – rund 93 000 Franken für die Anlage und 12 000 bis 26 000 Franken für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher – gestützt auf Expertenmeinungen der Dolmetscherschule der Universität Genf (Ecole d’interprètes de Genève, EIG) auch Unterschiede bei der Syntax: Die Stellung des Verbs würde unüberwindbare Schwierigkeiten bei der Wiedergabe vom Französischen ins Deutsche verursachen. Das Postulat Robert wurde schliesslich mit 60 zu 36 Stimmen angenommen. Das geänderte Geschäftsreglement des Nationalrates wurde in der Schlussabstimmung vom 4. April 1946 mit 89 zu 43 Stimmen angenommen.
Herbstsession 1946: Versuch mit einer Simultanübersetzung. Nationalrat René Robert spricht am Mikrofon in französischer Sprache, während Bundeskanzler Oskar Leimgruber mit Kopfhörer die deutsche Simultanübersetzung hört. Rechts im Vordergrund Redaktor Boeschenstein, der auch als Übersetzer mitwirkt. Hinten links Professor Antoine Velleman, Leiter der Dolmetscherschule der Universität Genf. (Copyrights: Keystone/Photopress-Archiv. Foto: Matter, 1.10.1946)
Live-Versuch
Im Juli 1946 wurde in den Räumlichkeiten des Völkerbundes in Genf ein Versuch durchgeführt, an dem Bundesrat Enrico Celio, Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements, Bundeskanzler Oskar Leimgruber, Nationalratspräsident Max Wey, Bundesparlamentarier, darunter René Robert, sowie der Direktor der PTT (der früheren Post) mit einer Schar von Ingenieuren und Fachleuten der Genfer Dolmetscherschule teilnahmen. Die Demonstration überzeugte und kurz darauf wurden im Bundeshaus weitere Versuche durchgeführt. Auch hier fiel das Verdikt positiv aus, denn es wurden sogleich die ersten Dolmetscherinnen und Dolmetscher rekrutiert.
Bei der Eröffnung der Herbstsession 1946 waren etwa 20 Pulte im Nationalratssaal mit Kopfhörern ausgestattet, die über lange Kabel mit einem Raum im Erdgeschoss des Bundeshauses verbunden waren, wo sich die Dolmetscherinnen und Dolmetscher befanden. Die Simultanübersetzung in die vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, und Rätoromanisch kam im Nationalrat zunächst probehalber zur Anwendung.
Herbstsession 1946: Zwei Dolmetscherinnen der Dolmetscherschule der Universität Genf sitzen auf ihrem Posten. Die Dolmetscherin rechts hört per Kopfhörer die Wortmeldung im Parlament und übersetzt diese simultan ins Mikrofon. Die zweite Dolmetscherin hört mit, um bei Bedarf einzuspringen und ihre Kollegin nach jeweils zehn Minuten abzulösen. (Copyrights: Keystone/Photopress-Archiv. Foto: Matter, 30.9.1946)
Der Redaktor der NZZ schrieb am Tag vor dem Sessionsbeginn am 29. September 1946: «Da die Apparatur hierzulande erst durch den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess bekannt geworden ist, geht der dolmetschende Kopfhörer möglicherweise als ‹Nürnberger Trichter› in den Sprachgebrauch unseres Parlaments ein.» Mehrere Kommentatoren der Bundespolitik teilten dieses Bild, die Neuerung wurde aber im Grossen und Ganzen positiv aufgenommen. Nur wenige Stimmen, vor allem in liberalen Blättern, äusserten sich skeptisch. Die Ratsmitglieder zeigten sich neugierig, und der erste Praxislauf war ein Erfolg.
Ein interessierter Nationalrat hört die Übersetzung mit dem Kopfhörer am Pult hinter ihm. (Copyrights: Keystone/Photopress-Archiv. Foto: Walter Studer, 2.10.1946)
Achtzehn Monate später wird die Simultanübersetzung dauerhaft eingeführt. Es dauerte allerdings weitere 15 Jahre, bis ein eigener Artikel über die Übersetzung der Ratsverhandlungen ins Geschäftsreglement des Nationalrates aufgenommen wurde. Die wiederholt geäusserte Forderung, auch in den Kommissionssitzungen eine Simultanübersetzung einzusetzen, so wie es bereits René Robert im Frühjahr 1946 angeregt hatte, ist bis heute erfolglos blieben.
Die Versuchsleiter im Nationalratssaal mit einer Gruppe von Dolmetschern der Dolmetscherschule der Universität Genf. Von rechts nach links: Kanzler Oskar Leimgruber, Nationalrat René Robert, Professor Antoine Velleman und links aussen der Redaktor Boeschenstein (Copyrights: KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV. Fotograf: Matter. 1.10.1946)