Internationale Finanzsituation und Regeln zur Haushaltssteuerung
Dr. Gerd Schwartz, Experte des Internationalen Währungsfonds (IWF), erläuterte den Kommissionen sowie den eingeladenen Gästen aus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die Situation der Staatshaushalte. Die Ausführungen zeigten, in welch kritischer Lage sich viele Staatshaushalte befinden und welch enorme Anstrengungen notwendig sein werden, damit das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben sowie ein tragbares Ausmass an Staatsverschuldung wieder hergestellt werden kann. Dr. Tobias Beljean, Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, präsentierte daraufhin die Situation der öffentlichen Haushalte in der Schweiz, die im Vergleich zu den allermeisten Staaten eine viel geringere Verschuldung aufweisen. Die Gründe für dieses gute Abschneiden sind vielfältig. So waren die öffentlichen Haushalte in der Schweiz vor der Krise in guter Verfassung. Zudem dürfte die Schuldenbremse mit ihrer ausgabenreduzierenden Wirkung, aber auch die Vielfältigkeit der Schweizer Wirtschaft der Schweiz zu dieser guten Position verholfen haben.
In einem weiteren Exposé gab Dr. Schwartz einen Überblick über die institutionellen Regelungen im Bereich der öffentlichen Haushalte. Auf Bundesebene ist dies die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse. Er legte dar, dass solche Regelungen in den letzten Jahren in sehr vielen Ländern eingeführt wurden und dass es verschiedene Arten gibt (Haushaltsdefizit, Schuldenstand, Haushaltsausgaben, Haushaltseinnahmen), die sich in der Zielgrösse unterscheiden. Frau Dr. Barbara Kauffmann, Expertin der EU-Kommission, stellte anschliessend die Geschichte der Währungsunion, die Gründe für die schwierige Situation in der EU sowie die vorgeschlagenen Reformen des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union vor. Beide Experten betonten die Wichtigkeit von Haushaltsregeln. Wichtig sei aber vor allem, dass man die sich selbst gegebenen Regeln auch einhalte, was beispielsweise in etlichen Ländern der Europäischen Union aber auch in vielen anderen Ländern eben oft nicht der Fall gewesen sei. Dies sei ein wesentlicher Grund für die herrschende schwierige Situation. Letztlich sei aber der politische Wille, den Staat nicht im Übermass zu verschulden, entscheidend. Hilfreich dazu sei auch eine demokratische Legitimation.
Situation der Sozialversicherungen
Thema des zweiten Tages waren die Situation und Zukunft der Sozialversicherungen AHV und IV. Zu Beginn erläuterte der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Yves Rossier, die Situation und die Annahmen betreffend die Entwicklung der beiden Sozialwerke. Bekanntlich sind die Zukunftsprognosen betreffend die finanzielle Situation der AHV besser als noch vor einiger Zeit angenommen. Auch bei der seit den 90-erJahren verschuldeten IV zeigte sich in den letzten Jahren eine Verbesserung der Lage. So wurde die Anzahl der Neurenten seit 2003 halbiert. Anschliessend an das Referat von Yves Rossier stellten der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Dr. Daniel Lampart, und Prof. Dr. Roland Müller, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, die Sichtweise der beiden Sozialpartner dar. Zum Schluss präsentierte der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Dr. Fritz Zurbrügg, deren Einschätzung und die Möglichkeiten, für die Sozialversicherungen eine Haushaltsregelung einzuführen. Er wies auf die Gefahr hin, dass die Belastung des Bundeshaushalts durch die Sozialversicherungen andere Aufgabengebiete (z.B. Bildung, Landwirtschaft, Verkehr) einschränken könnten, wenn keine Reformen in Aussicht genommen würden.
Beim Vergleich mit dem Ausland wiesen die internationalen Experten, Frau Dr. Barbara Kauffmann und Dr. Gerd Schwartz, darauf hin, dass die Schweiz auch im Bereich der Sozialversicherungen international derzeit sehr gut da stehe, sich aber dem langfristigen Reformbedarf nicht verschliessen dürfe. Die Schweiz habe die grosse Chance, solche Reformen jetzt anzugehen, ohne in einer Krisensituation zu sein wie viele Länder, die nun unter Zwang die Reformen bei den hoch verschuldeten Sozialversicherungen durchführen müssten.
In der Diskussion bestand bezüglich AHV Konsens darüber, dass kein aktueller Handlungsbedarf ist und Anreize zur Erhöhung des Erwerbspotentials speziell bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmenden nebst der Konjunktur für die Beitragsfinanzierung entscheidend sind. Kontrovers sind die Meinungen bezüglich Zeitpunkt eines zukünftigen Reformbedarfs, Ausgestaltung der zukünftigen Renten sowie der Notwendigkeit einer Haushaltregel.
Das Finanzpolitische Seminar der Finanzkommissionen der Eidg. Räte fand am 30. Juni und 1. Juli 2011 unter der Leitung der Präsidentin der Finanzkommission des Nationalrats, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Interlaken statt.
Bern, 4. Juli 2011 Parlamentsdienste