Kompetenzwidrige Vereinbarung
Am 5. Juli 2006 wurde die Demission des Bundesanwalts auf Ende 2006 bekannt gegeben. Die Finanzdelegation hat die Zuständigkeiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Bundesanwalts sowie der Ernennung seines interimistischen Nachfolgers überprüft. Sie gelangt dabei zum Schluss, dass die mit dem austretenden Bundesanwalt getroffene Regelung kompetenzwidrig nicht vom Bundesrat, sondern vom Chef EJPD abgeschlossen und ihr entgegen den rechtlichen Vorgaben nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde. Auch die interimistische Leitung der Bundesanwaltschaft wurde bis heute ausschliesslich vom Chef EJPD bestimmt. Formelle Beschlüsse des Bundesrates konnten keine beigebracht werden.
Die Finanzdelegation rügt den Bundesrat wegen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Kompetenzordnung. Gleichzeitig fordert sie ihn auf, umgehend formell über die vorläufige Leitung der Bundesanwaltschaft Beschluss zu fassen.
Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG: Hohe Reserven aus Bundesmitteln
Die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat aufgrund einer Prüfung des internen Finanzinspektorates des Bundesamtes für Landwirtschaft festgestellt, dass die Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG im Zeitraum von 1999 bis 2006 im Rahmen eines Leistungsauftrages insgesamt Bundesbeiträge von 284 Millionen Franken erhalten hat. Es war ihr gestützt auf diese Zahlungen möglich, während der letzten sieben Jahre ein Ergebnis von über 100 Millionen Franken zu erwirtschaften. Da es nicht Sinn und Zweck von Bundesbeiträgen sein kann, privaten Leistungserbringern die Bildung nicht notwendiger Reserven zu ermöglichen, fordert die Finanzdelegation den Bundesrat auf, die Bundesbeiträge umgehend zu überprüfen und auf das zur Erhaltung einer gesunden Bilanz notwendige Mass zu kürzen oder ganz zu streichen.
Bern, 31.01.2007 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte