Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat sich hauptsächlich mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Spitalfinanzierung (04.061s) befasst. In einem Hearing mit Vertretern der Gesundheitsdirektoren hat sie Kenntnis genommen von den Positionen der Kantone und anschliessend ohne Gegenantrag Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Einigkeit besteht darin, dass der Übergang von der Objektfinanzierung zur Leistungsfinanzierung im stationären Bereich zügig an die Hand genommen werden muss. Ein grosses Problem sieht die Kommission in der unterschiedlichen Finanzierungsart im ambulanten und im stationären Bereich. Der Entwurf des Bundesrats sieht im stationären Bereich die so genannte dual-fixe Finanzierung vor, das heisst Aufteilung der Fallpauschalen zwischen Kantonen und Versicherern (je 50 Prozent). Diese beiden Sektoren sind aber je länger desto weniger klar voneinander abzugrenzen: Viele Eingriffe, die früher eine Spitaleinweisung nötig machten, können heute ambulant durchgeführt werden, sei dies in Spitälern oder in gut eingerichteten Gruppenpraxen. Mangels klarer Abgrenzungskriterien ist eine unterschiedliche finanzielle Behandlung problematisch, denn sie führt dazu, dass bei der Zuweisung und der Aufenthaltsdauer von Patienten rein wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Die Kommission beauftragt die Verwaltung, die Vorlage des Bundesrats in dem Sinne zu überarbeiten, dass der ambulante und der stationäre Bereich in finanzieller Hinsicht gleich gestellt sind.
Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion bildete die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Managed Care (04.062s). Einigkeit besteht darin, dass eine medizinische Versorgung, die von der Diagnose bis zur letzten Therapie von einer Hand gesteuert wird, aus qualitativen und wirtschaftlichen Gründen gefördert werden muss. Der Entwurf des Bundesrats sieht keine Verpflichtung für die Versicherer vor, solche Modelle anzubieten, sondern beschränkt sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen. In einer Anhörung haben Vertreter der Ärzteschaft Stellung genommen zu der Vorlage und ein Alternativmodell zur Einführung der Vertragsfreiheit vorgestellt. Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass es ein klares Anreizsystem für Leistungserbringer, Versicherer und Patienten braucht, um integrierte Netzwerke auszubauen bzw. zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, solche Anreizsysteme vorzuschlagen. Dabei soll das Modell der Ärzteschaft geprüft und mit den Vorschlägen in Bezug auf die Netzwerke verbunden werden. Die drei Teilrevisionen KVG Vertragsfreiheit, Managed Care und Spitalfinanzierung sollen anfangs 2005 weiterbehandelt werden. Die nächste Sitzung der SGK-S, der 15. November 2004, ist für die Teilrevision KVG. Prämienverbilligungen, vorgesehen.
Die von Nationalrätin Liliane Maury Paquier am 19. März 2004 eingereichte Parlamentarische Initiative. Anerkennung der Geburtshäuser (04.418n) will, dass die Geburtshäuser ins KVG aufgenommen und damit alle Kosten bei einer Geburt in einem Geburtshaus von den Krankenversicherern übernommen werden. Die Kommission des Nationalrates hatte der Initiative mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommission des Ständerats dagegen entschied mit 6 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen, der Initiative nicht Folge zu geben. Einerseits fürchtet sie eine Mengenausweitung, anderseits will sie kein Präjudiz schaffen für die Übernahme der Aufenthaltskosten in weiteren Institutionen. Nach neuem Parlamentsrecht wird sich die SGK des Nationalrats erneut mit der Initiative befassen und ihrem Rat Antrag stellen.
Die Kommission tagte am 18.und 19. Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE)) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. Als Vertreter der Kantone nahmen teil: Markus Dürr, Präsident GDK und Regierungsrat des Kantons Luzern, Patricia Pesenti, Staatsrätin des Kantons Tessin, Michael Jordi, Sekretär GDK. Für die Ärzteschaft: Jacques de Haller, Präsident FMH, Georg von Below, FMH, und Peter Studer, Präsident VSAO.
Bern, 20.10.2004 Parlamentsdienste