Mitbericht zur Änderung des Bankengesetzes (11.028 s)

In einem Mitbericht an die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) unterstützt die Finanzkommission (FK) die bundesrätliche Vorlage (11.028 s). Die nachfolgend erläuterten Anträge der FK richten sich deshalb an die WAK-N, welche die Vorlage nach der Sommersession 2011 beraten wird, und nicht an den Nationalrat.

Einstimmig beantragt die FK, auf die Vorlage einzutreten. Für sie ist es absolut unerlässlich, dass das derzeit bestehende Systemrisiko für den Bundeshaushalt und damit für alle Bürgerinnen und Bürger raschmöglichst gesenkt wird.

Abgelehnt mit 13 zu 9 Stimmen hat sie einen Rückweisungsantrag. Dieser wollte dem Bundesrat 3 Aufträge erteilen: 1.) Untersuchung der Wirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf den Finanzplatz und die ganze Volkswirtschaft durch eine unabhängige Stelle. 2.) Überprüfung der Möglichkeit der rechtmässigen Umsetzung einer Abtrennung der systemrelevanten Funktionen im Krisenfall durch ein unabhängiges Rechtsgutachten. 3.) Einschränkung der Verordnungskompetenz des Bundesrates und der Kompetenzen der FINMA mit dem Ziel, das Parlament frühzeitig und umfassend in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Zugestimmt hat die Kommission dann zwei Änderungsanträgen, die von der WAK-S dem Ständerat beantragt werden, und bei denen die Finanzministerin ausführte, dass der Bundesrat mit der Änderung einverstanden sei (nähere Erläuterungen der Anträge finden sich in der Medienmitteilung der WAK-S vom 16. Mai 2011). Erstens soll die FINMA verpflichtet werden, die Öffentlichkeit über die Beschlüsse und Massnahmen im Zusammenhang mit systemrelevanten Banken zu informieren (12 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Zweitens soll eine Bestimmung eingeführt werden, wonach der Bundesrat das Parlament über die Wirkungen der Gesetzgebung informiert (10 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Abgelehnt mit 9 zu 6 Stimmen (3 Enthaltungen) hat sie aber die von der WAK-S beantragte Änderung des Artikels 10 Absatz 3 des Bankengesetzes. Gemäss der bundesrätlichen Botschaft kann die Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei der Festlegung der Anforderungen zu den Eigenmitteln nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Erleichterungen gewähren, soweit die Bank ihre Sanierungs- und Liquidierbarkeit im In- und Ausland über die Anforderungen von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d und deren Umsetzung hinaus verbessert. Die WAK-S beantragt hier eine „muss-Formulierung“. Die Mehrheit der FK plädiert dafür, hier der FINMA mehr Entscheidungsfreiraum zu geben und beim bundesrätlichen Vorschlag einer „kann-Formulierung“ zu bleiben.
Mit 10 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt wurde ein Antrag, welcher einen neuen Artikel 4 sexies in das Bankengesetz aufnehmen wollte, der vorschreibt, dass Banken, die Publikumseinlagen entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben, nicht im Wertpapierhandel tätig sein dürfen.

Beantragt wurde schliesslich, dass auf die vom Bundesrat im Bundesgesetz über die Stempelabgaben vorgeschlagenen Änderungen, die eine Befreiung der sog. Cocos von der Stempelabgabe vorsehen (vgl. Ziffer 2.3.2 der Botschaft), zu verzichten sei. Stattdessen sei in Artikel 13 Absatz 9 des Bankengesetzes vorzusehen, dass die Emission der Pflichtwandelanleihen in der Schweiz und nach schweizerischem Recht zu erfolgen hat. Auch dieser Antrag wurde mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt. Für die FK sind damit die mit der Vorlage vorgesehenen jährlichen Einnahmenausfälle von 220 Millionen Franken tragbar (vgl. Ziffer 3.1.1 der Botschaft) und ein vertretbarer Preis für eine Reduktion des Systemrisikos des Bundeshaushalts.

Die Finanzkommission tagte am 16./17. Mai 2011 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Anwesend waren für dieses Traktandum Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Vertreter des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF).

Bern, 18. Mai 2011 Parlamentsdienste