Unlauterer Wettbewerb
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Beratung des Entwurfs zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (09.069) abgeschlossen und die Vorlage einstimmig angenommen.

Die vorgeschlagene Änderung bezweckt, (1) den Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken (Offerten für Registereinträge und Insertionsaufträge, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verbessern; (2) die Rechtdurchsetzung zu stärken (Klagerecht des Bundes nicht nur, wenn unlautere Geschäftspraktiken den Ruf der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, sondern auch bei der Schädigung von Kollektivinteressen im Inland; Möglichkeit, vor unlauteren Machenschaften, die öffentliche Interessen gefährden, unter Nennung der entsprechenden Firmen zu warnen); (3) die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden zu schaffen (insbesondere aufgrund der Entwicklung des Internet).

Die Kommission stimmt der Vorlage des Bundesrates weitgehend zu, beantragt allerdings folgende Änderungen:

  1. Einführung klarer Vorgaben im elektronischen Geschäftsverkehr (Angabe der Identität und der Kontaktadresse der Vertragspartei; Hinweise auf die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen; Möglichkeit, Eingabefehler vor Aufgabe der Bestellung zu erkennen und zu korrigieren; Bestätigung der Bestellung);
  2. Ergänzung des Tatbestands der Unlauterkeit: Unlauter handelt auch, wer im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Verlosung einen Gewinn verspricht, dessen Einlösung an die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer, die Leistung einer Aufwandsentschädigung, den Kauf einer Ware bzw. Dienstleistung oder an die Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung, Werbefahrt oder einer weiteren Verlosung gebunden ist;
  3. Warnung vor unlauteren Machenschaften, die öffentliche Interessen gefährden, unter Nennung der entsprechenden Firmen: Die Kommission präzisiert, dass diese Publikationen bei Wegfall des öffentlichen Interesses zu löschen sind.

Im Weiteren hat die Kommission die vom Nationalrat überwiesene Motion 08.3790 «Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch» vorberaten. Die Motion verlangt eine Änderung der Gesetzgebung, «mit der eine allgemeine Meldepflicht gegenüber Kindesschutzbehörden in allen Schweizer Kantonen eingeführt werden kann. Ein einheitliches Vorgehen durch eine allgemeine Meldepflicht soll dazu beitragen, dass die Misshandlung und der sexuelle Missbrauch von Kindern – beides fordert noch viel zu viele Opfer – wirksam bekämpft werden.» Da der Motionstext in den Augen der Kommission zu absolut ist, beantragt sie ihrem Rat ohne Gegenstimme, ihn so abzuändern, dass «gewisse klar umschriebene Ausnahmen» von der Meldepflicht vorgesehen werden können, damit das Berufsgeheimnis nicht ausgehöhlt wird, das insbesondere dazu da ist, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen.

Schliesslich hat die Kommission folgende vier vom Nationalrat überwiesenen Motionen zum Strafrecht geprüft: 08.3033 «Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile»; 09.3417 «Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen»; 09.3418 «Höheres Strafmass bei Vergewaltigung von Kindern unter 12 Jahren»; 09.3449 «Unmündige Sexarbeiterinnen und -arbeiter». Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die drei erst genannten Motionen abzulehnen. Die erste hauptsächlich deshalb, weil ihrer Meinung nach die bestehenden Register ausreichen; die beiden andern, weil die vorgeschlagene Verschärfung es dem Gericht erheblich erschweren würde, eine Strafe unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände eines Falles zu verhängen, wie dies heute möglich ist. Ebenfalls einstimmig hat sich die Kommission für die Annahme der vierten Motion ausgesprochen; der Bundesrat hat übrigens im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch bereits entsprechende Arbeiten unternommen.

 

Die Kommission hat am 7. September 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (V, TG; PRäsident) und Ständerätin Anne Seydoux-Christ (CEg, JU; Vizepräsidentin) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 8. September 2010 Parlamentsdienste