Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beantragt, zwei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die eine fordert, dass in der Werbung besser über den Energieverbrauch von Geräten und Fahrzeugen informiert wird, die andere verlangt die Aufnahme des Vorsorgegrundsatzes in die Bundesverfassung.

07.411 n Pa. Iv. Teuscher. Energietransparenz in der Werbung

Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, der von Nationalrätin Franziska Teuscher eingereichten parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative strebt die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen an, um in der Werbung die klar ersichtliche Deklaration des Energie- bzw. Treibstoffverbrauchs von elektrischen Geräten und Motorfahrzeugen zu gewährleisten. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Sensibilisierung betreffend Energieverbrauch von Geräten und Motorfahrzeugen hoch ist. Sie erachtet die gesetzlichen Grundlagen als ausreichend und unterstreicht die Wichtigkeit einer konsequenten Umsetzung und von Kontrollen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, da vor allem bei Personenwagen Handlungsbedarf bestehe und eine erhöhte Transparenz bezüglich Energieverbrauchs der Geräte und Motorfahrzeuge als wünschenswert erachtet wird.

07.499 n Pa. Iv. Zisyadis. Aufnahme des Vorsorgegrundsatzes in die Bundesverfassung

Mit 16 Stimmen zu 5 bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, der von Nationalrat Josef Zisyadis eingereichten parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative will das Vorsorgeprinzip in der Bundesverfassung verankern. Die Kommission stellt fest, dass dieses Prinzip bereits in Artikel 74 der Bundesverfassung enthalten ist und sieht daher keinen Regelungsbedarf.
Eine Minderheit möchte eine explizitere Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Bundesverfassung eingehender prüfen und beantragt daher der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

06.475 n Pa. Iv. Beschwerdeweg im Raumplanungsgesetz (UREK-N)

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, ihre eigene Kommissionsinitiative, welche eine Änderung des Beschwerdewegs für raumplanungsrechtliche Verfahren an das Bundesgericht verlangt, zurückzuziehen. Die Initiative wurde aufgrund der befürchteten Einschränkung der Planungsautonomie in den Kantonen im Raumplanungs- und Baurecht infolge der Totalrevision der Bundesrechtspflege eingereicht. Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bundesgerichtsgesetz gibt es neu eine Einheitsbeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten als Rechtsmittel. Die Kommission stellt fest, dass die Befürchtungen nach ersten Erfahrungen mit dem neuen Rechtsmittelsystem unbegründet waren und anerkennt, dass mit dem neuen System wesentliche Vereinfachungen erreicht wurden. Sie ist zudem der Ansicht, dass eine neuerliche Gesetzesänderung nach so kurzer Zeit mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit nicht vereinbar wäre.

UREK 08-11 „1 Tonne CO2 Gesellschaft“ – „2000 Watt Gesellschaft“

Die Kommission liess sich von Experten über die neue Energiestrategie der ETH Zürich, die „1 Tonne CO2 Gesellschaft“, informieren. Die Strategie strebt eine bessere Ausschöpfung der Effizienzpotentiale, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Erhöhung des Anteils der Elektrizität beim Energiemix an. Die neue Strategie wurde in der Kommission kontrovers diskutiert, insbesondere was die erhöhte Elektrifizierung und die erneuerbaren Energien anbelangt.

01.083 s Alpenkonvention. Durchführungsprotokolle

Im Rahmen der Behandlung des Berichtes des Bundesrates zur Motion 04.3260 (Alpenkonvention und Berggebiet) hat die Kommission eine erste Diskussion zum Thema Alpenkonvention geführt. Sie wird zu diesem Bericht Anhörungen durchführen und in der Folge die Diskussion über Eintreten führen.

Die Kommission hat am 8. und 9. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) in Bern getagt.

 Bern, 9. Mai 2008 Parlamentsdienste