Eine breit abgestützte Vertretung aus der Bildungspolitik hat sich anlässlich der Sitzung der WBK-N in St. Gallen gemeinsam der Frage Wie weiter mit der schweizerischen Bildungsverfassung?" gewidmet, erste Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, mögliche Antworten vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen. Das Fazit aller Teilnehmenden am Ende der Tagung lautete: "Wir waren dem Konsens noch nie so nahe."

Die WBK-N hat Mitglieder der Kantonsregierungen und der EDK sowie Vertretungen der CRUS, der SUK und weiterer wissenschafts- und bildungspolitischer Organe als auch ihrer Schwesterkommission, der WBK-S, an eine gemeinsame Standortbestimmung zu den laufenden Reformen im Bildungssystem eingeladen. Anlässlich der Tagung an der Universität St. Gallen wurden erste Tendenzen aus dem Vernehmlassungsverfahren zurparlamentarischen Initiative Zbinden ,Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung' (97.419) vorgestellt. Die Vorlage strebt eine behutsame Reform der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen im Bildungssystem an. Die Bildungstagung diente dazu, die Koordination und Kooperation unter den Hauptträgern der schweizerischen Bildungspolitik auf dem Weg zur neuen Bildungsverfassung zu stärken.

Der Entwurf der Bildungsrahmenartikel, der von der WBK-N im Mai vorgelegt und durch das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) zur Vernehmlassung unterbreitet wurde, ist auf ein breites Interesse gestossen. Das Echo ist grossmehrheitlich positiv. In den zahlreichen konstruktiven Stellungnahmen werden auch konkrete Änderungen vorgeschlagen. Insbesondere wird neben der Präzisierung der Mechanismen, die zu einer Koordination durch den Bund führen (Artikel 62a Absatz 4 VE), auch ein koordiniertes Vorgehen mit Blick auf weitere Reformen im Bildungssystem erwartet.

Zwei zentrale Fragen der Vernehmlassung betreffen den Regelungsbedarf sowie die zwei vorgeschlagenen Varianten der Bundeskompetenz in Artikel 62a Absatz 4 VE. Variante 1 sieht eine subsidiäre Bundeskompetenz vor, während gemäss Variante 2 der Bund von sich aus tätig werden kann.

Die Kantone haben mit einer Ausnahme ihre Stellungnahme abgegeben. Eine klare Mehrheit von 21 Kantonen anerkennt einen Regelungsbedarf. Gegen die beabsichtigte Verfassungsänderung wenden sich vier Kantone. 16 Kantone sprechen sich explizit für die Variante 1 aus, während fünf ausdrücklich die Variante 2 bevorzugen. Acht Parteien (CSP, CVP, EDU, FDP, Grüne, Liberale, SP sowie SVP) haben zum Entwurf Stellung genommen. Ausser der SVP stimmen alle einer Änderung der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung zu. Die zustimmenden Parteien sprechen sich mehrheitlich für die Variante 2 aus (CSP, EDU, FDP, Grüne, SP; umgekehrt CVP, Liberale und evt. SVP für Variante 1). Acht der eingeladenen Wirtschaftsverbände haben ihre Position dargelegt. Sie sind ohne Ausnahme für eine Verfassungsänderung, während sich bei den Varianten ein zahlenmässiges Patt ergibt. Von den eingeladenen bildungs- u. wissenschaftspolitischen Organen haben sich 18 an der Vernehmlassung beteiligt. Sie begrüssen ausnahmslos eine Verfassungsänderung im Bildungsbereich. Mit acht Stellungnahmen für die Variante 2 gegenüber sieben für die Variante 1 zeigt sich hinsichtlich einer beschränkten Bundeskompetenz ein fast ausgeglichenes Bild.

In den durchdachten und überaus konstruktiven Stellungnahmen werden zwei Themen schwergewichtig hervorgehoben: Zum einen wird auf verschiedene Reformen - so etwa HarmoS, das Projekt ,Hochschullandschaft 2008' oder die im Ständerat hängige parlamentarische Initiative Plattner - hingewiesen, und die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass diese Projekte koordiniert weiterverfolgt werden. Insbesondere werden in diesem Zusammenhang Bedenken geäussert, die vorgesehenen verfassungsrechtlichen Grundlagen seien für die geplante Gesetzgebung zum Hochschulbereich noch unzureichend. Der Regelungsbedarf im tertiären Bereich sei durch den vorgeschlagenen Artikel 63a VE (Hochschulen) nicht abgedeckt. Zum anderen wird ein klarer Mechanismus verlangt, unter welchen Umständen der Bund seine (subsidiäre) Kompetenz gemäss Artikel 62a Absatz 4 VE anwendet. Hier müsse das Eingreifen des Bundes durchsichtig geregelt werden, unabhängig davon, ob Variante 1 oder Variante 2 gewählt wird. Inwieweit Artikel 62a Absatz 4 VE in Verbindung mit der Koordinations- und Kooperationspflicht gemäss Artikel 62 Absatz 2 VE als verfassungsrechtliche Grundlage für gemeinsame Organe von Bund und Kantonen genügt, wird ebenfalls erörtert.

Bei der Tagung wurden diese Fragen wieder aufgegriffen und in Referaten und Roundtables diskutiert. Die Vertretungen der EDK, der SUK sowie der CRUS sprachen sich deutlich dafür aus, dass die verfassungsrechtlichen Reformen mit dem Ziel koordiniert werden sollen, Volk und Ständen eine Vorlage zu unterbreiten. Das Bildungssystem soll im Gesamtzusammenhang überdacht und als Einheit reformiert werden. Trotz punktueller Differenzen wurde die gemeinsame Absicht bekräftigt, einen kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hoch stehenden Bildungs- und Hochschulraum Schweiz zu schaffen, der Raum lassen soll für selbstständiges innovatives Handeln der Bildungsinstitutionen und deren Träger. Die Vertretungen der verschiedenen Organe machten deutlich, dass der politische Wille vorhanden sei, dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die heute in der Verantwortung stehende Generation die Neufassung der Bildungsartikel an die Hand nehmen und die Chance nutzen sollte, ein zukunftgerichtetes Bildungssystem zu schaffen. Die Hoffnung ist daher berechtigt, dass ein koordiniertes Vorgehen unter den verschiedenen Reformvorhaben im Bildungsbereich erfolgreich sein wird, obschon bis dahin noch verschiedene Hürden zu überwinden sein werden.

Die Kommission tagte am 11./12. November 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in St. Gallen.

Bern, 12.11.2004    Parlamentsdienste