Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum angenommen. Sie ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden. Die Kommission ist ausserdem auf die Vorlage zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes eingetreten.

Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen (WCT und WPPT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (06.031 s Urheberrecht. Übereinkommen) angenommen. Ziel der Vorlage ist es, das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die digitalen Technologien anzupassen und die Schutzstandards der beiden Abkommen ins Landesrecht zu übertragen. Die Vorlage sieht u.a. die Anerkennung des Rechts vor, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, sowie ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Darüber hinaus ergänzt sie das geltende Recht mit Bestimmungen über vorübergehende Vervielfältigungen eines Werks und über Vervielfältigungen zu Sendezwecken. Zudem wird mit den neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Kommission ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden.

Die Kommission nahm am 17. Oktober 2006 die Detailberatung zur Vorlage auf; gestern setzte sie ihre Beratung fort und befasste sich mit einigen nach der letzten Sitzung noch offen gebliebenen Fragen zu den Rechten der Sendeunternehmen. Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, dass das Recht, Archivwerke von Sendeunternehmen unverändert zu senden und zugänglich zu machen, nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Eine Kommissionsminderheit sprach sich gegen diesen Artikel aus. Zudem beantragt die Kommission, dass eine Bestimmung über die Nutzung verwaister Werke neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen wird. Diese Bestimmung sieht vor, dass das Recht zur Nutzung von Ton- oder Tonbildträgern nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann, sofern die Verwertung öffentlich zugängliche Archive oder Archive von Sendeunternehmen betrifft, die Rechtsinhaber unbekannt sind und die Ton- bzw. Tonbildträger vor mindestens zehn Jahren in der Schweiz produziert oder hergestellt worden sind. Eine Minderheit beantragt zudem, das Gesetz so zu ergänzen, dass die Benutzerin bzw. der Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen muss. Die Vorlage wird dem Ständerat in Hinsicht auf die Wintersession 2006 unterbreitet.

Die Kommission ist ausserdem auf das neue Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (05.078) eingetreten, welches der Nationalrat im Juni 2006 angenommen hat. Das geltende Gesetz, das seit 1993 in Kraft ist, wurde mehreren Evaluationen unterzogen. Diese Untersuchungen haben zum einen gezeigt, dass die Opferhilfe einem tatsächlichen Bedürfnis entspricht, zum anderen, dass verschiedene Punkte des Gesetzes präzisiert oder geändert werden müssen. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem geltenden Recht sind die Festlegung eines Höchstbetrags für Genugtuungsleistungen, der Verzicht auf Entschädigungen und Genugtuungen bei im Ausland begangenen Straftaten, die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Begehren um Entschädigung und Genugtuung, sowie eine bessere Abgrenzung zwischen der längerfristigen Hilfe der Beratungsstellen und der Entschädigung. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung im Januar 2007 fortsetzen.

Im Weiteren führte die Kommission ihre Arbeiten im Rahmen der Initiative von Ständerat Christoffel Brändli (05.415. Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen) fort. Einstimmig sprach sie sich für eine Änderung des Spielbankengesetzes aus, welche vorsieht, dass die Frist, während der der Bundesrat den Abgabesatz einer Spielbank bis auf 20 Prozent reduzieren kann, verlängert wird. Die Kommissionsmehrheit beantragt eine Verlängerung um drei Jahre; eine Minderheit möchte die Frist um vier Jahre verlängern.

Schliesslich hat die Kommission beschlossen, zwei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Sowohl die Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga (05.458Verbesserung des Konsumentenschutzes. Fernabsatz und Gewährleistung) als auch jene von Ständerat Pierre Bonhôte (06.441 Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf) bezwecken, den Konsumentenschutz im Bereich des Fernabsatzes, d.h. namerntlich im telefonischen und elektronischen Geschäftsverkehr, zu verbessern.

Die Kommission hat am 13. November 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (LU/CVP) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 14.11.2006    Parlamentsdienste