Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage zur Einführung der Buchpreisbindung vorgenommen. Sie diskutierte vor allem darüber, ob der grenzüberschreitende Handel in das Preisbindungssystem aufzunehmen und wie bei zu grossen Preisdifferenzen gegenüber dem Ausland vorzugehen ist.

1. Pa.Iv. Maitre. Regulierung der Bücherpreise (04.430)

Der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und vom Nationalrat in der Sommersession angenommene Entwurf zur Regulierung der Bücherpreise sieht vor, dass die Verleger und Importeure den Marktpreis für die Bücher festlegen. Die Buchhandlungen sind an diesen Preis gebunden, wobei ihnen Preisnachlässe von maximal 5 Prozent und insbesondere Mengenrabatte erlaubt sind. Die Mindestdauer der Preisbindung beträgt 18 Monate. Um missbräuchliche Abweichungen gegenüber den ausländischen Marktpreisen zu vermeiden, soll der Preis von importierten Büchern sich zwischen 100 und 120 Prozent des Verkaufspreises (ohne MWSt) im Editionsland bewegen. Die Gesetzesvorlage gilt nur für Bücher, die in einer Landessprache der Schweiz geschrieben sind, nicht aber für Bücher, die via Internet aus dem Ausland bezogen werden.

An der Sitzung vom 16. Oktober 2009 hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihrem Rat mit 8 zu 5 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit liessen sich durch eine Buchpreisbindung die mit der Vorlage angestrebten kulturpolitischen Ziele nicht erreichen. Während der Wintersession ist der Ständerat trotzdem mit 23 zu 15 Stimmen eingetreten und hat das Geschäft zur Detailberatung an die WAK-S zurückgewiesen.

Die Kommission diskutierte vor allem über den Geltungsbereich des Gesetzes sowie über die Unterschiede zwischen den in der Schweiz zugelassenen und den im Ausland geltenden Buchpreisen.

Was den Geltungsbereich betrifft, befasste sich die Kommission hauptsächlich mit der Frage, ob Bücher, welche von einem ausländischen Lieferanten an den Endabnehmer in der Schweiz versandt werden, diesem Gesetz zu unterstellen seien. Nach der Version des Nationalrates sollen Internetkäufe vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen werden. Die Kommission folgte diesem Beschluss und lehnte mit 7 zu 3 Stimmen einen Antrag ab, diese Käufe ebenfalls der Preisbindung zu unterstellen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass der Einbezug des grenzüberschreitenden elektronischen Handels Probleme im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, mit sich bringen könnte. Ferner gibt es nach Auffassung der Kommission keinen Grund, zwischen dem traditionellen Versandhandel und den Internetbestellsystemen zu unterscheiden, weshalb die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen beantragt, auch den traditionellen Versandhandel vom Geltungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen.

Bei der Frage, welche Preisdifferenz gegenüber den in den Nachbarländern geltenden Preisen zulässig ist, beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, das vom Nationalrat beschlossene Bandbreitenmodell abzulehnen und dafür die Beobachtung des Büchermarktes durch den Preisüberwacher vorzusehen. Dieser soll dem Bundesrat nötigenfalls auch beantragen können, unter Berücksichtigung der Sprachregionen in einer Verordnung maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit stellt das Bandbreitenmodell einen Blankoscheck für viel zu grosse Preisdifferenzen dar. Der Preisüberwacher und gegebenenfalls die Intervention des Bundesrates sollen Preise garantieren, die den Kosten in der Schweiz angemessen Rechnung tragen, ohne jedoch missbräuchlich zu sein.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Das Geschäft kommt nun in der Frühjahrssession 2010 in den Ständerat.

 

2. Fünf Standesinitiativen zu Lebensmittelimporten aus ökologisch und sozial inakzeptabler Produktion (08.301, 08.307, 08.320, 08.326, 09.311)

Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Freiburg und Waadt haben fünf Standesinitiativen eingereicht, in denen sie ihre Sorge über den Import von Lebensmitteln aus sozial und ökologisch unhaltbaren Produktionsbedingungen zum Ausdruck bringen. Sie fordern deshalb vom Bund ein Engagement bei den Verhandlungen mit der WTO und der EU, eine Deklarationspflicht hinsichtlich der sozialen Bedingungen und der Nachhaltigkeit der Produktion sowie ein Verbot für jene Produkte, die nicht unter diesen Standards produziert wurden. Die Kommission brachte dem Anliegen Verständnis entgegen. Daher und um einen Überblick über die bereits bestehenden Anstrengungen in diesem Bereich zu erhalten, beauftragte die Kommission die Verwaltung mit einem Bericht. Auf Grundlage dieses Berichtes wird die Kommission im nächsten Quartal über die Standesinitiativen entscheiden.

 

3. Ernährungssouveränität (09.324, 08.457, 08.3194, 08.3260)

Im Rahmen der Beratung verschiedener Geschäfte im Bereich der Ernährungssouveränität hat die Kommission eine breite Diskussion zur Frage der Selbstversorgung, Versorgungssicherheit und eben der Ernährungssouveränität geführt. Dabei teilt eine Mehrheit die Meinung des Bundesrates, dass der Begriff der Ernährungssouveränität zu unklar ist, um als gesetzliche Grundlage zu dienen und dass darin vor allem die Sorge und Unsicherheit der Landwirtschaft gegenüber einer weitgehenden Marktöffnung angesprochen wird, die jedoch mit einer gesetzlichen Einführung der Ernährungssouveränität nicht behoben ist. So beantragt die Kommission, sowohl der parlamentarischen Initiative von Nationalrat François Bourgeois (08.457 n, 7 gegen 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) als auch der Standesinitiative des Kantons Bern (09.324 s, 6 Stimmen gegen 1 bei 3 Enthaltungen), die beide die gesetzliche Verankerung der Ernährungssouveränität verbunden mit der Forderung nach einer hochwertigen und nachhaltigen einheimischen Produktion zum Ziel haben, keine Folge zu geben. Eine kleine Minderheit erachtet jedoch die Ernährungssouveränität, vor allem angesichts global drohender Versorgungsengpässe und der schwindenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Schweiz, als sinnvolles Konzept und beantragt deshalb, der Standesinitiative des Kantons Bern Folge zu geben.

