Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) möchte, dass die Genehmigungsverfahren für Assistenzdienste der Armee (u.a. Botschaftsbewachungen, Konferenzschutz, Friedensförderungsdienste, Grenzschutz, Sicherstellung der Sicherheit in Flugzeugen) zumindest teilweise vereinfacht werden. Das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) sieht vor, dass der Bundesrat die Befugnis hat, eine Truppe aufzubieten und sie den zivilen Behörden zuzuweisen. Werden mehr als 2'000 Personen aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen (auch durch Angehörige von Berufsverbänden), so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der darauf folgenden Session genehmigen. Umfassen Auslandeinsätze mehr als 100 Angehörige der Armee oder dauern sie länger als drei Wochen, so müssen auch sie durch die Bundesversammlung genehmigt werden (in dringenden Fällen kann diese Genehmigung nachträglich eingeholt werden).
An ihrer Sitzung am Dienstag verabschiedete die SiK-S nun ein Postulat, welches den Bundesrat einlädt, diese Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und hierzu allenfalls ein zweiteiliges Modell einzuführen:
- Weniger bedeutungsvolle bzw. routinemässige Assistenzdienste sowie unumstrittene Einsatzverlängerungen sollen künftig in einer Sammelbotschaft zusammengefasst werden (wobei aber immer noch eine differenzierte Beschlussfassung durch das Parlament möglich bliebe).
- Bedeutungsvollere und umstrittene Assistenzdienste (inklusive Friedensförderungsdienste) sollen wie bis anhin einzeln durch das Parlament genehmigt werden.
Die SiK-S stellte fest, dass der Einsatz der Armee insbesondere für die subsidiäre Unterstützung von zivilen Einheiten im Bereich des Grenz-, Konferenz- und Objektschutzes inzwischen von der Ausnahme zur Regel geworden ist, und dass das gegenwärtig angewandte Genehmigungsverfahren nicht mehr vollumfänglich befriedigt.
Die SiK-S diskutierte zudem mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Christoph Blocher, die Resultate und Vorschläge des vierten Teils des Berichtes zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (USIS IV). Die Kommission begrüsste die Grundsatzüberlegungen des Berichts (u.a. Wahrung der kantonalen Polizeihoheit, Wahrung des Sicherheitsstandards, Kostenneutralität soweit wie möglich) als pragmatische Lösung und nahm davon Kenntnis, dass die Diskussionen zwischen Bund und Kantonen für den Fall eines Beitritts der Schweiz zu Schengen/Dublin noch nicht abgeschlossen sind. Des weiteren zeigte sich die SiK-S überzeugt, dass das gegenwärtige System im Bereich der Terrorismusbekämpfung unzulänglich ist.
Die SiK-S liess sich zudem durch den Chef des VBS über die militärische Ausbildungszusammenarbeit in und mit dem Ausland informieren. Sie nahm Kenntnis davon, dass diese Tätigkeiten auf solider rechtlicher Basis erfolgen und vor allem (aber nicht ausschliesslich) die Nachbarländer der Schweiz betreffen.
Des weiteren liess sich die SiK-S in einer ausführlichen Anhörung über die Entwicklung des Islam und des Islamismus in der Schweiz orientieren - dies nicht nur durch Vertreter der Verwaltung, sondern insbesondere auch durch externe Experten. Die Kommission möchte dieses Thema in Zukunft weiter verfolgen. Im Zentrum wird dabei insbesondere die Frage stehen, welche gesetzgeberischen und organisatorischen Massnahmen sich für die Schweiz aufdrängen, um allfällig verstärkten fundamentalistischen oder gar terroristischen Erscheinungen entgegentreten zu können.
Die Kommission hat am 25. Mai 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP, GR) und im Beisein der Bundesräte Samuel Schmid, Chef VBS, und Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, in Bern getagt.
Bern,
26.05.2004 Parlamentsdienste