Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates behandelte an ihrer letzten Sitzung verschiedene Vorstösse, die Themen der beruflichen Vorsorge betreffen. Sie überwies eine Motion zugunsten einer Sanierung öffentlich-rechtlicher Kassen, lehnte aber gleichzeitig eine weitergehende parlamentarische Initiative ab, die eine volle Deckung verlangt. Zudem wurde eine Motion angenommen, die mehr Transparenz bei der Finanzierung der AHV schaffen will.

Die Kommission prüfte zwei Vorstösse, die die Sanierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen zum Thema haben: die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 17. November 2003 eingereichte und vom Ständerat am 4. Dezember 2003 mit 23 zu 9 Stimmen angenommene Motion „Sanierungsmassnahmen bei öffentlichen Kassen" (03.3578 s) und die von Nationalrat Serge Beck am 20. Juni 2003 eingereichte parlamentarische Initiative „BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2" (03.432 n), welche die Möglichkeit, dass Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abweichen können, abschaffen will. Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion zu überweisen, und mit 13 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Befürworter der beiden Vorstösse sehen einen grossen Handlungsbedarf für mehr Transparenz und einen Überblick über die Probleme bei den öffentlich-rechtlichen Kassen. Die Unterdeckung dieser Kasse verhindere neue Entwicklungen, wie etwa die Auslagerung staatlicher Aktivitäten. Zumindest seien solche Entwicklungen, wie die Beispiele SBB und Swisscom zeigen, mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Eine Ausfinanzierung dieser Kassen müsste wegen der Verschuldungsquote allerdings sehr langfristig angelegt sein. Diskutiert wurde auch die Möglichkeit, dass den öffentlich-rechtlichen Kassen eine Mindestdeckung vorgeschrieben werden solle. Insbesondere im Zusammenhang mit der Initiative Beck wurden hier allerdings auch föderalistische Vorbehalte laut: die Kantone sollten selber darüber bestimmen können, welchen Anteil die Kapitaldeckung und welchen Anteil die Umlagelagekomponente (=Garantie der öffentlichen Hand) bei der Finanzierung der Renten haben sollen. An der Initiative Beck wurde insbesondere kritisiert, dass die volle Ausfinanzierung der Kassen sozialversicherungsrechtlich unsinnig und wirtschaftlich kontraproduktiv sei, da zusätzlich Milliarden angespart werden müssten, ohne dass ein Gewinn an soziapolitischer Sicherheit damit verbunden wäre. Die öffentliche Garantie sei Sicherheitsgarantie genug.

Zwei weitere von der Kommission behandelte Vorstösse betreffen den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge: die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 9. September 2003 eingereichte Motion „Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge (03.3438 s), von der der Ständerat am 1. Oktober 2003 allerdings nur den ersten Punkt überwies, und die von Nationalrat Meinrado Robbiani am 29. September 2003 eingereichte parlamentarische Initiative „Umwandlungssatz bei der überobligatorischen Vorsorge" (03.450). Die Motion will die Überprüfung der technischen Grundlagen des Umwandlungssatzes und - falls nötig - eine Anpassung an die realen Verhältnisse. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass für den überobligatorischen Bereich der gleiche Umwandlungssatz gilt wie für das Obligatorium. Nach einer eingehenden Diskussion entschied die Kommission die Subkommission „BVG" mit der weiteren Prüfung der beiden Vorstösse zu beauftragen. Sie wird zu diesen am 9./10. September 2004 definitiv Stellung beziehen.

Ein weiteres Thema im Bereich der beruflichen Vorsorge betraf die Umsetzung der mit der 1. BVG-Revision (00.027 n) verabschiedeten neuen Transparenzbestimmungen, welche auf den 1. April 2004 vorzeitig in Kraft gesetzt werden sollen. Die Kommission verlangte vom Bundesrat, zu den entsprechenden Verordnungsentwürfen konsultiert zu werden (gemäss Art. 151 ParlG). Auch hier wurde nach einer längeren Diskussion die Subkommission „BVG", die am 19. Februar 2004 tagt, beauftragt, im Namen der Kommission Stellung zu beziehen.

Die Kommission beantragte mit 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 18. September 2003 eingereichte und vom Ständerat am gleichen Tag einstimmig angenommene Motion „Für eine transparente Finanzierung der AHV" (03.3454 s) zu überweisen. Die Motion verlangt, dass die für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente direkt in den AHV-Fonds fliessen und die Beiträge aus der Bundeskasse entsprechend angepasst bzw. reduziert werden.

Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative „Leistungen für die Familie" (91.411 n Fankhauser) führte die Kommission ein Hearing durch. Eingeladen waren fast ausschliesslich Experten aus Familienausgleichskassen. Mit dem Hearing wollte sich die Kommission auf den neusten Stand der Entwicklungen im Bereich der Familien- und Kinderzulagen bringen. Materiell werden die Beratungen zur Initiative im Zusammenhang mit der Botschaft zur Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen" fortgeführt werden, welche am 11. April 2003 von der Travail Suisse (ehemals Christlichnationaler Gewerkschaftsbund CNG) mit 101 442 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Die Volksinitiative verlangt eine einheitliche Kinderzulage nach dem Prinzip „ein Kind - eine Zulage" von monatlich mindestens 450 Franken. Die Kommission wird die Beratungen darüber voraussichtlich bereits im 2. Quartal 2004 aufnehmen und dann ebenfalls prüfen, ob die Umsetzung der parlamentarischen Initiative „Fankhauser" in Form eines indirekten Gegenvorschlages erfolgen soll.

Die Sitzung fand am 12./13. Februar 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt. Am Hearing nahmen teil: P. Wanner, Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien; J.M. Kuhn, Ausgleichskasse des Kantons Fribourg; C. Marazza, Kantonale AHV-Ausgleichskasse Tessin; R. Quennoz, Ausgleichskasse EXFOUR; H.P. Käser, AHV-Ausgleichskasse der Metzger; F. Brändle und H. Niedermann, FAK des Schweiz. Verbandes der Raiffeisenbanken.

Bern, 16.02.2004    Parlamentsdienste