Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Waldgesetzes, welche sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen sollen in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz beseitigt werden.

Im Wesentlichen sind es zwei Elemente, mittels derer die Anliegen der parlamentarischen Initiative «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» (09.474 UREK-SR) erfüllt werden. Zum einen sollen die Regelungen für den Rodungsersatz flexibler ausgestaltet werden, um damit eine bessere Abstimmung auf die realen Verhältnisse zu erreichen. Eigentlicher Realersatz wird nur noch in derselben Gegend verlangt. Die geltende Regelung, dass auch in anderen Gegenden Realersatz geleistet werden konnte, führte bislang dazu, dass in Gebieten mit ohnehin wachsendem Wald noch zusätzlich aufgeforstet wurde. Zur Schonung landwirtschaftlicher Vorrangflächen sowie ökologisch und landschaftlich wertvoller Gebiete soll künftig auf Realersatz verzichtet werden, sofern als Ersatzleistung gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Können die Projekte selbst als gleichwertige Massnahmen qualifiziert werden, kann gänzlich auf Ersatz verzichtet werden.

Zum anderen soll mit der teilweisen Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, auch in Gebieten ausserhalb der Bauzone, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen. Dies hat zur Folge, dass ausserhalb dieser Grenze neu einwachsender Wald ohne Rodungsbewilligung entfernt und das Gebiet der im Nutzungsplan vorgesehene Nutzung wieder zugeführt werden kann.

Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, die unerwünschte Waldflächenzunahme zu bremsen und eine gezieltere Landschaftsentwicklung zu ermöglichen. Die Gesamtfläche soll dabei nicht reduziert werden, ebenso wenig soll am Prinzip des Rodungsverbots gerüttelt werden.

Die Kommission gibt den Vorentwurf zur Änderung des Waldgesetzes bis zum 15. Dezember 2010 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Wald, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission abgerufen werden.

 

Bern, 15. September 2010 Parlamentsdienste