Nachdem das Parlament im Jahr 2002 den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den 6. EU-Rahmenprogrammen 2002 - 2006 (01.068) bereits verabschiedet hatte, ging es an dieser Sitzung nur noch um den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Ratifizierung des Abkommens (03.075).
Die Kommission nutzte jedoch die Gelegenheit, sich über die bekannt gewordenen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der im Jahr 2003 beschlossenen Projekte zu informieren. Da die Ratifizierung und damit Vollbeteiligung der Schweiz erst per 1. Januar 2004 möglich war, wurde der Kredit um die Differenz zwischen dem für 2003 vorgesehenen Beitrag an die EU für die Vollbeteiligung und dem erwarteten Betrag für die projektweise Beteiligung gekürzt. Nun wurden aber mehr Projekte als erwartet zur Förderung empfohlen, was jetzt zu einem Finanzierungsengpass führt. Nach Ansicht der Kommission müssen diese Projektfinanzierungen sichergestellt werden, da die aktuelle Situation für die beteiligten Forschenden und ihre Projektpartner verunsichernd und rufschädigend ist. Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Motion verabschiedet, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, den Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den 6. EU-Rahmenprogrammen um 40 Mio. Franken zu erhöhen. Über die ganze Finanzierungsperiode gesehen dürfte die Schweiz im Übrigen vom überdurchschnittlichen Return on Investment profitieren und den Mehraufwand für die im Jahr 2003 eingegangenen Verpflichtungen kompensieren können.
Die Kommission tagte am 19./20. Februar 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in Bern.
Bern, 23.02.2004 Parlamentsdienste