Die Umweltkommission hat das Eintreten auf die Botschaft zur Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (04.070) verschoben. Sie verlangt vom Bundesrat, dass er eine ordentliche Vernehmlassung durchführt; die Anhörung der Kantonslabors genügt ihr nicht. Eine Vernehmlassung dauert sechs bis neun Monate.
Die Umweltkommission nahm im Weiteren Kenntnis vom Bericht des Bundesrats zum Postulat 01.3211 UREK-NR über die Restwassersanierung beihistorisch wertvollen Wasserkraftanlagen. Sie betrachtet damit das Postulat als erfüllt, wird aber das Thema der Restwassermengen weiterverfolgen. Das Postulat forderte eine Prüfung der Restwasserbestimmungen nach Artikel 80 GschG, damit die historischen Kleinstwasserkraftwerke, insbesondere Mühlen weiter betrieben werden können.
Am 19. Februar 2004 beschloss die UREK-S eine eigene Kommissionsinitiative anstelle der Initiative 03.407 Epiney auszuarbeiten. Die Initiative Epiney wurde zurückgezogen. Der Entwurf wurde am 25. Mai 2004 als Grundsatz verabschiedet: 04.435 PaIv Restwassermengen (UREK-S). Eine Abordnung der UREK-S hat die Initiative am 22. November 2004 in der UREK-N vorgestellt und diese hat ihr mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben Die UREK-S hat ihrerseits am 9. November 2004 die Beratung der Motion NR (Speck) 03.3096 Revision des Gewässerschutzgesetzes sistiert, bis die vorliegende Initiative konkretisiert ist. In der Zwischenzeit hat der Schweizerische Fischerei-Verband eine Volksinitiative lanciert.
Die Umweltkommission hat nun die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht darzustellen, wie die Volksinitiative zur Kommissionsinitiative steht und Anregungen aus dem Wasserwirtschaftsverband einzubeziehen. Gefragt sind Varianten, welche die berechtigten Anliegen der Fischer und jene der Wasserkraftwerke berücksichtigen.
Die Kommission tagte am 27. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO) in Bern.