Mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesgerichtsgesetzgebung wird das Bundesstrafgericht neu als Rechtsmittelinstanz in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen eingesetzt - eine Kompetenzerweiterung, welche die Wahl von vier neuen Richtern und Richterinnen erforderlich macht. Ein entsprechendes Gesuch des Bundesstrafgerichts hatte die Gerichtskommission bereits Ende 2005 gutgeheissen (vgl. Medienmitteilung der GK vom 7. Dezember 2005).
Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung folgende vier Personen zur Wahl als Richter bzw. Richterin an das Bundesstrafgericht vor:
- Herrn Jean-Luc Bacher, Professor für Kriminologie an der Universität Montréal;
- Herrn Giorgio Bomio, eidgenössischer Untersuchungsrichter beim Untersuchungsrichteramt Bern;
- Frau Cornelia Cova, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich;
- Herrn Roy Garré, Gerichtsschreiber am Kassationshof des Bundesgerichts Lausanne.
Am Bundesverwaltungsgericht ist durch den Rücktritt eines Richters im letzten November bereits vor dem Start des Gerichts am 1. Januar 2007 eine Richterstelle frei geworden. Die Gerichtskommission schlägt der Bundesversammlung Herrn Jean-Luc Baechler, ehemaliger Oberamtmann und Präsident des Bezirksgerichts La Broye, zur Wahl vor.
Die Wahl der fünf neuen Richter und Richterinnen findet morgen Mittwoch, den 21. Juni 2006 statt.
Am 8. Juni 2006 schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an und beschloss eine Reduktion der Anzahl Richterstellen am Bundesgericht von heute 41 auf 38. Die entsprechende Verordnung wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Sie sieht ebenfalls vor, dass frei werdende Richterstellen bis zum Erreichen der neuen Richterzahl nicht wiederbesetzt werden. Zwei der heutigen Bundesrichter, Herr Giusep Nay und Herr Gerold Betschart, haben der Bundesversammlung ihre Demission per 31. Dezember 2006 angekündigt. Ihre Stellen werden somit gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Verordnung frei. Die Gerichtskommission ist einhellig der Auffassung, dass für sie keine Nachfolger mehr gewählt werden sollen. Wie der Präsident des Bundesgerichts der Gerichtskommission mitteilte, ist das Gericht damit einverstanden. Die Kommission wird somit dem Büro der Vereinigten Bundesversammlung beantragen, keine Ersatzwahl für die beiden demissionierenden Bundesrichter vorzusehen.
Bern,
20.06.2006 Parlamentsdienste