Exportrisikoversicherung
Die WAK-S hat den bundesrätlichen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (04.065) geprüft. Dieser Entwurf sieht eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie (ERG) vor, mit der die ERG an die veränderten Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft angepasst und die Organisation im Sinne einer effizienten Verwaltungsführung modernisiert werden soll. Zwei grundsätzliche Neuerungen werden vorgeschlagen:
- Einerseits sollen neu von der ERG auch Geschäfte mit privaten Bestellern, so genannte private Käuferrisiken, versichert werden. Indem sich die schweizerische ERG in diesem Bereich den Praktiken anderer Exportkreditagenturen anpasst, soll ein gewichtiger Standortnachteil für Schweizer Firmen aufgehoben werden. Zugleich kann damit der allgemeinen Entwicklung der fortschreitenden Privatisierung von Staatsbetrieben Rechnung getragen werden. Diese Neuerung erhöht nach Ansicht des Bundesrates die professionellen Anforderungen an den Betrieb der ERG und erfordert eine organisatorische Neuordnung.
- Andererseits soll der bestehende unselbständige ERG-Fonds aus den genannten Gründen in ein selbständiges öffentliches Unternehmen (öffentlich-rechtliche Anstalt) mit dem Namen Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) umgewandelt werden. Damit soll eine professionelle und marktnahe Betreuung der Aufgabe mit gleichzeitiger Sicherstellung der strategischen Einflussnahme des Bundes garantiert werden.
Nachdem die Kommission einstimmig Eintreten beschlossen hatte, schloss sie sich im Wesentlichen den Beschlüssen an, die der Nationalrat in der Frühjahrssession gefasst hatte. So bekräftigte sie, dass die Versicherungsdeckung für schweizerische Exporteure gegenüber privaten Schuldnern sich ebenso auf höchstens 95 % des versicherten Betrags belaufen soll wie diejenige gegenüber staatlichen Schuldnern.
In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz, welches das Bundesgesetz vom 26. September 1958 über die Exportrisikogarantie ersetzt, ohne Gegenstimme und Enthaltung angenommen (11 Ja).
Exportförderung
Die WAK-S hat des Weiteren den 34-Millionen-Kredit zur Finanzierung der Exportförderung in den kommenden zwei Jahren einstimmig genehmigt (05.026). Im Jahre 2003 hatte das Parlament die Finanzierung der Tätigkeiten der OSEC nur für die Jahre 2004/05 genehmigt und den Bundesrat beauftragt, die Exportförderung zu evaluieren und einen Bericht über alternative Entwicklungsmodelle vorzulegen.
Die Kommission hat mit Genugtuung von den Anstrengungen Kenntnis genommen, welche die OSEC unternommen hat und weiter unternimmt; diese Anstrengungen werden namentlich den Nutzen der von der OSEC erbrachten Dienstleistungen für die Kundschaft sowie die Koordination mit den anderen in der Exportförderung tätigen Akteuren (z.B. den Handelskammern) verbessern.
Unternehmensstandort Schweiz
Mit dem Programm «Standort: Schweiz» leistet der Bund seinen Beitrag an die Standortpromotion in der Schweiz. Durch Vermittlung von Information und mit Hilfe von Promotionsveranstaltungen wird auf die Qualität des Unternehmensstandorts Schweiz aufmerksam gemacht. «Standort: Schweiz» sorgt insbesondere für einen einheitlichen Auftritt der Schweiz und wirkt somit subsidiär zu den Promotionsanstrengungen der Kantone und Wirtschaftsregionen. Das Programm sowie die entsprechende Finanzierungsgrundlage sind bis 2006 befristet. Der Bundesrat hat deshalb die Botschaft über das Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (04.077) als neue gesetzliche Grundlage für das Programm verabschiedet. Er beantragt einen Zahlungsrahmen von 9,8 Millionen Franken für zwei Jahre (2006-2007), wovon 2 Millionen Franken haushaltneutral aus dem Budget des Bundesamts für Landwirtschaft kompensiert und 3 Millionen über Gebühreneinnahmen Dritter gedeckt werden. Bisher standen «Standort: Schweiz» jährlich 3.9 Mio. Franken zur Verfügung. Mit dem Ausbau der Mittel soll die bisher geleistete Aufbauarbeit weitergeführt und unter anderem wichtige Zukunftsmärkte neu bearbeitet, ein elektronisches Projektmanagement und ein Qualitätsmanagement eingeführt sowie die Marktbeobachtung intensiviert werden.
Die WAK-S hat die Geltungsdauer des neuen Bundesgesetzes auf sechs Jahre reduziert und hat die Vorlage und den Finanzbeschluss schliesslich einstimmig verabschiedet.
WTO/GATS
Die WAK-S ist künftig für die Geschäfte zuständig, die das Verhältnis der Schweiz zur Welthandelsorganisation WTO betreffen. In diesem Rahmen hat die Kommission von ihrem Recht auf Stellungnahme zur Offerte der Schweiz im Rahmen der Verhandlungen über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) Gebrauch gemacht. Sie hat den ihr unterbreiteten Offertentwurf begrüsst.
Tranparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung börsenkotierter Gesellschaften
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates zur Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung börsenkotierter Gesellschaften (04.044) einzutreten. Gemäss dem Gesetzesentwurf müssen sämtliche Vergütungen an jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrates offen gelegt werden. Was die Mitglieder der Geschäftsleitung betrifft, so sind lediglich die Gesamtsumme der ausgerichteten Beträge sowie die höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Vergütung anzugeben. Die Kommission hat zusätzliche Erläuterungen über den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlangt und wird dessen Behandlung deshalb erst in ihrer Maisitzung abschliessen können.
