Die SPK des Ständerates hat die Verbilligung der Posttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften schon immer als notwendige Massnahme betrachtet, um den Titeln mit kleiner Auflage das Überleben im immer härter werdenden Pressemarkt zu sichern. Sie hat deshalb im Jahre 2004, als sie sich gegen einen Verfassungsartikel zur Medienförderung aussprach, eine Motion eingereicht, mit der sie sicherstellen wollte, dass die nur bis Ende 2007 geltenden rechtlichen Voraussetzungen für die Verbilligung der Posttaxen durch neue rechtliche Bestimmungen ersetzt werden, welche auch weiterhin die Verbilligung von Transportkosten ermöglichen (04.3433 Mo. Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten).
Die Kommission hat mit Zufriedenheit davon Kenntnis genommen, dass die SPK des Nationalrates nun eine Änderung des Postgesetzes ausgearbeitet hat, welche eine Weiterführung der Posttaxenverbilligung nach 2007 ermöglicht (06.425 n Pa.Iv. Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten). Allerdings ist sie der Ansicht, dass die Vorlage nach wie vor auf einem Giesskannensystem beruhe, indem auch Titel mit grosser Auflage, welche auf die Ermässigungen nicht angewiesen sind, von den Subventionen profitierten. Die Vorlage des Nationalrates sieht zwei Elemente vor: Zum einen wird die Post zur Gewährung von distanzunabhängigen Vorzugspreisen auf heutigem Niveau verpflichtet, wofür sie durch den Bund mit 60 Millionen Franken entschädigt wird. Zum andern sollen jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden für weitere Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel. Die SPK des Ständerates will nun das Schwergewicht auf den zweiten Teil der Vorlage legen. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, den vom Nationalrat vorgelegten Text so umzuformulieren, dass der Post jährlich ein Betrag zur Verfügung gestellt wird, welcher ermöglicht, dass die Abonnementskosten der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse gegenüber dem heutigen Stand nicht erhöht werden müssen. Die Kommission will damit dem eigentlichen Ziel der Vorlage gerecht werden, nämlich der Förderung der gefährdeten, jedoch demokratiepolitisch wichtigen Regional- und Lokalpresse.
Die Kommission hat diesen Grundsatzentscheid mit 5:4 Stimmen gefällt. Die Minderheit möchte bei der Lösung des Nationalrates bleiben, welche auf intensiven Diskussionen mit den Verlegern und der Post beruhe. Im Übrigen will die Kommission noch einen Antrag prüfen, wonach die Post verpflichtet werden soll, Ermässigungen für Mitgliederzeitschriften ohne Profitorientierung zu gewähren. Die SPK wird die Details an ihrer Sitzung vom 21. Mai 2007 besprechen, damit die Vorlage noch in der Sommersession behandelt werden kann und die rechtlichen Grundlagen für eine Posttaxenverbilligung rechtzeitig zu Beginn des nächsten Jahres bereit stehen.
Im Weiteren hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP, AG) vorgeprüft. Die Initiative (06.463 s Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien) verlangt, dass nachgewiesene Zuwendungen an politische Parteien sowohl von der direkten Bundessteuer wie auch von den kantonalen Steuern bis zu einem festzulegenden Höchstbetrag abgezogen werden können. Die Kommission hat der Initiative mit 8:0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben. Wie der Initiant erachtet sie es als stossend, dass Spenden an Parteien in einigen Kantonen von den Steuern abgezogen werden können und in anderen nicht. Zum Teil ist sogar eine Ungleichbehandlung durch verschiedene Gemeinden desselben Kantons festzustellen. Die Kommission betont die grosse Bedeutung der Parteien im politischen Entscheidungsprozess, wie sie auch in den Artikeln 137 und 147 der Bundesverfassung zum Ausdruck kommt. Dies rechtfertigt, dass Zuwendungen an die Parteien von den Steuern abgezogen werden können, zumal die Parteien in der Schweiz ja kaum öffentliche Unterstützung erhalten.
Die Kommission tagte am 26. April 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.
Bern, 27.04.2007 Parlamentsdienste