08.076 Bankengesetz. Änderung
Nachdem letzte Woche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates die Botschaft des Bundesrates zur Verstärkung des Einlegerschutzes gutgeheissen hatte, wurde das Geschäft auch von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vorberaten.
Im Sinne einer Weiterführung ihrer Tätigkeiten im Bereich der Finanzmarktkrise allgemein und auch, um sich über die Thematik des Einlegerschutzes zu informieren, hat die Kommission ein Hearing durchgeführt. Dabei hat sie Herrn Prof. Dr. Thomas Jordan, Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Herrn Dr. Pierin Vincenz, CEO der Raiffeisen Schweiz, Herrn Peter Kurer, Präsident des Verwaltungsrates der UBS AG und Herrn Michel Dérobert, Geschäftsführer der Vereinigung Schweizer Privatbankiers, angehört. Die Kommission nutzte die Möglichkeit, verschiedene Fragen zu den Perspektiven der Beziehung zwischen Banken und Einlegern und über den Bundesbeschluss zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems zu klären. In diesem Zusammenhang hat Herr Kurer die Kommission auch über das neue Vergütungssystem der UBS informiert. Die Kommission wird sich auch weiterhin mit der Finanzmarktkrise beschäftigen.
Die Kommission hält fest, dass die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Bankengesetzes geeignet sind, um das Vertrauen der Einleger wiederzugewinnen. Deshalb ist sie ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Revision des Bankengesetzes (08.076 ) eingetreten. Die Mehrheit der Kommission beantragt ihrem Rat, die fünf Elemente dieser Vorlage so zu übernehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte:
- Die geschützten Einlagen sollen von 30’000 auf 100’000 Franken angehoben werden. Damit würde der Einlagerschutz in der Schweiz deutlich über der kürzlich angehobenen Mindestgrenze in der EU liegen.
- Die Banken werden neu verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. Damit haben die Kunden und Kundinnen die Gewissheit, dass ihre privilegierten Einlagen bei jeder Bank in der Schweiz sicher sind. Die Mehrheit der Banken erfüllt bereits heute diese Mindestanforderung oder wird sie in naher Zukunft erfüllen können. Die EBK kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.
- Vorgesehen wird zudem eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank. Die EBK wird die Höhe der sofortigen Auszahlung im Einzelfall festlegen. Der entsprechende Betrag soll jedoch ein Mehrfaches der heute möglichen 5’000 Franken ausmachen.
- Die Systemobergrenze des Einlegerschutzes soll von heute 4 Mia. Franken auf 6 Mia. Franken angehoben werden.
- Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, Einlagen bei Vorsorgestiftungen gesondert und zusätzlich zu den schon heute gesicherten Bankeinlagen zu privilegieren.
Die Kommission hat auch den Beschluss der WAK-S diskutiert, welche bezüglich der zweiten vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahme entschieden hatte, dass die Deckung der einzelnen Banken in einer Liste veröffentlicht werden soll. Die WAK-N sprach sich mit 12 zu 10 Stimmen dafür aus, diese Änderung nicht zu übernehmen, die Minderheit wird ihrem Rat den Antrag stellen, den Vorschlag der WAK-S zu unterstützen.
Ebenfalls lehnte es die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, Massnahmen im Zusammenhang mit dieser Änderung des Bankengesetzes zu befürworten, welche eine Unterstützung der Familien betreffen. Dieser Antrag, welcher im Rat von einer Minderheit vertreten wird, sieht die Erhöhung des Mindestbetrags der Kinderzulage auf 250 Franken und der Ausbildungszulage auf 300 Franken pro Monat vor.
Die Revision des Bankengesetzes zur Verstärkung des Einlegerschutzes wurde in der Gesamtabstimmung von der Kommission einstimmig unterstützt und wird von den eidgenössischen Räten in der kommenden Wintersession beraten.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 24. November 2008 in Bern getagt.
Bern, 25. November 2008 Parlamentsdienste