Die Kommission hat mit 18 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung einen Entwurf zu einer Änderung des Obligationenrechts angenommen, der im Rahmen einer parlamentarischen Initiative zur Verstärkung des Konsumentenschutzes im Bereich des Time-Sharing ausgearbeitet wurde (00.421 Pa.Iv. Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz). Die Kommission beantragt, die wesentlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien" in das Schweizer Recht aufzunehmen. Der Entwurf schreibt vor, welche vorvertraglichen Informationen dem Konsumenten gegeben werden müssen, er legt Form und Inhalt des Vertrags fest und bestimmt, welche Folgen die Nichteinhaltung der Vorschriften über den Inhalt des Vertrages haben. Weiter sieht er eine zehntägige Widerrufsfrist vor und hält fest, dass Vereinbarungen, wonach der Preis oder die Kosten ganz oder teilweise vor Ablauf der Widerrufsfrist bezahlt werden müssen, nichtig sind. Zudem soll jeder Kreditvertrag über den Erwerb von Teilnutzungsrechten mit dem Widerruf aufgelöst werden. Eine Kommissionsminderheit beantragt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, eine weitere Minderheit möchte auf das Widerrufsrecht verzichten.
Die Kommission beantragt einhellig, der Ratifizierung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie zuzustimmen (05.030 Strafnorm über den Menschenhandel [Kinderrechtskonvention]. Änderung). Um die Anforderungen des Fakultativprotokolls zu erfüllen, muss die Strafnorm über den Menschenhandel geändert werden. Die Kommission beantragt, die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung anzunehmen, welche den heutigen Straftatbestand auf den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Organentnahme ausdehnt. Sie hat zudem einige Änderungen vorgenommen, die sich mit der neuen Bestimmung aufdrängen.
Nach einer eingehenden Diskussion trat die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf den Entwurf des Bundesrates ein, dessen Ziel es ist, Gewalt und insbesondere Gewalt an Sportveranstaltungen vorbeugend besser bekämpfen zu können (05.065 Sportveranstaltungen. Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage insbesondere im Hinblick auf die Euro 2008 absolut notwendig ist. Der Entwurf sieht vor, dass gewalttätige Personen zur Bekämpfung von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen in einer Datenbank registriert werden können. Eine Reihe von Massnahmen, die vom Rayonverbot über die Meldeauflage bis hin zum vorsorglichen Gewahrsam geht, soll die Teilnahme von notorisch gewalttätigen Personen an Sportveranstaltungen verhindern. Des Weiteren sind Bestimmungen vorgesehen, die die Sicherstellung und Einziehung von zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial durch die Zollbehörden oder die Polizei ermöglichen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie bezweifelt, ob die Massnahmen des Bundesrates zweckmässig und notwendig sind, da das geltende Recht, insbesondere das Strafrecht, bereits ein breites Spektrum von Massnahmen vorsieht. Eine weitere Minderheit beantragt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, damit dieser die Massnahmen so ausgestaltet, dass sie insbesondere durchgehend verfassungskonform sind, die Prävention und die Integration gegenüber der Repression mindestens gleichwertig behandeln, die Strafmündigkeit von Jugendlichen berücksichtigen und einen Beitrag zur professionellen Fanarbeit leisten. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Die Kommission sprach sich mit 12 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen für eine Änderung des Patentgesetzes und für ein Abkommen über die Änderung des europäischen Patentsystems sowie mit 19 zu 1 Stimme für ein Sprachenübereinkommen aus (05.040). Die Revision betrifft zum grossen Teil technische Gesichtspunkte sowie Aspekte des Verfahrens und Organisation des europäischen Patentsystems. Materiellrechtlich ist die Einführung des Patentschutzes für neue medizinische Indikationen bekannter chemischer Stoffe vorgesehen, was einer Kodifizierung der heutigen Praxis entspricht. Weiter ist vorgesehen, die Kosten für die Übersetzung von Patentschriften auf die Hälfte zu reduzieren, indem bei Patenten, die in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Englisch) erteilt werden, auf sämtliche Übersetzungserfordernisse verzichtet wird. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Auswirkungen darzulegen, welche die Patentierbarkeit neuer medizinischer Indikationen mit bekannten chemischen Stoffen hat.
Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme die Genehmigung eines Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile (05.036).
Die Kommission hat am 20. und 21. Oktober 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (AG/SVP) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 21.10.2005 Parlamentsdienste