Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) steht geschlossen hinter der am 19. August 2009 vom Bundesrat verabschiedeten Revision des Militärgesetzes (09.063 s). Diese Vorlage nimmt die unumstrittenen Punkte derjenigen Militärgesetzrevision (08.027 n) wieder auf, welche in der vergangenen Sommersession von der Geschäftsliste der eidgenössischen Räte gestrichen werden musste, nachdem die Differenzbereinigungen zwischen National- und Ständerat gescheitert und ein Vorschlag der Einigungskonferenz vom Nationalrat am 10. Juni 2009 abgelehnt worden war. Die bei der Behandlung der alten Vorlage umstrittenen Punkte der Gesetzesänderung (insbesondere die Regelungen im Zusammenhang mit Diensten im Ausland und dem Verfahren zu deren Genehmigung durch das Parlament) sind im vorliegenden Geschäft nicht mehr enthalten.
Zentral sind bei der vorliegenden Revision drei Bereiche:
- Zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe (Artikel 113) oder zur Abklärung der Eignung eines Anwärters oder einer Anwärterin auf eine Kaderstelle in der Armee (Artikel 103) können polizeiliche und militärische Führungsberichte verlangt, in das Strafregister sowie in Straf- und Strafvollzugsakten oder Betreibungs- und Konkursakten Einsicht genommen oder die Durchführung einer Personensicherheitsprüfung angeodrnet werden.
- Beim Verkauf von nicht mehr benötigten militärischen Immobilien sind prioritär die Kantone und Gemeinden zu berücksichtigen (Artikel 130b); dieser Artikel war von der SiK-S selbst in die Beratung der früheren Vorlage zur MG-Revision eingebracht worden.
- Das VBS kann zudem zugunsten Dritter gewerbliche Leistungen erbringen, wenn diese mit den Hauptaufgaben der entsprechenden Verwaltungseinheit in einem engen Zusammenhang stehen, keine bedeutenden zusätzlichen Mittel erfordern und zu mindestens kostendeckenden Preisen erbracht werden.
Die SiK-S hat zudem den vom VBS per Ende September 2009 aktualisierten Bericht “Herausforderungen der Armee“ diskutiert, welcher ursprünglich per März 2009 auf Ersuchen der Kommission erstellt worden war und die durch den Chef VBS in Armee und Departement festgestellten Mängel offen und transparent auflistet sowie Perspektiven zu deren Behebung (inklusive Zeitplan) aufzeigt. Insbesondere in den Bereichen der Führungsunterstützung, der Logistik und der Finanzen ortet die Kommission weiterhin grossen Handlungsbedarf, dies auch im Lichte eines Besuchs, welchen die Kommission der Führungsunterstützungsbasis der Armee im August abgestattet hatte. Unverändert als gravierend beurteilt die SiK-S auch die Mängel bei der Mittelausstattung der Armee sowie beim Unterhalt der Immobilien der Armee. Die Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass das im Entwicklungsschritt 08-11 definierte Leistungsprofil zur Zeit von der Armee nicht erfüllt werden kann. Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat die SiK-S die Problematik der in der Verwaltung Dienst leistenden Angehörigen der Armee sowie der steigenden Zahlen im Zivildienst. Die Kommission wird in den kommenden Monaten einzelne dieser Themenbereiche noch vertieft diskutieren.
Die Kommission nutzte ihren Aufenthalt an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) in Herisau zudem, um sich eingehend über die Tätigkeiten dieser Einrichtung informieren zu lassen. Sie konnte sich dabei insbesondere davon überzeugen, dass Herisau für die BUSA nach wie vor einen idealen Standort bietet. Ebenfalls informierte sich die SiK-S über die geplante Sanierung der Kaserne Herisau – ein Projekt, welches aller Voraussicht nach im militärischen Bauprogramm 2010 enthalten sein wird.
Die SiK-S tagte am 5. und 6. Oktober 2009 im Heimatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Hans Altherr (FDP, AR). Die Sitzung fand in den Räumlichkeiten der Berufsunteroffiziersschule BUSA in der Kaserne Herisau im Beisein von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, statt. Die Kommission traf auch eine Vertretung der appenzell-ausserrhodischen Regierung.
Bern, 6. Oktober 2009 Parlamentsdienste