Die Gerichtskommission hat Handlungsgrundsätze zu ihrem Verfahren im Hinblick auf eine Amtsenthebung oder eine Nichtwiederwahl verabschiedet. Sie hat ferner entschieden, welche Personen sie der Vereinigten Bundesversammlung für die Wahlen vom 16. März 2011 vorschlägt.

Gestützt auf zwei Gutachten von Frau Prof. Regina Kiener (vgl. Medienmitteilung der GK vom 4. Juli 2008) hat die Gerichtskommission Handlungsgrundsätze verabschiedet. Diese beziehen sich auf das Verfahren der Kommission betreffend

  1. die Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richter des Bundesgerichts und
  2. die Amtsenthebung oder Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richtern der erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts, der Stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte sowie der Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.

Die Handlungsgrundsätze treten sofort in Kraft.

Für die am 16. März 2011 stattfindenden Wahlen unterbreitet die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung folgende Wahlvorschläge:

Hauptamtlicher Richter am Bundesgericht:
Herrn Christian Denys (Grüne), Richter am Kantonsgericht des Kantons Waadt.

Stellvertretende Bundesanwältin für den Rest der Amtsdauer 2008-2011:
Frau Maria-Antonella Bino (FDP), Staatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft.

Für zwei Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht:
Frau Contessina Theis (Grüne), ehemalige Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht und
Herr Daniel Willisegger (SVP), Ersatzrichter am Bezirksgericht Winterthur und am Obergericht des Kantons Zürich.
Eine derzeit ebenfalls vakante Richterstelle für die französische Sprache wird zu einem späteren Zeitpunkt besetzt.

Bern, 3. März 2011 Parlamentsdienste