Gesamtschau FinöV und Finanzierungsbedarf der NEAT: erste Sichtung
In ihrem Tätigkeitsbericht vom 7. Mai 2007 beanstandete die NAD die grossen Unsicherheiten der Endkostenprognose und die Ungenauigkeit der Risikoanalyse (Streubereich) bei den NEAT-Kosten. Sie betonte damals die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden und verlässlichen Neubeurteilung der Endkostenprognose und der Risiken.
Nun haben BAV und ATG - gleichzeitig mit der Vernehmlassungsvorlage Gesamtschau FinöV - die Kosten der NEAT vertieft abgeklärt. Gestützt darauf wird der Finanzbedarf für die NEAT bzw. die Höhe des neuen NEAT-Gesamtkredits festgelegt, um das Jahrhundertprojekt vollständig finanzieren zu können. Die verfügbaren Mittel für ZEB sind vom Finanzbedarf der NEAT abhängig, weil beide Grossprojekte über den FinöV-Fonds finanziert werden.
Das BAV prognostiziert die mutmasslichen Endkosten der NEAT - ohne Zimmerberg-Basis- und Hirzeltunnel - neu auf 18,7 Milliarden Franken (alle Angaben auf Preisbasis 1998). Damit sind auch Risiken finanziert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Den grössten Anteil an den Risiken macht die Geologie in den noch nicht aufgefahrenen Bereichen des GBT und des CBT aus. Die NAD hatte bereits im April 2007 nach einem Besuch der Multifunktionsstelle Faido über die geologischen und hydrologischen Risiken berichtet. Für den Kreditbedarf der NEAT zählt das BAV zur Endkostenprognose 400 Millionen Franken für weitere Risiken mit tieferer Eintretenswahrscheinlichkeit hinzu. Der neue NEAT-Gesamtkredit soll somit total 19,1 Milliarden Franken betragen.
Die NAD hat sich im Rahmen einer ersten Sichtung vom BAV über die Ergebnisse der Risikoneubeurteilung informieren lassen und die aktualisierten Kosten- und Finanzierungsprognosen für die NEAT vorläufig zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst die schonungslose Auslegeordnung des BAV und der ATG sowie die grundlegende Neubeurteilung der Risiken. Sie erwartet, dass nun die Unsicherheiten in Bezug auf Risiken und Endkostenprognose in den kommenden Jahren entsprechend dem Projektfortschritt abnehmen werden. Im Rahmen der Beratungen des Standberichts Nr. 23 des BAV (Projektstand Mitte 2007) wird sie sich im Oktober eingehend mit den Details befassen.
Vergabe der Bahntechnik für den Gotthard-Basistunnel: Folgen der Beschwerde
Der Verwaltungsrat der ATG hat am 4. Mai 2007 die Bahntechnikarbeiten für den GBT mit einem Auftragsvolumen von 1,69 Milliarden Franken an die Arbeitsgemeinschaft Transtec Gotthard vergeben. Die unterlegene Anbieterin hat beim Bundesverwaltungsgericht am 24. Mai 2007 Beschwerde gegen den Zuschlag eingereicht.
Mit Unterstützung der NAD hat der Vorsteher UVEK Ende Juni 2007 einen Brief ans Bundesverwaltungsgericht gerichtet und sich dafür eingesetzt, dass das Gericht unter Beachtung des hohen öffentlichen Interesses rasch einen Entscheid zur aufschiebenden Wirkung trifft und das weitere Verfahren prioritär behandelt. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das Gericht noch keinen Entscheid über eine allfällige Gewährung der aufschiebenden Wirkung gefällt.
Die ATG informierte die NAD über mögliche Szenarien für den Fall, dass Verzögerungen eintreten sollten. Liegt bis Oktober 2007 kein rechtskräftiger Entscheid vor, müsse mit terminlichen und finanziellen Folgen gerechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt würde sich die Inbetriebnahme des GBT - ohne Ergreifung von kostenrelevanten Optimierungsmassnahmen - entsprechend verzögern und es würden monatliche Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken anfallen.
Keine Anpassung des NEAT-Teuerungsindex (NTI) an die Materialpreise
Bedingt durch die starke Preisentwicklung der Materialien Kupfer und Stahl haben sich die Kosten für Bahntechnik seit zwei Jahren abweichend vom NEAT-Teuerungsindex (NTI) entwickelt. Dies schlägt sich insbesondere in den Offertpreisen für die Bahntechnikarbeiten am Gotthard-Basistunnel (GBT) nieder. In diesem Zusammenhang wurden Forderungen nach einer Anpassung des NTI an die neuen Gegebenheiten laut.
