Die Finanzkommission befasste sich im Rahmen eines Mitberichtes an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) mit der Zusatzbotschaft zur EURO 2008 (05.091 n), in welchem der Bundesrat dem Parlament Kredite in der Höhe von 72 Millionen Franken beantragt. Eine Vertretung des VBS stellte die Botschaft vor, eine solche der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eine second opinion zu derselben. Diese ergibt, dass die Berechnungen der Verwaltung auf seriös erhoben Annahmen beruhen, ganz im Gegensatz zur ersten Botschaft von 2002 (02.021) zur Kandidatur, wo noch von Ausgaben von 3,5 Mio. Fr. ausgegangen wurde. Die EFK weist aber auch auf die vorhandenen Risiken hin. Für die Finanzkommission ist diese Steigerung der Kosten innerhalb so kurzer Zeit schlicht unverständlich. Sie diskutierte ausführlich die bei der Kandidatur abgegebenen Garantien des Bundes und machte gegenüber der Verwaltung klar, dass die anderen Beteiligten verbindlich (z.B. mit Verträgen) in das Projekt einzubinden und die noch anstehenden Verhandlungen in aller Härte zu führen sind. Für die Finanzkommission ist klar, dass alle Nutzniesser dieses Anlasses ihren finanziellen Beitrag zu leisten haben.
Erste Informationen zur Umsetzung der Motion Schweiger (04.3518)
Die eidg. Räte überwiesen im Jahre 2005 die Motion Schweiger (04.3518), welche den Bundesrat beauftragt, die Vorgaben zum Budget 2006 und zum Finanzplan 2007 - 2009 so zu gestalten, dass bis 2008 gegenüber dem Voranschlag 2004 Mehrausgaben von maximal 3 Milliarden Franken geplant werden. Bundesrat Hans-Rudolf Merz orientierte über die Arbeiten des Finanzdepartements zur Erfüllung dieses parlamentarischen Auftrages. Er wies dabei auf die Schwierigkeiten der Umsetzung hin. Zu Diskussionen Anlass gibt, ob die sog. Durchlaufposten (Steuern und Abgaben oder Anteile davon, welche dem Bund für die Erfüllung seiner Stammaufgaben nicht zur Verfügung stehen, sondern an Dritte weiterzuleiten sind) bei der Berechnung der möglichen Mehrausgaben einzubeziehen sind oder nicht. Wenn man sie einbezieht, so ist die Motion für das Finanzdepartement umsetzbar, wenn man sie nicht einbezieht, würde dies gemäss Berechnungen des EFD ein weiteres Entlastungsprogramm in der Grössenordnung der beiden letzten (EP 2003 und 2004) bedeuten, was vom Finanzdepartement als nicht realistisch angesehen wird. Für eine Mehrheit der Finanzkommission ist klar, dass dieser Auftrag umzusetzen ist. Der Bundesrat wird demnächst diesbezügliche Entscheide zu treffen haben, da der verwaltungsinterne Budgetierungsprozess für das Budget 2007 ansteht. Das EFD verfasst dazu einen Bericht, den auch die Finanzkommission erhalten wird. Sie wird diesen an der nächsten Sitzung vom 6. Februar 2006 ausführlich diskutieren.
Konsultation zur Finanzhaushaltverordnung
Die eidg. Räte haben letztes Jahr das Finanzhaushaltgesetz verabschiedet. Die Finanzkommission wurde nun auf ihren Wunsch hin zur Finanzhaushaltsverordnung konsultiert. Sie wird ihre Bemerkungen und Anliegen dem Bundesrat als Verordnungsgeber mitteilen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission wird der Staatspolitischen Kommission in einem mündlichen Mitbericht die für sie wesentlichen Aspekte der Vorlage zur Änderung des PUBLICA-Gesetzes (05.073 n) mitteilen. Schliesslich beschloss sie, auch dieses Jahr wieder zwei Subkommissionssitzungen für die Beratung des Voranschlages durchzuführen.
Die Finanzkommission tagte am 19./20. Januar 2006 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten (Hermann Weyeneth, SVP/BE) in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz, den Direktoren sowie Mitarbeitenden der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie des Bundesamtes für Sport (BASPO) in Bern.
Bern, 20.01.2006 Parlamentsdienste