Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat ein duales Versicherungsmodell in der Krankenversicherung nach eingehender Detailberatung abgelehnt. Zugestimmt hat sie der Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4 Prozent ab Januar 2015.

Schwerpunkt der Sitzung war die Vorlage KVG. Teilrevision. Vertragsfreiheit ( 04.032 sn ). Gemäss Beschluss des Parlaments vom 13. Juni 2008 wird der im Jahr 2000 eingeführte Zulassungsstopp für Leistungserbringer per Ende 2009 auslaufen. Auf der Suche nach einer Anschlussregelung hatte sich die Kommission in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 mit 8 zu 5 Stimmen gegen eine blosse Weiterführung des Zulassungsstopps ausgesprochen. Anstelle einer staatlichen Zulassungsbeschränkung sollte auf der Grundlage eines Vorschlages Forster/Oggier ein duales Versicherungsmodell treten. Gemäss diesem Vorschlag besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem Grundmodell (entsprechend der heutigen Regelung) und einem Vertragsmodell (in welchem Leistungserbringer und Versicherer ihre Verträge frei ausgestalten können). Nach eingehender Diskussion der entsprechend von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge hat sich gezeigt, dass ein duales Modell in der aktuellen Ausgestaltung nicht mehr mehrheitsfähig ist: In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. Eine weitere Überarbeitung der Vorlage lehnte die Kommission ab. Somit kommt lediglich die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates mit einem Antrag auf Nichteintreten in der Dezembersession in den Ständerat. Am 21. September 2004  hatte der Ständerat bereits einer Vorlage zur Erhöhung der Kostenbeteiligung (04.034 s)  und am 5. Dezember 2006 der Vorlage zu Managed-Care (04.062 s) zugestimmt. Beide Vorlagen sind in der nationalrätlichen Kommission hängig.

Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von  6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt, sprach sich jedoch für eine Übergangsphase von fünf Jahren, nicht wie vom Bundesrat vor-gesehen von drei Jahren aus.  Die Kommission ist den Anträgen des Nationalrates gefolgt und hat die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. Diese wird in Anbetracht der Verzögerungen bei der Behandlung nicht vor dem 1. Januar 2010 in Kraft treten, und der Um-wandlungssatz von 6,4 Prozent kann ab 1. Januar 2015 zur Anwendung gelangen.

Mit der Mo. Fraktion C. Unabhängigkeit bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten ( 05.3016 n ) wird der Bundesrat aufgefordert, im Bundesgesetz über die Krankenversicherung Grundlagen für die Schaffung von Transparenz bei der Abgabe und Verschreibung von Arzneimitteln zu schaffen. Dabei sollen Rabatte und Vergünstigungen grundsätzlich zugelassen, aber von den Leistungserbringern transparent ausgewiesen werden und den Versicherten zugute  kommen. Die Kommission beantragt Annahme der Motion, stellt aber fest, dass sich die Forderung der Motion nicht allein mit einer Änderung des KVG erfüllen lässt. Vielmehr soll die Forderung nach Unabhängigkeit bei der Medikamentenabgabe mit der 2. Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes erfüllt werden.  Der Vorentwurf zu dieser Revision geht voraussichtlich im Frühjahr 2009 in die Vernehmlassung.

Schliesslich hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des EDI zur Verwendung der Mittel der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und vom Jahresbericht 2007. An eine ihrer nächsten Sitzungen wird sie die Verantwortlichen der Stiftung zu einer vertieften Diskussion einladen.

Die Kommission tagte am 24. November 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR) im Beisein von Herrn Bundespräsident Pascal Couchepin.

Bern, 25. November 2008 Parlamentsdienste