Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) stimmt dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, Ausländer nach dem Abschluss einer Schweizer Hochschule erleichtert auf dem Arbeitsmarkt zuzulassen.

Den Entscheid, ihrer Schwesterkommission grünes Licht zur Umsetzung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (08.407 Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss) von Nationalrat Jacques Neirynck (CVP/VD) zu geben, fasste die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen. Die SPK-S teilt die Einschätzung der SPK des Nationalrates, dass das geltende Recht den arbeitsmarktpolitischen Interessen der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung von Hochschulabsolventen aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA, nicht ausreichend Rechnung trägt. Durch punktuelle Lockerungen des Ausländergesetzes soll deshalb die Zulassung erleichtert werden; dadurch werden die Rahmenbedingungen im internationalen Wettstreit um die besten Köpfe verbessert. Die Minderheit der Kommission lehnt die Initiative ab, weil die Zulassungsbestimmungen im geltenden Ausländerrecht ausreichten, um die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft abzudecken (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 22. August 2008).

Drei weitere parlamentarische Initiativen, welchen die nationalrätliche SPK Folge gegeben hatte, werden durch die SPK des Ständerates abgelehnt:

07.477 n Pa.Iv. Vischer. Gültigkeit von Volksinitiativen

Die SPK des Ständerates ist der Ansicht, dass die Kriterien für die Gültigkeit von Volksinitiativen nicht ergänzt werden sollten. Die von Nationalrat Vischer (Grüne, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative, welcher in der Nationalratskommission mit Stichentscheid des Präsidenten Folge gegeben worden ist, wird von der SPK des Ständerates mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt. Bereits früher sind erfolglos Kriterien gesucht worden, gemäss denen Volksinitiativen, welche bedeutenden, aber nicht zum zwingenden Völkerrecht gehörenden Bestimmungen internationaler Verträge widersprechen, für ungültig erklärt werden können. Es ist kaum möglich, das komplexe Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht - auf Stufe Verfassung - generell-abstrakt zu regeln. Insbesondere spricht sich die SPK aber auch gegen die teilweise Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit aus, wie dies von der Nationalratskommission im Zusammenhang mit der Initiative Vischer vorgeschlagen wurde. Es geht nicht an, im Zusammenhang mit der aufgeworfenen Frage der Überprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen gleichermassen durch die Hintertür die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 21. August 2008).

07.467 n Pa. Iv. Freysinger. Finanzielle Auswirkungen von Interessenbindungen

Mit 5 zu 3 stimmen lehnt die Kommission eine Offenlegung aller Einkünfte der Ratsmitglieder ab. Die Transparenz über die Interessenbindungen der Ratsmitglieder wird durch die geltende gesetzliche Regelung in genügender Weise gewährleistet. Die Offenlegung aller Einkünfte würde schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen und hätte eine zweifelhafte Aussagekraft betreffend das tatsächliche Ausmass vorhandener Interessenbindungen (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 22. August 2008).

08.409 Pa. Iv. Fraktion V. Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten

Schliesslich lehnt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen eine Ausbürgerung von Eingebürgerten mit einem Doppelbürgerrecht ab, wenn diese schwere Delikte an Leib und Leben begehen oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe beziehen. Die Initiative verletzt nach Auffassung der Kommission das verfassungsmässig verbriefte Gleichbehandlungsgebot, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt sind, unabhängig davon, ob sie neben dem Schweizer Bürgerrecht noch ein anderes Bürgerrecht besitzen (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 22. August 2008).

08.056 n Kantonsverfassungen Bern, Obwalden, Schaffhausen, Aargau und Genf. Gewährleistung

Zu Diskussionen Anlass gab die Gewährleistung der am 16. Dezember 2007 vom Volk angenommenen Änderung der Genfer Kantonsverfassung. Danach ist die Stromversorgung ein Staatsmonopol, das durch die Industriellen Betriebe von Genf ausgeübt wird. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht eine schrittweise Liberalisierung des Strommarktes vor. Weil die Öffnung des Strommarktes ab 1. Januar 2009 nur für Grosskonsumenten gilt, kann die fragliche Bestimmung der Genfer Verfassung, entgegen der Auffassung des Bundesrates, teilweise nach wie vor Anwendung finden, bis der Strommarkt zu einem späteren, heute noch nicht definitiv feststehenden Zeitpunkt auch für die Kleinkonsumenten geöffnet wird. Die Kommission beantragt daher ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimmen, diesem Umstand mit einer teilweisen Gewährleistung Rechnung zu tragen.

06.458 n Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Die SPK des Ständerates stimmt mit 11 zu 0 Stimmen der vom Nationalrat beschlossenen Verfassungsänderung für einen Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu.

Die Kommission tagte am 14. Oktober 2008 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CEg, UR).

Bern, 15. Oktober 2008 Parlamentsdienste