Kompliziert, unübersichtlich und nicht praxistauglich: So lautet das Verdikt der Bundesversammlung über die Vorlage zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Nachdem beide Räte auf diese Vorlage nicht eingetreten sind, präsentiert nun die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen Entwurf für eine Änderung der Bundesverfassung, wonach die Bestimmungen betreffend die allgemeine Volksinitiative aufzuheben sind.

Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände den Beschluss vom 4. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte deutlich angenommen und somit auch dem Instrument der allgemeinen Volksinitiative zugestimmt. Mit diesem Instrument sollen 100'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone in der Form der allgemeinen Anregung die Annahme oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können. Der grosse Vorteil dieses Instruments wurde darin gesehen, dass die Bundesversammlung die Rechtsetzungsstufe des Volksanliegens bestimmen kann.

Die von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsänderungen zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative waren nicht direkt umsetzbar. Es mussten zuerst die Verfahren zu deren Behandlung durch die Bundesbehörden geregelt werden. Dabei mussten für alle möglichen Konstellationen Verfahrensweisen vorgesehen werden. Der Entwurf des Bundesrates für die Vorlage zur Einführung des Instruments (06.053) sah denn auch zahlreiche Änderungen von verschiedenen Bundesgesetzen vor. Alles in allem würde die Umsetzung einer allgemeinen Volksinitiative etwa sieben Jahre dauern: dies ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar und schwächt das Vertrauen in die Institutionen.

Die SPK hat deshalb die Vorlage 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative ausgearbeitet. Es wird vorgeschlagen, dass Volk und Stände nun in Kenntnis der komplizierten Ausgestaltung des neuen Volksrechts erneut darüber abstimmen können.

Die Vorlage zum Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative wurde von der SPK des Nationalrates mit 23:0 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Die SPK hat das EJPD mit der Durchführung einer Vernehmlassung beauftragt, welche Anfang September 2007 eröffnet wird und bis Ende November 2007 dauert.

Die Vorlage ist per Internet greifbar: http://www.parlament.ch/ed-spk-06458.htm

Hingegen verzichtet die Kommission darauf, Volk und Ständen vorzuschlagen, auch die Initiative in Form der allgemeinen Anregung abzuschaffen. Ein entsprechender Vorschlag wurde mit 15:7 Stimmen abgelehnt. Die Initiative in Form der allgemeinen Anregung stellt verfahrensrechtlich eindeutig weniger Probleme als die allgemeine Volksinitiative. Sie wurde zudem immerhin schon zehnmal ergriffen. Eine Kommissionsminderheit jedoch ist der Ansicht, die Initiative in Form der allgemeinen Anregung sei mit ähnlichen Mängeln behaftet wie die allgemeine Volksinitiative und gehöre abgeschafft.

Mit 11:4 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat sich die Kommission ebenfalls gegen einen weiteren Vorschlag ausgesprochen, wonach zwei einander rechtlich unmittelbar widersprechende Volksinitiativen zum selben Gegenstand in der Volksabstimmung einander nach dem Verfahren von Initiative und Gegenentwurf gegenübergestellt werden können. Wie bei der allgemeinen Volksinitiative wären zur Umsetzung dieses Vorschlags mehrere gesetzliche Anpassungen nötig gewesen, welche den Behörden mehr Optionen bei der Behandlung von Volksinitiativen eröffnen würden. Das könnte zu Verzögerungen bei der Behandlung der Initiativen führen. Aus der Erfahrung mit der allgemeinen Volksinitiative sollte die Lehre gezogen werden, dass die Volksrechte nicht zum Spielball der Behörden werden sollen. Eine Kommissionsminderheit hätte den Vorschlag als taugliches Mittel zur Steigerung der Effizienz beim Abstimmungsverfahren betrachtet.

Bern, 31.08.2007    Parlamentsdienste