Die letztjährige Vorlage des Bundesrates zu den zivilen Bauten (05.056) war dreigeteilt: Der Verpflichtungskredit "Zivile Bauten" umfasste 253.1 Millionen Franken, ein Verpflichtungskredit "IT-Investitionen und Infrastruktur" für das neue Notrechenzentrum der Bundesverwaltung belief sich auf 9.6 Millionen, und ein Verpflichtungskredit von 250 Millionen betraf die Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die nächsten 50 Jahre. Während die ersten beiden Kredite von beiden Räten in der vergangenen Herbst- beziehungsweise Wintersession genehmigt worden waren, wurde die Vorlage betreffend das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen von beiden Räten mit grossen Mehrheiten zurückgewiesen. Der Bundesrat wurde dabei beauftragt, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn und Eigentümer der künftigen Liegenschaft des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist (gemäss einer Studie externer Experten wäre eine Eigentumslösung gemäss Barwertberechnung um mindestens sechs Millionen Franken günstiger gekommen als die ursprünglich vorgeschlagene Mietlösung für 250 Millionen).
Innert weniger Wochen konnte zwischen dem Bund und dem Kanton St.Gallen eine neue Lösung gefunden werden. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagene Variante ist gegenüber der ersten Vorlage um 25 Millionen Franken günstiger, womit das Kriterium der Kostenneutralität gegenüber der Eigentumslösung klar erfüllt ist. Die Reduktion des Verpflichtungskredites um 25 Millionen Franken konnte erreicht werden dank der jährlichen Erhöhung des Zinsanteiles am Mietzins für den Bund um lediglich 1.5 Prozent (unabhängig von der jeweiligen realen Jahresteuerung).
Die Kommission für öffentliche Bauten des Ständerates (KöB-S) folgt nun einstimmig dem Vorschlag des Bundesrates. Sie anerkennt die Anstrengungen von Bund und Kanton St.Gallen im Hinblick auf den Bau des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen. Die Kommission hat zudem vom konkreten Bauprojekt und den vorgesehenen baulichen Lösungen Kenntnis genommen. Die Vorlage wird von beiden Räten zeitgleich in der kommenden Frühjahrssession behandelt.
Die Kommission legte zudem die Prioritäten für ihre Aktivitäten während der soeben begonnenen zweiten Hälfte der 47. Legislaturperiode fest. Dabei steht das zivile Bauwesen des Bundes weiterhin im Vordergrund, doch auch Bauprojekte der Eidgenössischen technischen Hochschulen werden von der KöB-S weiterhin eng begleitet werden.
Die Kommission tagte am 25. Januar 2006 in Bern, erstmals unter dem Vorsitz ihres neuen Präsidenten, Ständerat Alain Berset (SP, FR).
Bern,
26.01.2006 Parlamentsdienste