Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes (05.078) eingetreten. Gemäss Vorlage des Bundesrates werden die Opfer von Straftaten in der Schweiz weiterhin Beratung, Entschädigung und Genugtuung erhalten, wobei die Höhe der Genugtuung begrenzt wird. Vorgesehen ist insbesondere, die allgemeine Frist für die Einreichung von Begehren um Entschädigung und Genugtuung auf fünf Jahre heraufzusetzen. Für minderjährige Opfer von schweren Straftaten gegen die körperliche und sexuelle Integrität soll eine längere Frist gelten. Im Übrigen sieht der Entwurf vor, für Straftaten, die im Ausland begangen worden sind, in Zukunft keine Genugtuung oder Entschädigung mehr zu bezahlen. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.
Die Kommission hat die noch verbliebenen Differenzen bei der Revision des Datenschutzgesetzes (03.016) geprüft. Die Mehrheit der Kommission sprach sich gegen die Pflicht zur ausdrücklichen Information der betroffenen Person über automatisierte Einzelentscheide aus (Art. 7b). Diese vom Ständerat gutgeheissene Informationspflicht hätte nach Auffassung der Kommissionsmehrheit für die Betriebe eine administrative Mehrbelastung zur Folge, die in keinem Verhältnis zu dem für die betroffenen Personen erwarteten Nutzen stünde. Eine Minderheit der Kommission hält dem entgegen, dass diese Informationspflicht nötig ist, um zu verhindern, dass ohne das Wissen der betroffenen Person eine ausschliesslich in automatisierter Form erfolgte Bewertung von Persönlichkeitsaspekten als Grundlage für einen Entscheid dient, der für diese Person rechtliche Folgen hat.
Die Kommission hat zudem einstimmig beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Tessin (05.300 Kt.Iv. TI. Änderung von Artikel 371 StGB) Folge zu geben. Gemäss dieser Initiative ist das Strafgesetzbuch vom Dezember 2002 so zu revidieren, dass im Strafregisterauszug für Privatpersonen nicht nur Verurteilungen wegen Verbrechen und Berufsverbote, sondern auch Verurteilungen wegen Vergehen erwähnt werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat dieser Initiative bereits zugestimmt.
Mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein zweites Mal verschoben hat die Kommission ihren Entscheid zu der von Nationalrat Heiner Studer eingereichten parlamentarischen Initiative zur Modernisierung des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (04.437). Die Kommission hat Kenntnis genommen von der interkantonalen Vereinbarung, mit welcher die Probleme im Bereich der Lotterien und Wetten geregelt werden sollen. Da diese Vereinbarung noch nicht in Kraft steht, will die Kommission erst in einem Jahr auf Grund der ersten Erfahrungen der Kantone beurteilen, ob dazu auf Bundesebene Handlungsbedarf besteht.
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, den Abkommen mit Tschechien und Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität (05.049) zuzustimmen und den Bundesrat zu deren Ratifizierung zu ermächtigen. Sie schliesst sich somit dem Ständerat an.
Schliesslich ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, welche u.a. im Bereich der Verwahrungsmassnahmen Änderungen an der vom Parlament am 13. Dezember 2002 verabschiedeten Fassung des Strafgesetzbuches vornimmt (05.060). Die Kommission wird dazu an ihrer nächsten Sitzung Fachpersonen anhören und die Detailberatung aufnehmen.
Die Kommission hat am 12. und 13. Januar 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (ZH/Grüne) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 13.01.2006 Parlamentsdienste