Änderung des Gentechnikgesetzes
Nach Kenntnisnahme des Zwischenberichts des Nationalen Forschungsprogramms zum Nutzen und zu den Risiken einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Anhörung von Experten stimmte die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur knapp einem Eintreten auf die Vorlage für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums zu.

Das auf 5 Jahre begrenzte Gentech-Moratorium gilt bis zum 27. November 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Nach der Zustimmung des Ständerats zu dem vom Bundesrat überwiesenen Entwurf zur Teilrevision des Gentechnikgesetzes (09.056 Gentechnikgesetz. Änderung) setzte sich die WBK-N mit der Vorlage auseinander. Vor ihrer Beschlussfassung nahm die Kommission Kenntnis vom Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) und hörte Experten an. Der Zwischenbericht zeigt auf, dass die Schweizer Bevölkerung gegenüber der Gentechnologie kontrovers eingestellt ist, wobei eine grosse Mehrheit für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten und unveränderten Produkten plädiert. Eine Studie des NFP 59 kommt zum Schluss, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die Koexistenz der Anbauflächen von mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln. Eine intensive Diskussion in der Kommission beinhaltete Fragen der Koexistenz, der Gefährdung des Forschungsplatzes in unserem Land, Umweltwirkungen, Sicherheitsfragen sowie die Wahlfreiheit der Bevölkerung.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist jedoch der Auffassung, dass eine befristete Verlängerung des Moratoriums kein gravierender wirtschaftlicher Nachteil zur Folge habe und auch die Forschung, zwar einschränkt, aber nicht behindert sei, da die Aussaat zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen erlaubt bleibe. Die bei einem Teil der Bevölkerung bestehenden Ängste sollen respektiert werden bis umfassende Forschungsergebnisse vorliegen. Erst danach soll die Grundsatzdiskussion über die Freisetzung gentechnisch veränderten Pflanzen geführt werden. Die WBK-N beschloss mit 15 zu 11 Stimmen auf die Vorlage einzutreten und lehnte - ebenfalls mit 15 zu 11 Stimmen - einen Rückweisungsantrag ab, so dass an der nächsten Sitzung die Detailberatung der Vorlage auf der Tagesordnung stehen wird. 

 

09.426 Pa. Iv. WBK-N. Weiterbildung

Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard stellte der WBK-N den am 4.11. 2009 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Weiterbildung sowie den bundesrätlichen Auftrag an die zuständigen Departemente (EVD und EDI) vor. Auch zeigte sie den Handlungsbedarf auf, der für eine Weiterbildungspolitik erforderlich ist und informierte über den Stand der laufenden Arbeiten. Bis Ende der Legislaturperiode 2011 soll ein Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorliegen der den Verfassungsauftrag (Bildungsartikel) umsetzt. Im Anschluss an die Ausführungen von Frau BR Leuthard beschloss die WBK-N mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihre Initiative bis zum Vorliegen des Gesetzes zu sistieren.

 

07.459 Pa. Iv. Fasel. Obligatorische Weiterbildung

Nach Anhörung des Initianten im November 2007 hatte die WBK-N beschlossen, bis zur Kenntnisnahme des Weiterbildungsgesetzes mit der Vorprüfung der pa. Iv. Fasel zuzuwarten. Diese Initiative verlangt gesetzliche Bestimmungen, die eine Gewährung einer obligatorischen beruflichen Weiterbildung von mindestens drei Tagen pro Jahr festschreibt, wobei die damit verbundenen Kosten zulasten der Arbeitgeber gehen sollen. Im Wissen, dass ein Weiterbildungsgesetzesentwurf bis Ende der Legislaturperiode 2011 auf sich warten lassen dürfte, beschloss die Kommission, mit einer knappen Mehrheit (Stichentscheid des Präsidenten) an einer kommenden Sitzung Hearings durchzuführen um dann über Folge- oder Nichtfolgegeben zu bestimmen.

 

07.417 Pa. Iv. Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte

Im 2009 hatte die WBK-N einen Erlassentwurf ausgearbeitet, der längere Tiertransporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auf Schweizer Strassen neu nicht nur in der Tierschutzverordnung, sondern auch im Tierschutzgesetz untersagt. Der Bundesrat hatte mit einer Änderung zu Ausnahmen – einzig für Zucht- und Ausstellungstiere – am 2. September 2009 dem Entwurf zugestimmt. Die Kommission beschloss jedoch ein Rückkommen auf den Erlassentwurf und stimmte mit 15 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung einer Neuformulierung zu, die generell den Strassentransit von Tieren, welche zur Schlachtung bestimmt sind, untersagt. Eine Minderheit unterstützt die erste von der Kommission an den Nationalrat überwiesene Version des Erlassentwurfs und den Vorschlag des Bundesrates. Das Geschäft soll im Rahmen der Frühjahrssession im Nationalrat beraten werden.

Weiter diskutierte die WBK-N Fragen im Zusammenhang mit dem Ärztemangel in der Schweiz und der Schwierigkeit, genügend Ärztinnen und Ärzte in unserem Land auszubilden. Sie wird sich mit dieser Problematik in der zweiten Jahreshälfte erneut auseinandersetzen und aufgrund von aktuellen Informationen ihre Handlungsmöglichkeiten beurteilen.

 

Die WBK-N tagte am 14./15. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern.

 

Bern, 15. Januar 2010 Parlamentsdienste