Die WBK N ist auf die Revision des Fachhochschulgesetzes eingetreten, hat die Detailberatung aufgenommen und erste Entscheide gefällt. Zahlreiche Anträge harren aber noch ihrer Behandlung.

Mit einem umfassenden Fragenkatalog zur Revision des Fachhochschulgesetzes (03.076 s) hat die WBK N aufgewartet, bevor sie oppositionslos auf die Vorlage eingetreten ist. Bekanntlich hat der Ständerat in der Frühjahrssession die Gesetzesrevision beraten, deren hauptsächliche Ziele die Integration der sog. GSK-Bereiche (Gesundheit, Soziales und Kunst) ins Fachhochschulsystem und die gesetzliche Verankerung der Studienstruktur Bachelor/Master gemäss Bologna-Deklaration sind.

Die ersten strittigen Punkte brachte die Diskussion zum „Aufgaben-Artikel" des Gesetzes (Artikel 3) zu welchem zwei Streichungsanträge vorlagen: Mit 14 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) hielt die Kommission daran fest, dass die Fachhochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowohl für die tatsächliche Gleichstellung wie für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu sorgen haben. Mit einem ebenso klaren Resultat lehnte sie es ab, den vom Ständerat eingeflochtenen Auftrag, „für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung" zu sorgen, wieder aus dem Aufgabenkatalog zu streichen. - Mit dem Hinweis darauf, dass den Besonderheiten der Ausbildung im Bereich der Kunst Rechnung getragen werden muss, beschloss die Kommission mit 18 zu 1 Stimme, auf die Version des Bundesrates zurück zu gehen, dass die Bachelorstufe nicht generell, sondern „in der Regel" auf einen berufsqualifizierenden Abschluss vorbereitet (Artikel 4 Absatz 2). - Rasch zeichnete sich ab, dass die Frage der Akkreditierung und Qualitätssicherung (Artikel 17a) zur Knacknuss der Debatte werden wird. Die WBK erteilte der Verwaltung den Auftrag, bis zur nächsten Sitzung verschiedene Modelle und Vergleiche zu den Systemen anderer Länder zu erarbeiten. - Die Debatte, die in Anwesenheit von Bundespräsident Joseph Deiss geführt wurde, soll am 22./23. April fortgesetzt werden.

Ferner führte die Kommission mit Bundesrat Pascal Couchepin eine Diskussion über die Verteilung der Kredite im BFT-Bereich (Bildung/Forschung/Technologie) aufgrund des Entlastungsprogramms 03. Die Fragen konzentrierten sich vor allem auf die Kürzungen der Budgets der ETH und der kantonalen Universitäten. Es wurden Befürchtungen laut, dass die Kürzungen einseitig zu Lasten der kantonalen Universitäten ausfallen könnten. Die Verwaltung hat der Kommission einen Bericht über die Folgen der vorgesehenen Budgetkürzungen in Aussicht gestellt.

Die Kommission tagte am 25./26. März 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theo Pfister (SVP/SG) in Bern.

Bern, 29.03.2004    Parlamentsdienste