Die Eidgenossenschaft soll eine Ombudsstelle erhalten, die natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden berät, in Konfliktfällen vermittelt und dadurch einen Beitrag zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leistet. Mit 14 zu 7 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen Gesetzesentwurf ihrer Subkommission verabschiedet und gleichzeitig den Bundesrat beauftragt, bis Ende Jahr ein Vernehmlassungs-verfahren durchzuführen. Mit der Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle will die Kommission eine über 30 Jahre alte parlamentarische Forderung erfüllen, die in der Folge der tragischen Ereignisse in Zug vom September 2001 neue Aktualität erlangt hat.

Die Kommissionsmehrheit erachtet eine eidgenössische Ombudsstelle, deren Aufbau erstmals 1970 durch Gewerbekreise angeregt und seither in zahlreichen weiteren überwiesenen Vorstössen an den Bundesrat gefordert wurde, als längst fällige Ergänzung der bundesstaatlichen Institutionen. Sie weist darauf hin, dass sich die sieben bestehenden Ombudsstellen auf Kantons- und Gemeindeebene wie auch die bestehenden privaten und eidgenössischen Einrichtungen mit ombudsähnlichen Funktionen durchwegs gut bewähren.

Die Minderheit der Kommission lehnt die Einführung einer Ombudsstelle vor allem aus Kostengründen ab. Sie bezweifelt, dass durch die Tätigkeit einer Ombudsstelle in der Verwaltung namhafte Einsparungen erzielt werden können. Mit einer Ombudsstelle würden lediglich weitere staatliche Stellen geschaffen, deren Verhältnis von Kosten und Nutzen höchst fragwürdig sei.

Im Gegensatz zu den vordergründigen Kostenüberlegungen der Minderheit ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass sich die Einrichtung einer eidgenössischen Ombudsstelle in finanzieller, volkswirtschaftlicher und in menschlicher Hinsicht lohnen wird. Ihre Arbeit soll einerseits den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), andererseits den Bürgerinnen und Bürgern dienen, die sich bisweilen durch einen „Behördendschungel" überfordert sehen. Durch ihre Arbeit kann die Ombudsstelle einen wichtigen Beitrag zum Abbau bürokratischer Hürden, einem bürgernäheren Verhalten der Verwaltung und letztlich zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leisten.

Der Gesetzesentwurf geht bei der Ombudsperson von einer starken, unabhängigen, in allen Landesteilen und Sprachregionen bekannten Persönlichkeit mit Magistratenstatus aus, die von der Bundesversammlung zu wählen ist. Zusammen mit einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und einem ständigen Sekretariat soll sie insbesondere natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Damit die Ombudsstelle ihre Aufgaben wahrnehmen können, soll sie völlig unabhängig von Regierung und Verwaltung arbeiten können. Deshalb ist sie nicht als Verwaltungsstelle, sondern als Einrichtung der Bundesversammlung konzipiert, die administrativ den Parlamentsdiensten zugeordnet ist.

Ausgangspunkt des vorliegenden Gesetzesentwurfes bildete die parlamentarische Initiative Fankhauser (98.445, Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte), die in einer Subkommission unter der Leitung von Frau Nationalrätin Dorle Vallender umgesetzt wurde. Da sich die Abgrenzug zwischen Menschenrechts- und anderen Fragen als schwierig erwies, wurde ein Gesetzesentwurf für eine allgemeinde Ombudsstelle ausgearbeitet. Dieser basiert auf einem Vorentwurf, den der Bundesrat in der Folge der überwiesenen Motion Gadient (88.333 Eidgenössischer Ombudsmann) 1994 vorgelegt, jedoch wieder sistiert hatte.

Vernehmlassungsbericht

Gesetzesentwurf

Bern, 10.07.2003    Parlamentsdienste