Die Kommission hat eine Vorlage zu mehreren internationalen Übereinkommen (internationale Kindesentführung sowie Schutz von Kindern und Erwachsenen) angenommen. Sie ist dabei grösstenteils den Beschlüssen gefolgt, die der Nationalrat während der Herbstsession gefasst hatte. Die Kommission hat zahlreiche weitere Geschäfte behandelt. Sie hat namentlich das Bucheffektengesetz einstimmig angenommen.

1. Kindesentführungen

Die Kommission hat das Geschäft 07.029 behandelt (Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern. Kindesentführung). Einstimmig beantragt sie, den Bundesrat zur Ratifikation folgender Übereinkommen zu ermächtigen: das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern sowie das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen. Ebenfalls angenommen hat sie den Entwurf zu einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

Durch diese internationalen Übereinkommen, welche die Schweiz zu ratifizieren gedenkt, werden Kinder und Erwachsene besser geschützt. Mit der zunehmenden Mobilität kommt es zu immer mehr Familiengründungen von Personen aus verschiedenen Rechtssystemen. Bei Konflikten wird es so schwieriger, wirksame Massnahmen zum Schutz der Kinder anzuordnen und zu vollziehen sowie Regelungen zur Lösung solcher Konflikte zu treffen.

Das vorgeschlagene Bundesgesetz verbessert den Schutz von entführten Kindern: Es sieht unter anderem eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren vor, indem der Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Weiter sieht der Entwurf vor, dass der Rückführungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalitäten regelt und in der ganzen Schweiz vollstreckbar ist.

Die Kommission hat auch einstimmig zwei Motionen angenommen, welche die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems verlangen (07.3553 Mo. Nationalrat [RK-NR]. Einrichtung eines Entführungsalarmsystems; 07.3554 Mo. Nationalrat [RK-NR]. Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder).

2. Bucheffekte

Die Kommission hat das Bucheffektengesetz (06.089) einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig hat sie dem Haager Wertpapierübereinkommen und Anpassungen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) zugestimmt. Nach geltendem Recht ist ein Wertpapier eine Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Kapitalmarktpapiere werden heute jedoch nur noch in den seltensten Fällen direkt durch Anlegerinnen und Anleger verwahrt. Üblich ist vielmehr die Verwahrung der Wertpapiere durch Banken und andere Finanzintermediäre. Auch die Übertragung von Effekten erfolgt faktisch ausschliesslich durch Buchungen in Depotkonten. Die physischen Urkunden spielen heute weder für die Geltendmachung der Rechte noch für deren Übertragung eine Rolle. Mit dem neuen Bundesgesetz über Bucheffekten soll diese so genannte mediatisierte Wertpapierverwahrung eine verlässliche rechtliche Grundlage erhalten. Die Kommission folgte weitgehend den Anträgen des Bundesrates.

3. Stellung der Frau

Die Kommission hat entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung von drei Motionen zu beantragen, welche der Nationalrat angenommen hatte:

- Mit der ersten Motion wird der Bundesrat aufgefordert, einen Massnahmenplan zur Durchsetzung der verfassungsmässigen Gleichstellung von Frau und Mann zu erarbeiten und dabei die Kantone, Gemeinden, Sozialpartner und Wirtschaftsverbände einzubeziehen (04.3814 Mo Nationalrat [Leutenegger Oberholzer]. Massnahmenplan für die Durchsetzung der Gleichstellung). Die Kommission lehnt diese Motion mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit möchte die zur Verfügung stehenden, knappen Mittel für die Weiterführung der heutigen Politik anstatt für die Erarbeitung eines Massnahmenplans einsetzen. Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Annahme der Motion und die Weiterführung der heutigen Politik sich nicht gegenseitig ausschliessen würden.

- Die zweite Motion verlangt, dass die Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für Gleichstellungsfragen neu ausgerichtet wird, indem dieser Stelle die Integration ausländischer oder kürzlich eingebürgerter Frauen als Hauptaufgabe übertragen wird (06.3706 Mo Nationalrat [Wehrli]. Integration und Gleichstellung ausländischer Frauen). Die Kommission lehnt diese Motion mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sie ist der Meinung, dass der Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann noch weit ist und es keinen Anlass gibt, den Grossteil der zur Verfügung stehenden Mittel einzig zur Verbesserung der Integration ausländischer Frauen einzusetzen.

- Die dritte Motion beauftragt den Bundesrat, sich aktiv und nach aussen sichtbar an der Kampagne des Europarates gegen Gewalt an Frauen zu beteiligen, besonders durch die Schaffung eines nationalen Aktionsplans (06.3725 Mo. Nationalrat [Roth-Bernasconi]. Kampagne gegen Gewalt an Frauen). Mit 5 zu 5 Stimmen (Stichentscheid des Präsidenten) bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen. In den Augen der Mehrheit ist eine Beteiligung an der bis Anfang 2008 laufenden Kampagne gar nicht mehr möglich. Sie betont allerdings, wie wichtig die Bekämpfung von Gewalt an Frauen sei; der Bundesrat weist unter anderem auf die landesweite Kampagne gegen häusliche Gewalt hin, die die Schweizerische Verbrechensprävention im Auftrag der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz erst vor Kurzem durchgeführt hat. Die Minderheit wiederum ist der Ansicht, eine besondere Sensibilisierung sei in diesem Bereich notwendig.

4. Cyberkriminalität

Des Weiteren hat die Kommission ohne Gegenstimmen der vom Nationalrat beschlossenen Änderung der Motion Ständerat (Schweiger). Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (06.3170) zugestimmt. Ebenfalls ohne Gegenstimmen beantragt sie ihrem Rat die Annahme der Motion Nationalrat (Hochreutener). Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen (06.3554).

5. Eingestellte Betreibungen

Die Kommission beantragt, eine parlamentarische Initiative abzuschreiben, welche verlangt, das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs so zu ändern, dass Dritten keine Kenntnis mehr über Betreibungen gegeben werden kann, die der Gläubiger nicht aufrechterhält, nachdem der Schuldner einen Rechtsvorschlag erhoben hat (04.467. Keine Veröffentlichung eingestellter Betreibungen). Bevor die Kommission im Sinne der parlamentarischen Initiative gesetzgeberisch tätig wurde, holte sie die Stellungnahmen von Fachstellen sowie vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ein. Daraus geht hervor, dass eine solche Gesetzesrevision in erster Linie mehr Unsicherheiten in Bezug auf den Informationsgehalt von Betreibungsregisterauszügen schaffen würde.

6. Verbandsbeschwerderecht

Die Kommission führte die Beratungen über das Verbandsbeschwerderecht weiter (07.046 BRG: Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz. Volksinitiative, 04.310 Kt.Iv. Aargau: Konkretisierung des Verbandsbeschwerderechtes hinsichtlich Verantwortlichkeit, Finanzierung und Verfahrensordnung und 06.304 Kt.Iv. Zürich: Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes). Über die Beschlüsse der Kommission wurde am 6. November 2007 anlässlich einer Medienkonferenz informiert.

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 5. und 6. November 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und teils in Gegenwart der Bundesräte Christoph Blocher, Pascal Couchepin und Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 07.11.2007    Parlamentsdienste