Bei der Beratung der Motion von Nationalrat Erich von Siebenthal (08.3194 n), die vom Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 2015 Massnahmen zur Sicherung eines Selbstversorgungsgrades von 60 Prozent verlangt, diskutierte die Kommission eine Änderung des Motionstextes. Anstelle des nur bedingt aussagekräftigen Selbstversorgungsgrades sollte der Selbstversorgung im allgemeinen Sinn Gewicht gegeben werden. Ein anderer Vorschlag war, stattdessen und im Hinblick auf die starke Einbindung der Schweiz in den globalen Markt die Versorgungssicherheit grundsätzlich, die eine von der inländischen Produktion unabhängige Gewährleistung bedeutet, als zentrales Kriterium zu setzen. Letztlich beschloss die Kommission mit 6 gegen 3 Stimmen, dennoch dem Rat zu beantragen, die Motion abzulehnen und selbst einen abgeänderten Text nicht zu überweisen.

Darüber hinaus entschied die Kommission mit 6 gegen 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion von Nationalrat Josef Lang (08.3260 n) zur Ablehnung zu empfehlen. Im Gegensatz zu den oben genannten Initiativen fordert die Motion die Berücksichtigung und Unterstützung der Ernährungssouveränität im internationalen Kontext. Eine Minderheit beantragt, die Motion an den Bundesrat zu überweisen.

 

4. Verschiedene Geschäfte im Agrarbereich (08.3443, 08.3429, 09.3318, 09.3612, 09.3309)

Die Kommission hat sich schliesslich mit verschiedenen Vorstössen, welche der Nationalrat im Rahmen seiner Sondersession zur Agrarpolitik im Dezember 2009 überwiesen hatte, befasst: Sie stimmt dem Nationalrat zu, dass die Schweizer Landwirtschaft künftig ihre Marktanteile im Inland wie im Ausland nur halten und ausbauen kann, wenn sie Produkte von hoher Qualität anbieten kann. Sie stimmte deshalb den folgenden drei Motionen im Grundsatz zu: Die Motionen 09.3612 (Bourgois) Qualitätsstrategie in der Schweizer Landwirtschaft, 08.3443 (Germanier) Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region und 09.3309 (Graf Maya) Steigerung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft durch Förderung des Biolandbaus.

Die Motion 09.3612 wurde mit 6 : 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen, wobei Forderungen in Bezug auf die so genannte Swissness-Vorlage aus der Motion gestrichen wurden, um keine Präjudizien für die laufende Beratung der Vorlage im Nationalrat zu schaffen. Bei den anderen beiden Motionen befürwortet die Kommission zwar die Stossrichtung, schwächte sie jedoch ab, indem sie bei der Motion 09.3309 auf die Nennung eines Betrags für die zu bereitstellenden Mittel verzichtete (Annahme der geänderten Motion mit 5 zu 3 Stimmen) und die Motion 08.3443 mit 8 : 0 Stimmen in einen Prüfungsauftrag umwandelte.

Auch die Motion 09.3318 (Graf Maya) Schutz der Bienen. Verbot des Nervengiftes Clothianidin als Pflanzenschutzmittel wurde von der Kommission mit 5 : 3 Stimmen in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Die Kommission nahm zwar zur Kenntnis, dass die Vorschriften über das Ausbringen des fraglichen Pflanzenschutzmittels angepasst worden sind. Sie verlangt aber weitere Abklärungen darüber, ob damit eine Gefährdung der Bienen ausgeschlossen werden kann.

In Bezug auf die Frage der Verwendung von Phosphor aus Knochen als Dünger (Motion 08.3429 Bigger) ist die WAK-S der Meinung, dass die geltenden Vorschriften, welche jenen der EU entsprechen, angemessen sind lehnt deshalb eine Lockerung derselben mit 8 zu 0 Stimmen ab.

 

5. Quellensteuer für natürliche Personen (08.325)

Der Kanton Neuenburg verlangt in einer Standesinitiative eine Änderung der Gesetzgebung, welche die direkte Quellenbesteuerung natürlicher Personen ermöglichen würde. In der Beratung der Standesinitiative hat die Kommission mit 4 gegen 4 Stimmen (2 Enthaltungen) und mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, dass es sinnvoll wäre, vor einem Entscheid die Haltung aller Kantone zu dieser Thematik zu eruieren. Die Verwaltung ist nun beauftragt, bei den Kantonen eine Umfrage zu Bedarf und Machbarkeit einer Einführung einer Quellensteuer durchzuführen und danach die Ergebnisse der Kommission zu präsentieren.

 

6. 09.072 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Golfkooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate). Genehmigung (09.072)

Die WAK-S schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2009 an und stimmt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Bundesbeschluss über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Golfkooperationsrates zu.

Die Kommission begrüsst das Abkommen, weil es eine wichtige ökonomische Öffnung zu einer finanzkräftigen Region darstellt, die Wirtschaftswachstum generiert. Kritische Stimmen in der Kommission bemängelten dass beim Abschluss des vorliegenden Abkommens zu wenig Rücksicht auf Sozial- und Menschenrechtsstandards genommen wurde.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann (FDP. Die Liberalen, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard am 25. und 26. Januar 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 26. Januar 2010 Parlamentsdienste