Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zur Staatsrechnung 2002 und zum Nachtrag I 2003. Bundesrat Kaspar Villiger informierte die Kommission über die wesentlichen Punkte des Entlastungsprogrammes. Die Kommission wurde ferner orientiert über die neuen Richtlinien für die parlamentarische Steuerung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets der FLAG-Ämter, über die Ergebnisse der parlamentarischen Oberaufsicht über die Swisscom, die Post, die SBB und die RUAG sowie über den Stand der Arbeiten für ein Neues Rechnungsmodell des Bundes.

   

Vertiefter diskutiert wurde im Rahmen der Beratung der Staatsrechnung das Reporting zum Personalwesen. Hier verabschiedete die Kommission eine Motion zur Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse. Die Kommission war sich einig, dass überhöhte Abgangs-entschädigungen in der Bundesverwaltung angesichts der Lage der Bundesfinanzen nicht opportun sind und von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht verstanden würden.

Staatsrechnung 2002 (03.010)

Die Finanzkommission hat in ihren Subkommissionen die Staatsrechnung 2002 vorberaten. Diese schliesst ab mit einem Ausgabenüberschuss von 3,3 Milliarden Franken. Budgetiert war lediglich ein Ausgabenüberschuss von 294 Millionen Franken. Das Rechnungsergebnis 2002 erhöht die Nettoverschuldung des Bundes um 3,6 Milliarden Franken. Der schlechte Rechnungsabschluss 2002 ist vor allem das Resultat eines starken Einnahmeneinbruches, denn die Ausgaben entwickelten sich in etwa im Rahmen der vorgezeichneten Budgeterwartungen. Die Finanzkommission ist sehr besorgt über das schlechte Rechnungsergebnis, das zwar das Haushaltsziel 2001, welches für Budget und Rechnung 2002 noch gilt, erfüllt, hingegen die Vorgaben der Schuldenbremse klar verfehlt hätte. Es ist für die Kommission klar, dass Gegensteuer gegeben werden muss, wie es das Entlastungsprogramm des Bundesrates vorsieht. Die Kommission beantragt dem Nationalrat einstimmig Zustimmung zur Staatsrechnung 2002.

Vertiefter diskutiert wurde im Rahmen der Beratung der Staatsrechnung das Reporting zum Personalwesen. Hier verabschiedete die Kommission eine Motion zur Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse. Die Kommission war sich einig, dass überhöhte Abgangs-entschädigungen in der Bundesverwaltung angesichts der Lage der Bundesfinanzen nicht opportun sind und von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht verstanden würden.

Nachtrag I 2003 (03.011)

Der Bundesrat beantragt dem Parlament in 38 Rubriken Zahlungskredite im Betrag von rund 184 Millionen Franken. Bei 16 der 38 Rubriken (34 Millionen Franken) handelt es sich um eine Kreditübertragung. Diese Zahlungskredite erhöhen die Gesamtausgaben um 0,4 Prozent. Dies ist ein tieferer Prozentsatz als der Durchschnitt der letzten Jahre (+ 0,9 Prozent). Der grösste Nachtragskredit ist derjenige für die Unwetterschäden 2002 (59 Millionen Franken). Die Kommission stimmte grossmehrheitlich auch einem Nachtragskredit zu für ein Geschenk der Schweiz an die Stadt St. Petersburg, welche dieses Jahr das 300-Jahre-Jubiläum feiert. Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat einstimmig Zustimmung zu den Nachtragskrediten I 2003.

Entlastungsprogramm

Bundesrat Kaspar Villiger informierte die Finanzkommission über die wesentlichen Punkte des Entlastungsprogrammes von 3,5 Milliarden Franken. Die Botschaft dazu soll im Juli den eidg. Räten zugeleitet werden. Die Finanzkommission nahm von den Ausführungen des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartementes Kenntnis. Sie verzichtete angesichts der baldigen Beratungen auf eine detaillierte Diskussion der bundesrätlichen Vorstellungen.

Parlamentarische Oberaufsicht über die Post, Swisscom, SBB und RUAG

Die zuständigen Subkommissionen UVEK und VBS informierten die Finanzkommission über die parlamentarische Oberaufsicht über die Post, die Swisscom, die SBB und die RUAG. Diese verwirklicht sich über die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen über die Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes durch den Bundesrat. Die Finanzkommission zeigt sich befriedigt über die parlamentarische Oberaufsicht über die ehemaligen Bundesbetriebe. Diese werden ihrer Einschätzung nach heute besser beaufsichtigt als früher.

Weitere Geschäfte

Die Finanzkommission wurde über die neuen Richtlinien der Büros des National- und Ständerates zur parlamentarischen Behandlung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets der FLAG-Ämter orientiert. Die Kommission gab noch einige Anregungen und nahm von den neuen Richtlinien Kenntnis. Der Präsident der Begleitgruppe Neues Rechnungsmodell (NRM) informierte die Finanzkommission über die wichtigsten Elemente dieses neuen Modells, welches wesentliche Änderungen in der Rechnungsfüh-rung des Bundes bewirken würde, und die Arbeit der Begleitgruppe. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern der Finanzkommissionen des National- und Ständerates.

Die Finanzkommission tagte am 22./23. Mai 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Marti (SP/GL) und in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, sowie hohen Beamten seines Departementes in Bern.

Bern, 23.05.2003    Parlamentsdienste