Mit zwei Bundesbeschlüssen, zusammengefasst in einer Vorlage, Anbindung der Schweiz ans französische und italienische Eisenbahnnetz (00.073), soll der Bundesrat ermächtigt werden, mit Frankreich und Italien bilaterale Vereinbarungen zu ratifizieren. Diese haben zum Ziel, einerseits die Leistungsfähigkeit der südlichen Zubringerstrecken zur NEAT langfristig sicherzustellen und anderseits die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz ans französische Hochgeschwindigkeitsnetz aufzuwerten. Beide Vereinbarungen enthalten keine detaillierten Bauprojekte. Nach der Ratifizierung der Vereinbarungen müssen konkrete Vorlagen mit Projekten und Finanzierungsrahmen folgen. Die Kommission stimmte diesen beiden Bundesbeschlüssen, die vom Ständerat in der Wintersession bereits einstimmig verabschiedet wurden, einstimmig zu.
Im März des vergangenen Jahres reichten die Nationalräte Hansruedi Wandfluh und Rolf Hegetschweiler je eine Parlamentarische Initiative zur Aufnahme von Strassen ins Nationalstrassennetz ein. Die Initiative von Nationalrat Wandfluh Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal (00.401) verlangt, dass die Kantonsstrasse durch das Kandertal (Spiez-Frutigen, Eingang Neat-Alpentunnel) ins Netz der Nationalstrassen aufgenommen wird. Der Vorstoss von Nationalrat Hegetschweiler Verbesserung der Erreichbarkeit des Flughafens Zürich-Kloten (00.412) sieht vor, die K10 zwischen Zürich-Kloten und Brüttiseller-Kreuz und die K53 zwischen Brüttiseller-Kreuz bis zur Kantonsgrenze St. Gallen in das Nationalstrassennetz aufzunehmen und den durchgehenden Ausbau so rasch wie möglich im Bauprogramm zu berücksichtigen. Im Herbst 2000 stimmte die Bundesversammlung der Parlamentarischen Initiative Brändli und damit der Umklassierung der Prättigauerstrasse zu einer Nationalstrasse zu. Bei Parlament und Bundesrat sind gegenwärtig rund acht Anliegen zur Umklassierung von Strassen hängig. In verschiedenen Vorstössen wurde vom Bundesrat Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes (99.3456,00.3201, 00.3217) verlangt. Angesichts der vielen Begehren aus der ganzen Schweiz, letztlich für Gelder zur Finanzierung von Strassenbauprojekten, überwies die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion, die bis zum Jahre 2002 Klarheit über das diesbezügliche Vorgehen des Bundesrates verlangt. Sodann gab die Kommission der Initiative Wandfluh mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen und der Initiative Hegetschweiler mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge. Minderheiten der Kommission wollen den Initiativen Folge geben.
Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 6 wird der Entwicklung des Sanktionsrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten der Rheinschifffahrtsakte (Mannheimerakte) Rechnung getragen. Insbesondere Zuwiderhandlungen gegen Umweltschutzvorschriften sollen strenger bestraft und die Bussen allgemein erhöht werden. In der geltenden Fassung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte ist die Höchstbusse für Verstösse gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf ca. 5 000 Franken (abhängig vom Kurs des Euro) beschränkt. Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 6 wird das Bussenmaximum auf ca. 40 000 Franken (abhängig vom Kurs des Euro) erhöht. Die Kommission stimmte dem Bundesbeschluss über das Zusatzprotokoll Nr. 6 zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte (00.066) einstimmig zu. Der Ständerat hat anlässlich der Wintersession bereits einstimmig der Ermächtigung des Bundesrates zur Ratifizierung des Protokolls zugestimmt.
Schliesslich informierte sich die Kommission aus erster Hand über die Durchführung der UMTS-Auktion, Schliessung von Poststellen, Gefahren bei Tunnelbränden, Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen insbesondere an der Gotthard-Achse.
Die eintägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (FDP/GR) statt.
Bern, 30.01.2001 Parlamentsdienste