Die Finanzkommission verlangt in einer Stellungnahme (Artikel 49 Absatz 5 ParlG) an die SGK-N, dass die befristete Übernahme des Zinsaufwandes auf dem IV-Verlustvortrag in der Bilanz des AHV-Fonds mit einer Zustimmung von Volk und Ständen zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Invalidenversicherung verknüpft wird.

5. IV-Revision (05.052) und IV-Zusatzfinanzierung (05.053)

Die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates an der Sitzung vom 25./26. Januar 2007 verabschiedeten Anträge an das Parlament sind von solcherart grosser Bedeutung, dass diese gemäss Artikel 49 Absatz 5 Parlamentsgesetz (SR 171.10) der Finanzkommission zur Stellungnahme vorzulegen sind. Die FK hat sich an der Sitzung mit dieser Stellungnahme in Anwesenheit der Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Pascal Couchepin befasst. Die Anträge der SGK wurden z.T. mit knappen Mehrheiten gutgeheissen. Eine wesentliche Neubeurteilung verlangte der Artikel 85a der Übergangsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung.

Die FK folgt der SGK darin, dass zur Finanzierung der IV die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2016 angehoben werden soll. Unterstützt wird auch der Entscheid der SGK, dass der Bund befristet den Zinsaufwand übernehmen soll. Die Finanzkommission verknüpft aber die Übernahme des Zinsaufwandes durch den Bund mit einer Zustimmung zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung. Der Bund übernimmt dabei die Zinskosten zeitlich erst mit der Zustimmung von Volk und Ständen zur Mehrwertsteuererhöhung. Die FK verlangt durch diesen Beschluss, dass eine Sanierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung eine Bedingung dafür ist, dass der Bund die anfallenden Zinskosten vollständig übernimmt. Der zusätzliche Zinsaufwand für den Bund beträgt bei einer Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung für die Jahre 2008 bis 2016 rund 3,2 Milliarden Franken, bei einer Zustimmung 2 Milliarden. Die Finanzkommission übermittelte diese Stellungnahme unverzüglich der SGK.

Aus der Mitte der Kommission wurde kritisiert, dass der Bund seine Leistungen an die IV erbracht habe, was bei den Sozialpartnern nicht der Fall gewesen sei. Deren Beiträge hätten schon lange erhöht werden müssen. Bemängelt am Vorschlag der SGK wurde ferner, dass noch kein klares Konzept für einen Schuldenabbau der IV vorliegt.

Die Finanzkommission stimmte der von ihr mit der Verknüpfung der Mehrwertsteuererhöhung und Zinskostenübernahme modifizierten Vorlage mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Minderheit, welche die ganze Vorlage ablehnt, hält die vorgeschlagene Lösung für keinen gangbaren Weg zur Sanierung und gesunden Finanzierung der IV.

Weitere Geschäfte

Die Finanzkommission wird zum Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (06.072) an der nächsten Sitzung ein Hearing durchführen.

Die Finanzkommission tagte am 22. Februar 2007 unter der Leitung ihres Präsidenten Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen zeitweise die Herren Bundesräte Hans-Rudolf Merz sowie Pascal Couchepin, ein Mitglied der SGK-N sowie Vertreter des EFD und des EDI teil.

Bern, 23.02.2007    Parlamentsdienste