Sportförderungsgesetz
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates kommt in vielen Positionen auf den bundesrätlichen Entwurf zurück und wird damit ihrer Rolle als Vertreterin der Kantone gerecht. Neu wird die Position der Zollbehörden im Bereich der Dopingfahndung verstärkt.

Die Kommission des Zweitrates konnte den Entwurf des Bundesgesetzes Sportförderungsgesetz sowie Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (09.082) in einem sportlichen Tempo beraten. In Artikel 5, Absatz 2 (Sportanlagen) hatte der Nationalrat den Bund zur finanziellen Unterstützung des Baus von Sportanlagen mit nationaler Bedeutung verpflichten wollen. In Absatz 3, der festhält, dass der Bund Erbauer und Betreiber von Sportanlagen beraten kann, ergänzte der Nationalrat die Gewährleistung der freien Zugänglichkeit der Sportanlagen. Die WBK des Ständerates beantragt jedoch zur Version des Bundesrat zurückzukehren.

 

Wie erwartet, führte die Frage nach der Bundeskompetenz (Art. 12, Abs. 3) und der gesetzlichen Verankerung einer Mindestanzahl von 3 Sportlektionen bis zur Sekundarstufe I (Art. 12 Abs. 3bis) zu vertieften Debatten. Beide Änderungen wurden vom Nationalrat eingeführt. Die Mehrheit der WBK-S hielt hier mit 9 zu 2 bzw. 7 zu 3 Stimmen an der Version des Bundesrates fest. Beide Anliegen werden jedoch von Minderheiten im Plenum noch einmal zur Diskussion gebracht, zumal der Entscheid im Nationalrat sehr deutlich ausgefallen war. Auch den vom Nationalrat eingefügten neuen Artikel 12a, der dem Bund die Möglichkeit zur Unterstützung der sportwissenschaftlichen Forschung geben wollte, will die Kommission wieder streichen, da diese Möglichkeit über die Gesetzgebung im Bereich der Hochschulförderung und -koordination geschaffen wird.

 

In den Artikeln 19 und 22 soll neu auch die Zollverwaltung ermächtigt werden, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen, sofern eine in ihre Zuständigkeit fallende Widerhandlung vorliegt. Damit wird es möglich, bereits vor der Überweisung einer blossen Verdachtsmitteilung an den Kanton, erforderliche Untersuchungen durchzuführen.

Anfang 2011 soll die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten. Diese sieht vor, dass dem Bund, den Kantonen der Staatsanwaltschaft aber auch weiteren Behörden in der Strafverfolgung volle oder beschränkte Parteirechte eingeräumt werden (Artikel 104, Absatz 2). Die Kommission stimmte daher einstimmig einem Antrag zu, diese Möglichkeiten auch im Sportförderungsgesetz zu verankern (Artikel 22).

 

Die zweite im Rahmen der Sportförderungsbotschaft unterbreitete Vorlage ist das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG). Es wurde im Anschluss an des Sportförderungsgesetz beraten und ohne Änderungsanträge zuhanden des Plenums verabschiedet.

 

Beide Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und werden im Ständerat voraussichtlich in der Wintersession beraten.

 

Im Rahmen der Beratung behandelte die Kommission ausserdem die Motion Stahl Unterstützung von internationalen Sportanlässen in der Schweiz (09.4238). Diese Motion wurde einstimmig abgelehnt. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass es sich bei diesem Vorstoss um ein finanzpolitisches und erst in zweiter Linie um ein sportpolitisches Anliegen handelt.

 

Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Verschärfungen der Strafbestimmungen gegen Doping hat die Kommission auch die Motion von alt Nationalrat Yves Guisan Doping. Das Umfeld der Sportlerinnen und Sportler bestrafen (07.3416) beraten. Die Kommission lehnte auch diese Motion einstimmig ab, wird doch dem Anliegen der Motion mit der Umsetzung des Sportförderungsgesetzes Rechnung getragen.

Im Vorfeld der Beratung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (10.087) führte die Kommission Anhörungen mit betroffenen Organisationen durch. Sie wird die Beratung der Vorlage im Januar aufnehmen.

Weiter stand die Motion Nationalrat (Fraktion RL) Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zur Integration arbeitsloser Personen (09.4076) auf der Traktandenliste. Die Kommission lehnte diese mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sowohl Massnahmen für ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot wie die Einführung einer schweizweit flächendeckenden zertifizierten Attestausbildung „Praktikerin/Praktiker Gesundheit und Betreuung EBA“ wurden bereits ergriffen.

 

Die Kommission tagte am 28./29. Oktober 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR).

 

Bern, 29. Oktober 2010  Parlamentsdienste