Zunächst hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats einstimmig dem Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten (04.071 s) zugestimmt. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die vom Auslaufen des Bundesbeschlusses Ende 2005 bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes bestanden hätte. Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen wurde am 8. Oktober 2004 durch die beiden Räte verabschiedet, das erforderliche Verordnungsrecht wird aber auf anfangs 2006 nicht in Kraft gesetzt werden können. Anders als der Bundesrat will die Kommission den Bundesbeschluss nicht bis Ende 2010, sondern nur bis Ende 2007 verlängern.
Anlässlich der Beratungen des Transplantationsgesetzes hatte die SGK des Ständerats eine spezielle Frage ausführlich diskutiert, nämlich die Befugnisse der Behörden bei Kontrollen bzw. den Schutz Betroffener bei solchen Kontrollen. Es wurde die Ansicht vertreten, dass die im Transplantationsgesetz vorgesehenen Befugnisse, ohne richterliche Bewilligung Grundstücke und Fahrzeuge zu betreten, ein zu weit reichender Eingriff in grundrechtliche Positionen Einzelner seien. Die Kommission hatte die Verwaltung beauftragt, Regelung und Praxis der Kontrollbefugnisse im Gesundheitsbereich im Hinblick auf die Grundrechtsproblematik zu überprüfen. Nach eingehender Diskussion dieses Berichts beschloss die Kommission, an ihrer nächsten Sitzung eine Motion einzureichen mit dem Ziel, die Eingriffsrechte der Kontrollbehörden klarer zu regeln und die Privatsphäre besser zu schützen.
Ferner wurde die Kommission gemäss Art. 22 Abs. 3 Parlamentsgesetz zu den Verordnungsbestimmungen zum Steuerpaket" (Vernehmlassungsvorlage) der 1. BVG-Revision konsultiert. Dieses letzte Paket der Umsetzung der Revision soll noch vor den Sommerferien durch den Bundesrat verabschiedet werden, damit die neuen Bestimmungen auf Anfang 2006 in Kraft treten können. Die Kommission kritisiert, dass die Rahmenbedingungen zu eng gefasst seien: Grundsätzlich sollen nicht fixe Prozentzahlen und Quoten in der Verordnung festgeschrieben werden, so dass ein genügender Spielraum für die Verhandlungen der Sozialpartner bestehen bleibe. Kritisch angemerkt wurde wie in der nationalrätlichen Kommission auch, dass das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt von heute 55 auf neu 60 Jahre angehoben werden soll (Art. 1h BVV2) und dass Selbständigerwerbende einen einmaligen Vorbezug bis zur Höhe ihrer Austrittsleistungen für Investitionen in den Betrieb verlangen können (Art. 32a BVV).
Mittels Kommissionsinitiative will die SGK des Nationalrats Lücken schliessen, die mit der 1. BVG-Revision nicht mehr bearbeitet werden konnten: Es soll dafür gesorgt werden, dass die Rentnerinnen und Rentner bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung auf keinenFall zwischen Stuhl und Bank fallen. Dieser Vorstoss der Schwesterkommission wurde durch Nationalrätin Egerszegi vertreten. Die Kommission hat der Stossrichtung der Vorlage ohne Opposition zugestimmt.
Die parlamentarische Initiative Kuprecht. Klarerer Regelungen der Suva-Unerstellung (04.468 s) verlangt eine engere Fassung bei der Unterstellung eines Betriebes unter die Suva: Nicht mehr alle Betriebe, die maschinell arbeiten, sollen obligatorisch bei der Suva versichert sein, sondern nur noch industrielle und gewerbliche Betriebe, die zudem mit betriebsgefährlichen Maschinen arbeiten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Kriterien zur Unterstellung eines Betriebes unter die Suva der Entwicklung angepasst und klarer gefasst werden müssen. Sie will aber die Diskussion darüber im Rahmen der nächsten UVG-Revision führen und sistiert daher die parlamentarische Initiative.
Schliesslich hat die Kommission die Petition der Jugendsession. Direkte finanzielle Zuschüsse für die Familien (03.2032 n) ohne Folge zur Kenntnis genommen.
Die Kommission tagte am 14. Februar 2005 unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Erika Forster (FDP, St.Gallen) in Bern.
Bern, 15.02.2005 Parlamentsdienste