Jahresbericht 1998 zur Oberaufsicht über die Bundesfinanzen deckt Schwachstellen auf
Die Finanzkommission nahm den Bericht der Finanzdelegation entgegen und gleichzeitig erhielt sie vom Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) an den Bundesrat und an die Finanzdelegation Kenntnis. Bei der Berichterstattung an die Finanzkommission gaben insbesondere die folgenden Kapitel des Berichts der Finanzdelegation zu Bemerkungen und Zusatzaufträgen Anlass:
-die Kadergehälter bei der Post und der Swisscom
-benötigte Zahlungskredite der unabhängigen Expertenkommission Bergier
-Abbau ineffizienter Strukturen bei Institutionen und Organisationen der privaten Invalidenhilfe
-Revision der Verordnung über Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen
-Verwaltungstätigkeit, die aus Krediten für Dritte bezahlt wird
-Problem der Ausfinanzierung der Pensionskasse des Bundes
-kostensenkende Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung, insb. bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV)
-Verstärkung der Finanzaufsicht bei den Sozial- und Verkehrsausgaben
Mitbericht zum Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft
Mit dem Mitbericht macht die Finanzkommission die vorberatende Kommission auf die finanziellen Aspekte des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft aufmerksam. Der Zahlungsrahmen für vier Jahre signalisiert der Landwirtschaft stabile staatliche Rahmenbedingungen, was die finanzielle Unterstützung betrifft. Der Zahlungsrahmen von rund 14 Milliarden Franken stellt einen für mehrere Jahre festgesetzten Höchstbetrag der Zahlungskredite für die Landwirtschaft, jedoch keine Zahlungsbewilligung dar. Mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000 - 2003 werden für Massnahmen zur Grundlagenverbesserung 1'037 Millionen Franken, für die Förderung von Produktion und Absatz 3'490 Millionen Franken und für Direktzahlungen 9'502 Millionen Franken als Höchstbetrag an Bundesausgaben festgelegt. Die Kommission hat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens abgeklärt, welche Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung nicht im Zahlungsrahmen enthalten sind. Unter verschiedenen Titeln kommen dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung auf der Basis des Voranschlages 1999 jährlich weitere 577 Millionen Franken zu. Die Finanzkommission beantragt, dem vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat beschlossenen Zahlungsrahmen zuzustimmen.
Die Kommission tagte am Donnerstag, 25. März 1999 unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Walter Frey (SVP/ZH) und in Anwesenheit von Herrn Kurt Grüter, Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, und von Herrn Hans Burger, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, in Bern.
Bern, 25.03.1999 Parlamentsdienste