Vor rund zehn Tagen wandte sich Herr Bundesrichter Martin Schubarth an Ständerat Rolf Schweiger (in dessen Eigenschaft als Präsident der Gerichtskommission) sowie an seinen ehemaligen Bundesgerichtskollegen Herrn Ständerat Thomas Pfisterer - mit dem Ersuchen, in Gesprächen mit ihnen einen Rücktritt schon per anfangs 2004 ausloten zu wollen. Er erwäge einen solchen Schritt vorab im Interesse des Ansehens und des möglichst reibungslosen Funktionierens der Justiz.
In mehreren konstruktiven Gesprächen fand sich eine Einigung, deren Ergebnis in einem Briefwechsel festgehalten wurde. Die Gegenstand dieses Briefwechsels bildenden Schreiben von Ständerat Rolf Schweiger an Bundesrichter Martin Schubarth vom 5.11.2003 sowie von Herrn Bundesrichter Schubarth an Ständerat Rolf Schweiger vom 5.11.2003 sowie an den Präsidenten der Bundesversammlung vom 5.11.2003 sind als Beilagen dieser Pressemitteilung angefügt.
Grundgedanke der getroffenen Einigung ist, dass einerseits die Motive von Herrn Martin Schubarth, welche diesen zu einer Modifikation seines Rücktrittes veranlassten, bekannt gemacht werden, dabei aber andererseits nicht verschwiegen wird, dass Herr Bundesrichter Schubarth die Beurteilungen und Sichtweisen des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. Oktober 2003 nicht in allen Teilen akzeptiert. Aus diesem Bericht allenfalls resultierende Kontroversen aber sind nicht derzeit auszutragen. Im Interesse einer Beruhigung hat es vielmehr die Meinung, dass allfällige Diskussionen über den GPK-Bericht nicht rückwärtsbezogen, sondern zukunftsgerichtet in den Rechtskommissionen bei den Beratungen vorab des neuen Bundesgerichtsgesetzes in diejenigen Entscheide einfliessen mögen, welche die richterliche Unabhängigkeit und die parlamentarische Oberaufsicht betreffen.
Bern, 06.11.2003 Parlamentsdienste