Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Hong Kong
Die Aussenpoltische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat das Freihandelsabkommen mit Hong Kong genehmigt. Des Weiteren hat die Kommission eine parlamentarische Initiative zum Import von Gütern aus den von Israel besetzten Gebieten vorgeprüft und zwei Verhandlungsmandate gutgeheissen.

1. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Hong Kong

Die APK-N hat den Bundesbeschluss (11.061 n) zur Genehmigung eines Freihandelsabkommens und eines Abkommens über die Arbeitsstandards zwischen den EFTA-Staaten und Hong Kong sowie eines Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Hong Kong vorberaten und mit 13 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Freihandelspolitik und Wirtschaftsaussenpolitik des Bundesrates und ist von der Wichtigkeit der Erschliessung neuer Märkte überzeugt. Die Kommissionsminderheit vertritt die Meinung, dass dieses Freihandelsabkommen Widersprüchlichkeiten aufweist und beauftragt den Bundesrat in einem Rückweisungsantrag Nachverhandlungen, insbesondere im Bereich der Anwendung des Streitbeilegungsverfahren, zu führen. Der entsprechende Antrag wurde von der Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

2. Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten

Die APK-N hat eine von Nationalrat Vischer eingereichte parlamentarische Initiative (11.423 n) vorberaten und mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dem Anliegen keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Güter, welche in den israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten hergestellt werden, nicht in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Die Kommission ist sich einig, dass die Herkunftsdeklaration importierter Güter eine wichtige Informationsquelle für die Schweizer Konsumenten ist. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass das Instrument der parlamentarischen Initiative für diesen Sachverhalt nicht zweckmässig ist und dass keine Einzelfallregelungen für spezifische Länder getroffen werden sollten. Die Minderheit ist der Ansicht, dass der Import von Waren aus den von Israel besetzen Gebieten wichtige Fragen aufwirft, die einer Lösung bedürfen.

 

3. Konsultationen durch den Bundesrat

Im Rahmen einer Konsultation nach Art. 152 Abs. 3 ParlG hat die Kommission die Eckwerte eines Mandates für Verhandlungen mit der EU über ein Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass eine Beteiligung der Schweiz an diesem europäischen Unterstützungsbüro eine bessere Koordination und Effizienz auf europäischer Ebene im Asylbereich ermöglicht. Die Minderheit vertritt die Ansicht, dass eine schweizerische Beteiligung einen klaren Souveränitätsverlust für das Land darstellt.

Des Weiteren hat die APK-N dem Mandat des Bundesrates für Verhandlungen zur Aktualisierung und Erweiterung gewisser Abkommen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten mit 13 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Einen Antrag, welcher den Bundesrat anhält aus Nachhaltigkeitsgründen auf den Import gewisser Landwirtschaftsprodukte zu verzichten, hat die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

4. Mo. Darbellay. Pflichten zum Ausschank von Schweizer Weinen in den Botschaften

In der Differenzbereinigung hat die APK-N eine Änderung der Motion (10.3820 n), wie sie vom Ständerat vorgenommen wurde, ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Ursprünglich verlangte die Motion eine Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen in Schweizer Botschaften. Durch die Änderung wird aus dieser Pflicht eine Empfehlung, welche nicht nur Weine, sondern auch andere Schweizer Produkte umfasst.

 

5. Petitionen

Die APK-N hat des Weiteren fünf Petitionen vorberaten. Die Kommission beantragt mit 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen einer Petition zur Unterstützung der Anerkennung der Kurden in Syrien (11.2017 s) Folge zu geben und reicht eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz in allen zuständigen internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien einsetzt.

 

Für die weiteren vier Petitionen beantragt die Kommission keine Folge zu geben: 

  1. Petition zur Anerkennung des Völkermords von 1915: Ablehnung mit 12 zu 9 Stimmen.
  2. Petition für eine Befreiung der politischen Häftlinge und Gewissensgefangenen in Vietnam (11.2018 s): Ablehnung mit 12 zu 9 Stimmen.
  3. Petition gegen Gräueltaten am kurdischen Volk (10.2027 s): Ablehnung mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
  4. Petition zur Anerkennung des Völkermords in Dersim, ehemalige Provinz der Türkei, 1937/38: Ablehnung mit 11 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

 

Die APK-N hat am 31. / 1. November 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christa Markwalder (RL/BE) und in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.


Bern, 1. November 2011 Parlamentsdienste