Die NAD liess sich vom BFS und der EFV eingehend über die Funktionsweise des NTI und die finanziellen Zusammenhänge mit dem FinöV-Fonds informieren. Der NTI ist eine statistische Grösse, welche die Tendenz der Preisentwicklung bei der NEAT über längere Zeiträume erfasst. Er wurde 1999 eingeführt und setzt sich aus vier Teilindizes zusammen: Tunnelbau (Anteil 69%), Planung/Honorare/Eigenaufwand (16%), Bahntechnik (12%) und Sonstiges (3%). BAV und EFV sprachen sich gegen eine Erhöhung des Anteils der Bahntechnik am NTI aus. Über mehrere Jahre hat der Teilindex Bahntechnik tendenziell zu einem höheren NTI geführt. Aufgrund der Vergabewerte Bahntechnik GBT kann vermutet werden, dass der NTI auf diese einzelne Vergabe bezogen eine eher zu geringe Teuerung ausweist. Diese gegenläufigen Aspekte rechtfertigen aus Sicht BAV nicht, die grundsätzliche Methodik in Frage zustellen. Die NAD unterstützt die Haltung des BAV und der EFV. Sie sieht keinen Handlungsbedarf, den NTI mitten in der Phase der Projektverwirklichung zu ändern.
Bauarbeiten am Ceneri-Basistunnel sind im Gange
Die NAD liess sich von der ATG über den Projektfortschritt und die laufenden Bauarbeiten am Ceneri-Basistunnel informieren. Bisher wurden für rund 600 Millionen Franken Verträge abgeschlossen und für rund 200 Millionen Franken Investitionen getätigt.
Betriebsvorbereitung für die Lötschberg-Basisstrecke auf Kurs
Seit dem 15. Juni 2007 finden im LBT Ertüchtigungsfahrten mit kommerziellen Zügen statt. Nach Angaben der BLS sind seither rund 1'840 Güterzüge ohne besondere Vorkommnisse durch den LBT gerollt. Die NAD hat zur Kenntnis genommen, dass die für die Ertüchtigungsphase gesetzten Ziele (Anzahl Fahrten, Erfüllung der Auflagen des BAV) bis zur vollen kommerziellen Inbetriebnahme am 9. Dezember 2007 erfüllt werden können.
Zement- und Betonpreise: Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen der Weko
Die NAD hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Weko keine unzulässige Preis- oder Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes auf dem Markt für NEAT-Tunnelbauten nachweisen konnte und das Untersuchungsverfahren am 18. Juni 2007 deshalb eingestellt hat. Gleichzeitig hat die Weko eine Empfehlung im Sinne von Artikel 45 Absatz 2 des Kartellgesetzes an den Bundesrat verfasst, da die Untersuchung Hinweise auf eine teilweise wettbewerbsbeschränkende Ausgestaltung des Submissionsverfahrens geliefert habe. Zu Wettbewerbsverzerrungen hätten bei den NEAT-Ausschreibungen insbesondere Bestimmungen zum Transport und zur Qualität von Zement respektive Beton sowie parallele Bauarbeiten an beiden Tunneln beigetragen. Die mit der Empfehlung vorgeschlagenen Massnahmen sollen zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse bei zukünftigen Vergaben von Grossprojekten, beispielsweise beim Ceneri-Basistunnel, beitragen.
Die NAD hat beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung eine Würdigung der vorgeschlagenen Massnahmen aus Sicht der Oberaufsicht vorzunehmen und diese dem Bundesrat zukommen zu lassen.
Seit Anfang 2003 hat sich die NAD vertieft mit dem Thema befasst. Nach mehreren Aussprachen mit dem BAV, den Erstellern und Vertretern der Zement- und Betonlieferanten hatte sie den Bundesrat im August 2004 aufgefordert, darzulegen, welche Schritte er als Aufsichtsorgan über die NEAT zur vertieften Abklärung der Vorwürfe zu hoher Zement- und Betonpreise unternehmen wolle. Ende 2004 eröffnete die Weko eine Untersuchung.
Die NAD tagte am 16. August 2007 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansruedi Stadler (CVP/UR) in Bern. An der Sitzung nahmen teil: Vertreter der Bundesbehörden (EFK, BAV, EFV, BFS und Weko), der Bahnen (BLS AG) und der Ersteller (ATG und BLS AT).
Bern, 17.08.2007 Parlamentsdienste