In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat einer Vorlage seiner SPK für eine Änderung des Postgesetzes zugestimmt, welche eine Weiterführung der Posttaxenverbilligung nach 2007 ermöglicht (06.425 n Pa.Iv. Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten). Die Vorlage des Nationalrates sieht zwei Elemente vor: Zum einen wird die Post zur Gewährung von distanzunabhängigen Vorzugspreisen auf heutigem Niveau verpflichtet, wofür sie durch den Bund mit 60 Millionen Franken entschädigt wird. Zum andern sollen jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden für weitere Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel.
Die SPK des Ständerates ist nun der Ansicht, dass auf eine generelle Subventionierung der Posttaxen für alle Zeitungen und Zeitschriften zu verzichten ist. Grossauflagige Titel sind nach Ansicht der Kommission nicht auf eine Verbilligung der Posttaxen angewiesen. Zum einen stellen sie sowieso ihre Produkte weitgehend mit der Frühzustellung zu, zum anderen bezahlen sie bei der Post heute schon Marktpreise.
Der Vorschlag der Ständeratskommission sieht konkret vor, dass der Bund der Post jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt zur Gewährung von Vorzugspreisen für die Regional- und Lokalpresse. Da der Definition von Regional- und Lokalpresse somit grosse Bedeutung zukommt, sollen die entsprechenden Kriterien neu bereits auf Gesetzesstufe festgehalten werden. Bezüglich der Auflage wurde festgelegt, dass diese mindestens 1'000 und höchstens 40'000 Exemplare umfassen dürfe. Weitere 10 Millionen Franken pro Jahr sollen vorgesehen werden für die Ermässigung der Posttaxen für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (die so genannte Mitgliederpresse). Hier beträgt die Auflagenuntergrenze ebenfalls 1'000, die Auflagenobergrenze 300'000 Exemplare. Sowohl bei der Regional- und Lokalpresse wie auch bei der Mitgliederpresse wird zudem ein redaktioneller Anteil von mindestens 50% vorgeschrieben.
Aus regionalpolitischen Gründen wichtig ist der Kommission schliesslich, dass Zeitungen und Zeitschriften auch weiterhin zu distanzunabhängigen Preisen verteilt werden. Die Post soll deshalb nach wie vor gesetzlich dazu verpflichtet werden.
Die SPK des Ständerates hat der so bereinigten Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Die Vorlage ist am 6. Juni 2007 im Ständerat traktandiert. Ziel ist es, die Differenzbereinigung noch in der Sommersession vornehmen zu können, damit die Regional- und Lokalpresse nach 2007 weiterhin von verbilligten Taxen profitieren kann.
Im Weiteren hat die Kommission der SPK des Nationalrates mit 5:4 Stimmen grünes Licht gegeben zur Ausarbeitung einer Änderung des Parlamentsgesetzes im Sinne der von Nationalrat Fabio Abate (FDP, TI) eingereichten parlamentarischen Initiative 06.467 n Änderung des Parlamentsgesetzes. Kompetenzen der Finanzkommission. Die Kommission teilt die Auffassung der Schwesterkommission, dass das im Parlamentsgesetz vorgesehene Verfahren, wonach die Finanzkommissionen zu allen Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen Mitberichte verfassen müssen, zu überprüfen ist. Es soll nach einem neuen Verfahren gesucht werden, wonach Mitberichte nur noch sehr gezielt verfasst werden müssen, damit sowohl die Finanzkommissionen wie auch der Gesetzgebungsprozess entlastet werden können.
Die Kommission tagte am 21. Mai 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.
Bern,
21.05.2007 Parlamentsdienste