Die GPK-S stellt der Führung und Beaufsichtigung der Arbeitslosenversicherung durch den Bund grundsätzlich eine positive Bilanz aus. In verschiedenen Bereichen ortet sie jedoch noch Optimierungsspielraum und richtete deshalb entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat. Auf Unverständnis bei der Kommission stiess die langjährige Verzögerung bei der Genehmigung der Vollzugsgesetzgebung des Kantons Genf zur Arbeitslosenversicherung.

Mit der nun abgeschlossenen Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) wurde zum ersten Mal die Führungs- und Aufsichtstätigkeit des Bundes im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) näher analysiert. Die GPK-S stellte aufgrund der Ergebnisse mit grosser Zufriedenheit fest, dass die von ihr bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegebene Evaluation keine zentralen Probleme in der Führung und Beaufsichtigung der Arbeitslosenversicherung durch den Bund zu Tage brachte. Die aktuelle Aufgabenteilung bei der Führung und Beaufsichtigung der Arbeitslosenversicherung und die Praxis der involvierten Organe gewährleistet im Grossen und Ganzen das gute Funktionieren der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz.

In ihrer Evaluation befasste sich die PVK mit zwei Kernbereichen: Der Zweckmässigkeit der Rechtsgrundlagen der Beaufsichtigung und Führung der ALV durch den Bund und deren Umsetzung und Wirkung. Es konnte festgestellt werden, dass die rechtlichen Grundlagen für die Führungs- und Aufsichtsorgane und die damit verbundenen Verfahren klar formuliert sind. Auch die Verantwortlichkeiten sind eindeutig definiert und adäquat zwischen Durchführungsorganen und Führungs- und Aufsichtsstellen verteilt. Gestützt auf die PVK-Evaluation ortete die GPK-S aber in diesem Bereich Optimierungspotenzial bei der Zusammensetzung der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV. In ihren Empfehlungen forderte sie den Bundesrat auf, die angemessene Branchenvertretung der in der Aufsichtskommission mitwirkenden Sozialpartner zu überprüfen und zu verbessern, die Vertretung der Wissenschaft in der Aufsichtskommission zu stärken sowie organisatorische Massnahmen zu ergreifen, damit die Behandlung der Verwaltungskosten der Kassen, Kantone und der Ausgleichsstelle in der Aufsichtskommission frei von potenziellen Interessenskonflikten erfolgen kann.

Aufgrund der vielen Schnittstellen zu verwandten Sachgebieten wie etwa die Arbeitsmarktpolitik oder die Sozialversicherungen musste die GPK-S feststellen, dass das Risiko einer Ausweitung der Kategorien der Leistungsempfänger des Ausgleichfonds besteht. Sie forderte deshalb den Bundesrat auf, dieses Risiko im Rahmen des Risikomanagements des Bundes eng zu begleiten.

Die GPK-S setzte sich auch mit der früheren, rechtlich umstrittenen Praxis des Kantons Genf auseinander, der temporäre Beschäftigungen und Berufspraktika vorwiegend mit dem Zweck anbot, den Anspruch auf Zahlungen aus der ALV neu zu begründen. Die GPK-S konnte nicht nachvollziehen, dass der Bundesrat erst Jahre nach der Inkraftsetzung der Genfer Vollzugsgesetzgebung dieselbe genehmigte, obwohl diese Genehmigung eine Gültigkeitsvoraussetzung darstellt. Sie forderte den Bundesrat deshalb auf, die Praxis der Kantone zur Unterbreitung der kantonalen Vollzugserlasse zu überprüfen. Auch sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit eine allenfalls bundesrechtswidrige Praxis der Kantone frühzeitig erkannt wird und unmittelbar zu entsprechenden Korrekturmassnahmen führt.

Die Untersuchung des zweiten Kernbereichs, die Umsetzung und Wirkung der Beaufsichtigung und Führung der ALV, führte ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Bilanz. Die Führungs- und Aufsichtstätigkeit ist so konzipiert, dass sie bei den involvierten Stellen Lernprozesse und damit laufende Verbesserungen ermöglicht. Eine wichtige Erkenntnis der Evaluation ist auch die strenge Handhabung der Kontrollen durch die Ausgleichsstelle. Dennoch existiert auch bei der Führungs- und Aufsichtstätigkeit – beispielsweise bei der Informationspolitik, der Gleichbehandlung von Arbeitslosenkassen und RAVs, der Verwertung von Forschungsresultaten oder bei der Koordination der verschiedenen Aufsichtsinstrumente der Ausgleichsstelle – Optimierungsspielraum. Die GPK-S formulierte auch dazu Empfehlungen an den Bundesrat.

Die Evaluation der PVK wie auch der Brief der GPK-S mit ihren 14 Empfehlungen wurden heute auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht.

Die Kommission tagte heute in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP/OW).

 

Bern, 18.Februar 2009 Parlamentsdienste