Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates lehnt die meisten Änderungsanträge des Bundesrates zu ihrem Entwurf für ein Parlamentsgesetz ab. Während der Bundesrat fast durchgängig am Status quo festhalten möchte, will die SPK die Rechte des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat gestützt auf die neue Bundesverfassung präzisieren und ausbauen.

Am 22. August 2001 hat der Bundesrat zum Entwurf der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates vom 1. März 2001 (01.401) für ein neues Parlamentsgesetz Stellung genommen. Im Hinblick auf die bevorstehende Beratung des Parlamentsgesetzes in der kommenden Herbstsession hat sich die SPK mit den von der Bundeskanzlerin vertretenen Abänderungsanträgen des Bundesrates auseinandergesetzt. Die Kommission musste feststellen, dass der Bundesrat fast alle nennenswerten Reformvorschläge ablehnt, teils in klarem Widerspruch zu Aufträgen der neuen Bundesverfassung. Die Kommission hält unter anderem daran fest, dass

  • der Letztentscheid über die Ausübung der parlamentarischen Informationsrechte einem parlamentarischen Organ übertragen werden und nicht beim Bundesrat verbleiben darf,
  • den parlamentarischen Aufsichtsdelegationen kein Geheimnis entgegengehalten werden darf (gemäss dem unzweideutigen Wortlaut von Art. 169 Abs. 2 BV),
  • das Parlament von wichtigen Planungen (z.B. der Legislatur- oder der Finanzplanung) nicht nur Kenntnis nehmen, sondern dazu mit einfachen Bundesbeschlüssen in differenzierterer und verbindlicherer Form Stellung nehmen soll,
  • der neue Verfassungsauftrag der Überprüfung der Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes umgesetzt werden muss, indem auch die Legislativkommissionen derartige Evaluationen in Auftrag geben können.

In der Frage der Form der Beschlussfassung zu den periodischen Berichten des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz kam die SPK dem Bundesrat entgegen. Entgegen dem ursprünglichen Antrag soll der Bundesrat nun nicht mehr verpflichtet werden, diese grundlegenden aussenpolitischen Ziele dem Parlament in der Form des Entwurfes eines einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Das Parlament ist aber berechtigt, aussenpolitische Grundsatzbeschlüsse in dieser Form zu fassen.

Mit 15:7 Stimmen wurde ein aus der Mitte der Kommission gestellter Antrag abgelehnt, die Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder noch weiter zu verschärfen, als dies der Entwurf der Kommission bereits vorsieht. Die Kommissionsmehrheit betrachtet es als ausreichend, wenn in Zukunft alle Verwaltungsratsmandate und nicht wie im heutigen Recht nur die "bedeutenden" Mandate offen gelegt werden müssen. Die Minderheit möchte demgegenüber unter anderem auch über die Einkünfte aus diesen Mandaten Öffentlichkeit herstellen.

Die SPK hatte an ihrer letzten Sitzung im August 2001 die Massnahmen des Bundesrates gegenüber der Lohnpolitik der dem Bunde nahe stehenden Unternehmungen als ungenügend beurteilt und rechtlichen Handlungsbedarf erblickt. Die Kommission hat nun eine Subkommission unter dem Präsidium von Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) eingesetzt, um die Inhalte einer entsprechenden Kommissionsinitiative näher zu bestimmen.

Einer bereits bestehenden weiteren Subkommission der SPK wurde der Auftrag erteilt, die gesetzgeberische Umsetzung der parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Angeline Fankhauser (SP/BL) für eine Ombudsstelle für Menschenrechte (98.445) in die Wege zu leiten. Der Nationalrat hatte dieser Initiative am 4. Oktober 1999 Folge gegeben.

Die SPK führte Anhörungen durch zum Thema der "Sans-Papiers". Sie hörte Vertretungen von Komitees zur Unterstützung der "Sans-Papiers", Vertretungen der mit dieser Frage beschäftigten Bundesämter (BFF, BFA und seco) sowie Vertreter der Rechts- und Sozialwissenschaften (Professoren Walter Kälin und Sandro Cattacin) an. Die Kommission wird an einer nächsten Sitzung ihre Schlussfolgerungen aus diesen Informationen ziehen.

Die Kommission tagte am 6./7. September 2001 in Zürich unter dem Vorsitz von Frau Nationalrätin Vreni Hubmann (SP/ZH)

Bern, 10.09.2001    Parlamentsdienste