Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates spricht sich knapp für eine transparentere Regelung des Zugangs von Lobbyisten zum Bundeshaus aus. Die Bevölkerung hat Anspruch darauf zu wissen, wer Zugang zum Parlamentsgebäude hat und damit Einfluss auf die Entscheide des Parlaments ausüben kann.

Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) verlangt mit ihrer parlamentarischen Initiative (09.486 Pa.Iv. Lobbying und Transparenz im Bundeshaus), dass der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und ihre Akkreditierung neu zu regeln ist. Die Kommission beantragt mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative Folge zu geben. Wenn auch die Schwesterkommission des Ständerates zustimmt, so kann eine gesetzliche Neuregelung ausgearbeitet werden.

Gemäss geltender Regelung erhalten Lobbyisten Zugang zum Parlamentsgebäude, indem ihnen ein Ratsmitglied eine der zwei Dauerzutrittskarten verschafft, über die jedes Ratsmitglied verfügen kann. Wer eine solche Karte erhält, wird zwar mit seiner Funktion in ein Register eingetragen; dieses Register kann aber nur in Papierform eingesehen werden und wird nicht veröffentlicht (Art. 69 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Diese Regelung garantiert nach Auffassung der Initiantin und der Kommissionsmehrheit keine hinreichende Transparenz. Die Lobbyisten sollten verpflichtet werden, alle ihre Mandate und Arbeitgeber offen zu legen; diese Angaben sollten auf dem Internet publiziert werden. Die Diskussion in der Kommission zeigte allerdings auch ein allgemeines Unbehagen über die massive Vermehrung des Lobbying in den letzten Jahren. Es ist daher insbesondere auch zu prüfen, wie die Zahl der Lobbyisten wirksam begrenzt werden kann.

Die Kommissionsminderheit lehnt die Initiative ab, weil sie befürchtet, dass eine Neuregelung eine unerwünschte Aufwertung des Lobbyismus mit sich bringt. Im Übrigen habe der Lobbyismus im Parlamentsgebäude eine viel geringere Bedeutung, als die Öffentlichkeit und die Lobbyisten selbst glauben. Wer den politischen Entscheidungsprozess wirksam beeinflussen will, hat andere und bessere Mittel als die Ansprache von Ratsmitgliedern in der Wandelhalle während der Sessionen, nachdem alle wichtigen Vorentscheide in den Kommissionen bereits gefallen sind.

 

09.085n Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes befasste sich die SPK-NR mit der Übernahme der EU-Verordnung zur Einführung biometrischer Daten in Aufenthaltstiteln für Ausländerinnen und Ausländer. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel, um illegale Einwanderungen und illegale Aufenthalte zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollen die Ausweise mit einem Datenchip ausgestattet werden, der das digitalisierte Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers oder der Inhaberin enthält. Die Übernahme dieser Verordnung erfordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer sowie des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Die Kommission genehmigte die Vorlage des Bundesrates mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nahm allerdings eine Änderung vor: Sie sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Speicherung und Aufbewahrung der biometrischen Daten aus. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht nötig, diese Daten zu speichern; ausserdem sei die Biometrietechnik mangelhaft und bringe Sicherheitsprobleme mit sich, die bei weitem noch nicht alle gelöst seien. Die Kommissionsminderheit hingegen findet, dass man hier nicht dramatisieren solle. Die Speicherung und die Aufbewahrung biometrischer Daten seien an sich nichts Schlimmes, und in diesem Fall würde damit den zuständigen Kantonsbehörden nur die Arbeit bei der Erneuerung von Aufenthaltstiteln erleichtert.

 

09.089 n Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Änderung

Die SPK-NR beantragt dem Nationalrat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf den Entwurf des Bundesrates für eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes nicht einzutreten. Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten schaffen, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur der Verwaltung anfallen. Im Vordergrund steht das Anliegen, der heutigen Praxis eine Rechtsgrundlage zu verschaffen, die Datenbeschaffung– und verarbeitung transparent zu machen und damit eine Kontrolle zu ermöglichen. Die Kommission bezweifelt einerseits die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung. Andererseits wurden auch Bedenken laut, dass der Gesetzesentwurf personenbezogene Auswertungen von Daten ermöglicht, welche den Anliegen des Persönlichkeitsschutzes insb. des Bundespersonals zu wenig Rechnung tragen.

Die Kommission tagte am 14. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (SVP/NE) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Über die Ergebnisse der Fortsetzung der Sitzung am 15. Januar 2010 wird in einer weiteren Medienmitteilung berichtet.

 

Bern, 15. Januar 2010 Parlamentsdienste