Nachdem der Nationalrat am 24. September 2003 Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetz (01.024 s) abgelehnt hatte, hat sich die SGK des Ständerats nach einer intensiven Diskussion mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Festhalten am Eintretensentscheid des Ständerats vom Dezember 2001 ausgesprochen. In Fragen des Jugendschutzes, der Marktkontrolle und der Lenkungsabgaben wird sie jedoch in der Differenzbereinigung zu Abänderung der Vorlage bereit sein. Sie hat hierzu am 26. Januar 2004 eine Pressekonferenz durchgeführt.
Erstmals befasste sich die SGK des Ständerats mit dem Transplantationsgesetz (01.057). Basierend auf Artikel 119a der Bundesverfassung regelt es die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, aber auch von Geweben und Zellen. Der Nationalrat hatte am 17. Dezember 2003 dem Entwurf des Bundesrates mit 133 zu 5 Stimmen zugestimmt, wobei er in den wesentlichen Punkten (Einwilligung zur Organentnahme, Todeskriterium) der Lösung des Bundesrates zustimmte. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Sie ist überzeugt davon, dass mittels vermehrter Information der Bevölkerung die Spendefreudigkeit wesentlich verbessern werden muss.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung bildete die Aussprache über die Revision der Krankenversicherung. Nachdem der Einigungsantrag der beiden SGK zur KVG-Revision (00.079) vom Nationalrat abgelehnt worden ist, stellt sich die Frage, wie die zentralen Punkte am schnellsten wieder vorgelegt werden können. Das Departement ist zurzeit daran, nach Abschluss von umfangreichen Konsultationen die einzelnen Elemente der gescheiterten Vorlage (insbesondere Spitalfinanzierung, Prämienverbilligungen, Risikoausgleich, Finanzierung der Pflege, Zulassungsstopp für Leistungserbringer) in einzelnen Botschaften auszuarbeiten. Diese sollen zusammen mit einem Gesamtbericht dem Parlament in der Junisession 2004 unterbreitet werden, so dass die Behandlung im Erstrat in der Herbstsession aufgenommen werden kann. Ein Vorschlag, gewisse Teile der abgelehnten Vorlage als Kommissionsinitiative wieder aufzugreifen, um damit Zeit zu sparen, wurde mit 6 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.
Im weiteren lag der Kommission ein Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motionen Neirynck 00.3277 und Paupe 01.3334 (03.064)vor: Die von Jacques Neirynck im Nationalrat und von Pierre Paupe im Ständerat eingereichten und von beiden Räten angenommenen Motionen fordern den Bund auf, die Zahlung der von belgischer Seite ausstehenden Rentenbeträge an Schweizer Bürger, die in den ehemaligen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi gearbeitet hatten, zu übernehmen. Obwohl er nicht verpflichtet war, zahlte der Bund bis jetzt rund 285 Anspruchsberechtigten einen Betrag von insgesamt 20.6 Millionen Franken aus. In Anbetracht dieser Pauschalentschädigung, für die 1990 eigens eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden war, stimmt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung der Abschreibung der Motionen zu.
In seinem Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente (03.069 s) schlägt der Bundesrat dem Parlament unter anderem vor, das Übereinkommen Nr. 184 der IAO über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft nicht zu ratifizieren, da es nicht mit dem positiven Recht unseres Landes in Einklang steht. Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis.
In seiner Botschaft über das Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping (03.068 s) beantragt der Bundesrat, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Die Kommission stimmt mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung dem Entwurf zu. In Anbetracht des Ausmasses der Dopingproblematik hatte der Europarat eine Konvention gegen Doping angenommen, die in der Schweiz am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist. Mittels Zusatzprotokoll soll einerseits die gegenseitige Anerkennung der Dopingkontrollen vereinbart und anderseits ein verbindlicher Kontrollmechanismus verankert werden.
Die teilweise dramatischen Prämienerhöhungen für die Risikoversicherung in der zweiten Säule hat zahlreiche KMU's in eine schwierige Lage gebracht. Es gibt auch Firmen, die Mühe haben, überhaupt den Anschluss in eine Versicherung zu finden und die sich der Auffangeinrichtung BVG anschliessen müssen. Angesichts dieser Schwierigkeiten hatte die SGK von der Verwaltung einen Bericht über die Lage der Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angefordert. Nach eingehender Diskussion der ganzen Problemlage beschloss die Kommission, mit weiteren Schritten zuzuwarten. Eine Subkommission der SGK des Nationalrates befasst sich zurzeit ebenfalls mit dieser Problematik und hat einen umfassenden Bericht in Auftrag gegeben. In Kenntnis dieses Berichts wird die Kommission über einen allfälligen eigenen Vorstoss entscheiden.
Im Weiteren genehmigte die Kommission den Berichtsentwurf zu den beiden Standesinitiativen 03.308s Kt. Iv. Genf und 03.310 Kt. Iv. Wallis. Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte. Artikel 33. Das Inkrafttreten des HMG am 1. Januar 20002 hatte als unerwünschte Nebenwirkung eine massive Erhöhung (über 10 Prozent der Medikamentenpreise in den Spitälern. Diese Erhöhung ist auf die Interpretation von Artikel 33 HMG, der die Annahme von geldwerten Vorteilen verbietet und nur noch handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte zulässt, durch die Pharmaunternehmen zurückzuführen.
Mit der Motion 03.3314 Bürokratiebefreiung im Verkehr mit den Sozialversicherungen fordert die CVP den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit Abrechungen mit den einzelnen Sozialversicherungen in einem Schritt und nach einheitlichem Muster zu vollziehen sind. Der Nationalrat hatte am 3. Oktober 2003 die Motion angenommen. Auch die SGK des Ständerats beantragt einstimmig Annahme der Motion.
Überdies liess sich die Kommission über die Gefahren der Geflügelgrippe informieren. Für die schweizerische Bevölkerung besteht nach Auskunft von Direktor Thomas Zeltner zurzeit keine Gefahr.
Die Kommission tagte am 26. und 27. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.
Bern, 28.01.2004 Parlamentsdienste