Die WAK-S hat ferner einige Differenzen betreffend das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (02.010) behandelt. In zwei Punkten haben sich die beiden Räte noch nicht einigen können. Der erste Punkt betrifft die Bedingungen, unter denen die im Entwurf vorgesehenen administrativen Vereinfachungen für Arbeitsverhältnisse von geringer Bedeutung gewährt werden. In dieser Frage ist die Kommission dem Nationalrat nicht gefolgt; dieser wollte es zulassen, dass das vereinfachte und das normale Abrechnungsverfahren im gleichen Betrieb nebeneinander bestehen können. Dagegen war die WAK-S mit knapper Mehrheit (7 zu 6 Stimmen) damit einverstanden, den Höchstbetrag der globalen Lohnsumme, über den hinaus das vereinfachte Abrechnungsverfahren nicht mehr angewendet werden darf, von 38'000 auf 51'000 Franken zu erhöhen. Die zweite Differenz betrifft die Frage der Sanktionen: Die Kommission hat mit 12 zu 1 Stimmen an ihrem Standpunkt festgehalten, dass die zuständigen Behörden einen Betrieb, der schwer und wiederholt gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen hat, nicht nur von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ausschliessen können, sondern auch die allfälligen Finanzhilfen für einen solchen Betrieb angemessen reduzieren können (z.B. Direktzahlungen in der Landwirtschaft).
Sortenschutzgesetzes
Die WAK-S hat die Änderung des Sortenschutzgesetzes (04.046) mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Sie beantragt ferner, das revidierte Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Ü 1991) zu ratifizieren. Dieses Gesetz schützt die Rechte von Personen, die neue Pflanzensorten aus wirtschaftlichem Interesse züchten. Die Kommission hat die Frage des Landwirteprivilegs eingehend beraten; es handelt sich dabei um eine Abweichung vom Gesetz, wonach Landwirte das Recht haben, ihr Erntegut wieder als Saatgut zu verwenden. In der Beratung ging es namentlich um die Ausweitung dieses Privilegs auf Vermehrungsmaterial, um die für wieder verwendetes Saatgut zu bezahlende Entschädigung und um die aus Gründen der Gleichbehandlung erforderliche Einführung des Landwirteprivilegs im Patentgesetz. Die Kommission hat die Fassung des Bundesrates im Wesentlichen übernommen und hat einige Änderungen eingefügt, die den Vollzug des Gesetzes erleichtern sollen.
Neuer Lohnausweis
Die Kommission hat zudem die Diskussionen um den neuen Lohnausweises thematisiert. Mit Erstaunen hat sie zur Kenntnis genommen, dass die für dieses Jahr geplante Testphase für den neuen Lohnausweis noch nicht gestartet wurde und deshalb die Frage des Einführungszeitpunkts nach wie vor unklar ist. Dies hat bei den Unternehmen zu grosser Verunsicherung geführt. Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass nun rasche und klare Entscheide dringend erfolgen müssen. Sie hat infolgedessen beschlossen, das Finanzdepartement schriftlich aufzufordern, sich der Frage des neuen Lohnausweises anzunehmen. Sie bittet den Finanzminister, dafür zu sorgen, dass das geplante Pilotprojekt sorgfältig durchgeführt und evaluiert wird. Damit sollen verbleibende Unsicherheiten ausgemerzt werden, um schliesslich einen möglichst reibungslosen Übergang zum neuen Lohnausweis zu garantieren. Der Bundesrat soll prüfen, ob hierfür allenfalls eine Verschiebung des geplanten Einführungszeitpunkts notwendig ist. Die Kommission ist der Meinung, dass diesbezüglich ein definitiver Entscheid baldmöglichst gefällt werden muss.
KMU
Die Kommission hat sich schliesslich mit zwei Problemen betreffend KMUs befasst.
Zum einen prüfte sie die Praxis der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei gegenüber KMUs und namentlich gegenüber Familienbetrieben. Die Anwesenheit der Leiterin der Kontrollstelle, Frau Dina Balleyguier, und von Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie des Forums SRO-GwG ermöglichte es, die Praxis in diesem Bereich und vor allem die mit der Refinanzierung verbundenen Fragen besser zu verstehen. Der Entwurf zur Änderung der Verordnung der Kontrollstelle (VB-GwG), der zurzeit in der Vernehmlassung ist, wurde der Kommission vorgestellt; dieser Entwurf sieht eine Neuumschreibung des gewerblichen Kreditgeschäfts vor und sollte zu grösserer Klarheit in diesem Bereich beitragen. Die Kommission wird dieses Problem weiterhin aufmerksam verfolgen.
Die Kommission sich zum anderen von Herrn Prof. Walter A. Stoffel, Präsident der Wettbewerbskommission (Weko), über den Stand der Arbeiten am Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen informiert. Die so genannte KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind. In einer ersten Vernehmlassung war der Entwurf der KMU-Bekanntmachung namentlich von Gewerbevertretern insbesondere wegen seiner Komplexität scharf kritisiert worden. Prof. Stoffel hat die WAK-S nun informiert, dass die Bekanntmachung noch einmal gründlich überarbeitet wird. Die WAK-S hat beschlossen, die weitere Entwicklung in diesem Geschäft mitzuverfolgen. Sie wird deshalb im Herbst dieses Jahres erneut das Gespräch mit der Weko suchen um sich über die überarbeitete Fassung der KMU-Bekanntmachung informieren zu lassen.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Eugen David (CVP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Joseph Deiss am 25./26. April in Bern getagt.
Bern,
27.04.2005 Parlamentsdienste