Die WBK-S schloss heute ihre Beratungen zur Bildungsverfassung" (97.419 pa. Iv. Zbinden. Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung) ab. Einstimmig übernahm sie den Vorschlag aus der Stellungnahme des Bundesrates, in der deutschen und italienischen Fassung den Titel der verständlicheren französischen Fassung anzugleichen und so verabschiedete sie in der Gesamtabstimmung - ebenfalls einstimmig - de Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung.
In einer eingehenden Diskussion setzte sie sich zuvor mit dem Anliegen auseinander, in der Verfassung die Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege festzuhalten. In der Herbstsession war Artikel 61a Bildungsraum Schweiz" vom Nationalrat mit diesem Anliegen ergänzt worden - wobei es dem Ständerat überlassen bleiben sollte, eine treffendere Formulierung zu finden. Nun schlägt die WBK-S mit 8 gegen 2 Stimmen vor, dass sich Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür einsetzen, dass allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden.
Die Diskussion wurde vor dem Hintergrund geführt, dass Artikel 61a als Zielnorm die Koordinationspflicht für Bund und Kantone bei der Ausgestaltung des Bildungsraums Schweiz festhält. In diesem ergänzen sich allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege. Der Erfolg und die Zukunft dieses Systems hängen aber nicht allein von Bund und Kantonen ab, sondern auch von der Gesellschaft und insbesondere von den Eltern, die den Bildungsweg ihrer Kinder mitbestimmen. Unter diesem Blickwinkel nimmt die WBK-S das Anliegen des Nationalrates auf. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass die verschiedenen Bildungsgänge eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden. Dadurch soll das Anliegen der einleitenden Zielnorm verdeutlicht und präzisiert werden, dass der Bildungsraum Schweiz nicht nur von Bund und Kantonen allein, sondern gemeinsam mit der Gesellschaft verwirklicht wird. In der Diskussion wurde zudem klar gestellt, dass sich aus dieser Zielnorm keine Rechtsansprüche oder Ansprüche auf finanzielle Unterstützung ableiten lassen.
Das Geschäft wird in der Wintersession im Ständerat behandelt werden
Über den zweiten Schwerpunkt der Traktandenliste, die Botschaft des Bundesrates über eine Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum (02.088s) und über den von der Kommission verlangten und am 2. November 2005 vom Bundesrat genehmigten Bericht des EDI zur künftigen Museumspolitik des Bundes wurde am 14.11.2005 bereits anlässlich einer point de presse" informiert. Dort wurde erläutert, dass die Kommission aufgrund dieser neuen Analyse mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss, auf die Vorlage einzutreten, mit 5 zu 4 Stimmen aber beantragt, diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Er soll beauftragt werden, dem Parlament bis März 2007 auf der Linie dieses Berichtes, der eine gesamtheitliche Museumspolitik des Bundes mit klaren Zielsetzungen anvisiert und konkrete Vorschläge einer bessern Koordination der Museumsaktivitäten innerhalb des Bundes beinhaltet, eine neue Vorlage zu unterbreiten, aus der auch ersichtlich ist, in welcher Form und in welcher Zusammensetzung die Museen des Bundes in eine Organisation des 2. oder 3. Kreises umgewandelt werden". - Die WBK beantragt, dieses Geschäft noch ins Programm der Wintersession aufzunehmen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin Christiane Langenberger (FDP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin am 14. November 2005 in Bern.
Der Bericht über die Museumspolitik des Bundes vom 2.11.2005 ist abrufbar unter: www.parlament.ch (Aktuelles)
Bern, 15.11.2005 Parlamentsdienste