Die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung hat festzustellen, ob durch das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die verfolgten Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus zur Flucht verhalfen, ein konkretes Strafurteil aufgehoben worden ist. Gesuche können von der wegen Fluchthilfe verurteilten Person beziehungsweise nach deren Tod von einer oder einem Angehörigen gestellt werden. Ebenfalls an die Kommission gelangen können schweizerische Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus widmen. Das vom Gesetz einfach gestaltete Verfahren ist kostenlos.
Die Kommission prüfte zunächst das im Namen der Witwe des verstorbenen Siegbert Daniel am 20. Mai 2004 durch Henry Spira gestellte Gesuch. Siegbert Daniel, staatenloser ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, wurde 1942 als Flüchtling in der Schweiz aufgenommen. Er führte am 12. November 1943 vier Flüchtlinge, die bei Courtedoux die Grenze ausserhalb der zugelassenen Grenzübergänge überschritten hatten und auf seine Bitte hin von einem Helfer nach Biel gebracht worden waren, von dort nach Zürich. Am 20. April 1944 wurde Siegbert Daniel wegen Widerhandlung gegen die Bundesratsbeschlüsse vom 13. Dezember 1940 und vom 25. September 1942 betreffend die teilweise Grenzschliessung disziplinarisch zu fünf Tagen Haft verurteilt. Die Kommission stellte einstimmig fest, dass die gegen Siegbert Daniel wegen Fluchthilfe zur Zeit des Nationalsozialismus ausgesprochene Disziplinarstrafe durch das Gesetz aufgehoben ist. Siegbert Daniel ist also mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 2004 vollständig rehabilitiert worden.
Sodann behandelte die Kommission das am 30. Juni 2004 durch die Paul Grüninger Stiftung in St. Gallen gestellte Gesuch um Feststellung der Aufhebung von Strafurteilen in zwölf belegten Fällen von fünf Schweizern, fünf Franzosen, einem Deutschen, sowie von einem damals Staatenlosen.
Alle verurteilten Personen hatten zwischen 1938 und 1943 als Einzelpersonen oder als Mitglieder von Helfergruppen flüchtenden Personen dabei geholfen, vom Ausland in die Schweiz zu gelangen, um der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu entkommen. Sie wurden damals für diese Handlungen in einem Fall (im Jahr 1938) durch ein ziviles, in allen andern Fällen (in den Jahren 1942 bis 1944) durch Militärgerichte verurteilt. Die damals ausgesprochenen Strafen lauten auf Bussen zwischen 100.- und 800.- Franken oder auf Gefängnis zwischen 20 und 181 Tagen. In einigen Fällen wurde kumulativ auf Gefängnis und Busse befunden. In vier Fällen wurde eine bedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen. Als Straftatbestände lagen den Urteilen zugrunde: Verstoss gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer oder Verstoss gegen die Bestimmungen der Bundesratsbeschlüsse vom 13. Dezember 1940 und vom 25. September 1942 betreffend die teilweise Schliessung der Grenze.
In den meisten Fällen wurde aus humanitären Gründen und aus Mitleid mit den Flüchtlingen gehandelt. Die Fluchthelfer erhielten häufig ein Entgelt für die eingegangenen Risiken und für die mit der Organisation des Grenzübertritts entstandenen Spesen. Dabei handelte es sich meist um bescheidene Summen, die manchmal auch unter den Helfern und Helfershelfern aufgeteilt wurden. Teils wurden die Beträge von den Fluchthelfern bestimmt, teils von den Flüchtlingen selbst angeboten.
Einstimmig hat die Rehabilitierungskommission festgestellt, dass die damals ausgesprochenen Urteile gegen die zwölf Verurteilten aufgehoben und diese Personen rehabilitiert worden sind.
Folgende Personen wurden am 1. Januar 2004 vollständig rehabilitiert: Léon Ducret, Charles Favre, Etienne Numa, Blanche Girard, Marius Girard, Noël Moille, Henri Savoy, Jean-Louis Servoz, Paul Servoz, Josef Bell, Johann Seemann und Nathan Wolf.
Die Gründe, weshalb diese Personen verurteilt wurden, und die entsprechenden Gerichtsentscheide sind auf der Internetseite der Kommission unter folgender Adresse zu finden: http://www.parlament.ch/mm-2004-09-21-rehako-beilage.pdf.
Die Feststellungsentscheide über die Rehabilitierung werden demnächst auf der Internetseite der Kommission(http://www.parlament.ch/homepage/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab.htm) abrufbar sein.
Die Kommission tagte am 21. September 2004 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE/R) in Bern.
Bern,
21.09.2004 Parlamentsdienste