Nachdem die Kommission bereits an der letzten Sitzung Eintreten auf die beiden Vorlagen zur 11. AHV-Revision (05.093 n 11. AHV-Revision. Leistungsseitige Massnahmen / 05.094 n 11. AHV-Revision. Einführung einer Vorruhestandsleistung) beschlossen hatte, nahm sie die Detailberatung zu den leistungsseitigen Massnahmen in Angriff. Breiten Raum nahm die Diskussion zum weiteren Vorgehen in Sachen flexibles Rentenalter und Vorruhestandsregelung ein, ohne dass bereits Beschlüsse gefasst wurden. Es wurden ebenfalls verschiedene Aufträge für Berichte an die Verwaltung erteilt. Bestimmungen zum Rentenalter wurden auf die nächste Sitzung verschoben. Bei den Beiträgen von Einkommen aus selbständiger Erwerbsarbeit (Art. 8) hielt die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten am bundesrätlichen Antrag (7,8 %) fest, eine Minderheit verlangt dagegen 8,1%. Eine grössere Abweichung gegenüber dem Bundesrat wurde bis jetzt nur bei Artikel 33ter beschlossen, bei dem es um die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung geht. Heute werden die ordentlichen Renten alle zwei Jahre angepasst oder früher, falls der Konsumentenindex innerhalb eines Jahres um mehr als 4% steigt. Der Bundesrat will diesen Anpassungsrhythmus nur noch beibehalten, wenn der Stand des AHV-Fonds nicht unter 70% einer Jahresausgabe liegt. Wenn er darunter, aber oberhalb von 45% liegt, sollen die Renten nur noch nach einer Teuerung von 4% angepasst werden. Fällt der Fondsstand unter 45%, soll die Rentenanpassung ganz ausgesetzt werden. Die Mehrheit will diese letzte Bestimmung und die 45% generell als Referenzwert streichen. Damit muss der Bundesrat auch bereits Massnahmen ergreifen, wenn der Fondsstand unter 70% sinkt (Vorschlag Bundesrat: sobald er unter 45% zu sinken droht). Eine Minderheit will beim geltenden Recht bleiben. Die Kommission wird die Beratungen am 2./3. November 2006 fortsetzen.
Bei der KVG-Revision. Spitalfinanzierung (04.061 s Vorlage 1), begann die Kommission mit Anhörungen. Im Vordergrund stand die Diskussion über einen Antrag für einen Systemwechsel bei der Spitalfinanzierung, der sich in drei Punkten grob zusammenfassen lässt: Einsetzung eines eidgenössischen Regulators, systematischer Leistungsvergleich in Bezug auf Preis und Qualität sowie selektiver Kontrahierungszwang zugunsten der im Leistungsvergleich besser bewerteten Spitäler. Dieses Modell wurde von den Professoren Leu und Poledna vor der Kommission vertreten. Nach einer ausgiebigen Diskussion beschloss die Kommission, die Detailberatung auf der Basis der Beschlüsse des Ständerates weiterzuführen und mit 14 gegen 10 Stimmen zum Thema Systemswechsel" eine Subkommission einzusetzen. Deren Mandat soll an der nächsten Sitzung vom 7. September 2006 festgelegt werden. In der noch in den Anfängen steckenden Detailberatung beschloss sie unter anderem mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auch die Geburtshäuser in die Liste der obligatorisch versicherten Leistungen aufzunehmen (Art. 25 KVG).
Angesichts der öffentlichen Kritik an der Zulassungspraxis von Swissmedic für Medikamente traktandierte die SGK eine Anhörung mit Vertretern von Swissmedic. Im Zentrum der Kritiken standen die Fragen zur ausreichenden Versorgung der Spitäler mit Heilmitteln (Stichworte: spitaleigene Apotheken, kindergerechte Medikamente), zu den Kosten und Bewilligungszeiten sowie zur restriktiven Zulassungspraxis von Swissmedic. Kritisiert wurde, dass Swissmedic mit ihrer Praxis Heilmittel vom Markt verdränge, und zwar auch solche, die schon länger zugelassen sind. Thematisiert wurden ebenfalls die Effizienz von Swissmedic und die Frage der Überregulierung. Eine grosse Mehrheit der Kommissionsmitglieder war vom Resultat der Anhörung nicht überzeugt und erachtete den Handlungsbedarf als gross und teilweise dringlich. Die Kommission verabschiedet deshalb ohne Gegenstimme eine Kommissionsmotion, die verlangt, dass der Bundesrat einerseits kurzfristig Massnahmen zur Verbesserung der Situation auf Verordnungsebene trifft und andererseits bis Mitte 2007 eine Teilrevision des Heilmittelgesetzes HMG vorlegt. Ebenfalls ohne Gegenstimme nahm sie den Antrag für ein Kommissionspostulat an, das vom Bundesrat verlangt, dem Nationalrat bis Ende 2006 Bericht über die eingeleiteten und vollzogenen Verbesserungen in den Abläufen der Swissmedic zu erstatten.
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete sie in der Gesamtabstimmung ohne Änderungen die Teilrevision des Epidemiegesetzes (06.057ns), mit der sich der Bundesrat zusätzliche Kompetenzen für präventive Massnahmen bzw. zugusnten einer hinreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln gegen eine mögliche Pandemie (Stichwort: Vogelgrippe) geben will.
Mit 14 zu 8 Stimmen hat die SGK bei der Beratung der von Nationalrat Toni Bortoluzzi am 7. Oktober 2005 eingereichten parlamentarischen Initiative Schlussalter 70 bei der Säule 3a" (05.441 n) eine Kommissionsinitiative mit dem gleichen Inhalt beschlossen.
Die Sitzung fand am 5./6./7. Juli 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und der teilweisen Teilnahme von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt. An den Anhörungen nahmen Teil die Professoren Thomas Poledna (Zürich) und Robert E. Leu (Bern) zur Spitalfinanzierung; von H+ Die Spitäler der Schweiz" Rita Ziegler, Direktorin Universitätsspital Basel, Peter Kappert, Direktor Sonnenhofspital Bern und Bernhard Wegmüller, Geschäftsführer (ebenfalls zur Spitalfinanzierung) und von Swissmedic Franz Schneller (Direktor) und Hans-Beat Jenny (Stv. Direktor).
Bern, 10.07.2006 Parlamentsdienste