05.084 n Raumplanungsgesetz. Teilrevision
Die Landwirtschaft sieht sich einem harten Strukturwandel ausgesetzt. In diesem Kontext verfolgt die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes das Ziel, die Landwirtschaft in der Entwicklung von Nebenaktivitäten zu unterstützen. Bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzonen sollen künftig besser genutzt werden können. Im Zentrum steht die Förderung des Agro-Tourismus im Nebenbetrieb. Bei den nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten sollen künftig Aktivitäten, die einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen, privilegiert werden:
1. Die Einrichtung derartiger Nebenbetriebe soll auch landwirtschaftlichen Betrieben offen stehen, deren Existenz nicht von einem zusätzlichen Einkommen abhängt.
2. In den Fällen, in denen in den bestehenden Gebäuden kein oder wenig Wohnraum zur Verfügung steht, sollen massvolle Erweiterungen zugelassen werden können.
3. Unter der Voraussetzung, dass die im Nebenbetrieb anfallende Arbeit zum überwiegenden Teil durch die Bewirtschafterfamilie geleistet wird, soll Personal angestellt werden dürfen.
4. Soweit ein hinreichender Bezug zur Landwirtschaft besteht, sollen Bauten und Anlagen zur Produktion von Energie aus Biomasse erlaubt werden.
5. Bestehende Bauten, die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden, sollen für nichtlandwirtschaftliches Wohnen oder für die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung genutzt werden können.
6. Die Kantone sind ausdrücklich zum Erlass einschränkender Bestimmungen ermächtigt.
Die Kommission ist trotz Bedenken wegen mangelnder Übersicht über die kommende Totalrevision des Raumplanungsgesetzes auf die Teilrevision ohne Gegenstimme eingetreten und hat dem Nationalrat bis in einem Punkt zugestimmt. Sie schlägt vor, Artikel 36 Absatz 2 des geltenden Gesetzes wie folgt zu ergänzen: Solange das kantonale Recht keine anderen Behörden bezeichnet, sind die Kantonsregierungen ermächtigt, vorläufige Regelungen zu treffen, insbesondere Planungszonen (Art. 27) zu bestimmen und einschränkende Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen (Art. 27a) zu erlassen." Dafür ist Artikel 36 Absatz 2bis zu streichen. Die Änderung ist vor allem eine Vereinfachung der geltenden Bestimmungen und trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht in allen Kantonen die Regierungen sondern die Parlamente ermächtigt sind, vorläufige Regelungen zu erlassen.
In der positiven Grundstimmung überwog die Auffassung, dass initiative Landwirte die Gelegenheit zur Ausweitung ihres Betriebs wahrnehmen und einen Anziehungspunkt für den Agro-Tourismus bilden werden. Die Kommission war sich einig, dass eine Konkurrenzierung des Gewerbes nicht geduldet werden wird und dass die Landwirte die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu respektieren haben werden.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 12 zu 1 Stimme verabschiedet.
05.309 s Standesinitiative Bern. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Die Standesinitiative fordert ein Bonus-Malus-System zur Förderung energieeffizienter und umweltfreundlicher Fahrzeuge bei einem maximalen Steuersatz von 8%. Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten sind zu begünstigen, die Energieetikette ist zu verbessern und der Ausstoss von Feinstaub bei Dieselfahrzeugen ist mit einzubeziehen.
Heute erhebt der Bund bei der Einfuhr von Autos wie auch bei der Herstellung im Inland eine Automobilsteuer. Diese ist im Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 1996 verankert und beträgt vier Prozent (Artikel 13). Die Steuer bemisst sich ausschliesslich nach dem Fahrzeugwert (Importwert und Herstellungswert) und berücksichtigt weder die Energieeffizienz noch die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge.
Mit einem nationalen Bonus-Malus-System wird der Kaufpreis für energieeffiziente und umweltfreundliche Fahrzeuge reduziert, Fahrzeuge mit hohem Energieverbrauch oder hohem Schadstoffausstoss werden verteuert. Da der Kaufpreis ein wichtiges Kriterium beim Kaufentscheid darstellt, wird die Lenkungswirkung deutlich höher sein als steuerliche Massnahmen auf kantonaler Ebene.
Die Vertreterin des Kantons Bern, Frau Regierungsrätin Dora Andres freute sich, dass der Bundesrat in einem Schreiben an die Kommission zum Stand der Arbeiten in der Verwaltung ganz auf der Linie der Standesinitiative argumentierte. Die heutige Berechnungsmethode für die Energieetikette ist tatsächlich verbesserungswürdig, weil es den unerwünschten Nebeneffekt hat, dass besonders schwere Fahrzeuge mit relativ hohem Verbrauch in eine effizientere Kategorie fallen können als vergleichsweise leichte Fahrzeuge mit niedrigem Verbrauch. Schon im Oktober 2003 hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Bonus-Malus-Systems eingesetzt. Eine praktikable Ausgestaltung für die Schweiz kann damit umgesetzt werden. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Feinstaub, der im Januar 2006 vorgelegt wurde, wird vom UVEK im Laufe dieses Jahres ein umfassender Satz von Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge erarbeitet.
Die Umweltkommission liess sich von Regierungsrätin Dora Andres überzeugen und gab der Standesinitiative einstimmig Folge.
Die Kommission tagte am 2.Mai 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Schmid-Sutter (C, AI) in Bern.
Bern, 03.05.2006 Parlamentsdienste